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3. Die Eingliederung der früheren DDR

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[37] Die Herstellung der Einheit Deutschlands hat mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 zur Eingliederung der früheren DDR in die EG geführt, nachdem die Staats- und Regierungschefs der EG bereits am 28. April 1990 in Dublin festgestellt hatten, dass hierfür lediglich einige Anpassungen, nicht aber das eigentliche Beitrittsverfahren erforderlich seien.

[S. 55]

Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union

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