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Schreiben mit Folgen

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Während Tibor sich am Montagvormittag nach einem turbulenten Wochenende auf dem Weg ins Büro befand, wurde er mittels seiner neuesten Errungenschaft unvermutet ins Sekretariat berufen. Was wollen die am Beginn einer neuen Arbeitswoche schon wieder von mir? War vielleicht meine private Anschaffung doch nicht so eine gute Idee, dämmerte es ihm allmählich. Trudi – die dralle Sekretärin – die er aufgrund seiner aktuellen Eroberung am Samstag kurzfristig versetzt hatte, händigte ihm mit schmachtendem Blick, in dem auch leichter Tadel mitschwang, eine Hinterlegungsanzeige der Post für ein an ihn adressiertes Schriftstück aus. „Dies ist nur deshalb nötig, da Du beim Eintreffen des Zustellers wieder einmal abwesend warst“, wie sie süffisant anmerkte.

„Hatte noch einen Termin bei einem unserer Auftraggeber, einem Gemischtwarenhändler“, erwiderte er kurz angebunden. Als ihn Trudi ob dieser Nachricht ungläubig anstarrte, räusperte er sich kurz, bevor er unwillig ausführte. „Der ist durch die massive Zunahme der Ladendiebstähle in echte Existenzschwierigkeiten geraten. Habe mit ihm gemeinsam die weitere Vorgangsweise und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen in dieser für ihn so existenzbedrohenden Angelegenheit festgelegt“ beteuerte er geschäftstüchtig. Die von ihm hergestellte Distanz wurde von Trudis mokanten Lächeln – die seine Freizeitbeschäftigung aus eigenem bestens kannte – mit der spitzen Bemerkung, „dass er beim nochmaligen Zustellversuch des Postbeamten hoffentlich anwesend sei“, spielend überbrückt. Als er am nächsten Tag beim Eintreffen des Postbeamten um 9.00 Uhr an seinem Schreibtisch – den er sich mit seinen Kollegen teilen musste – saß, teilte ihm dieser zu seiner Verärgerung mit, „dass er die hinterlegte Sendung leider momentan nicht in seiner Post habe und er ihm doch die Hinterlegungsanzeige aushändigen möge, damit er dies vermerken könne“ um dann gewohnheitsmäßig zu erläutern. „Der Vermerk ist wichtig, da es sich beim Schriftstück um ein fristgebundenes handeln könnte und Sie wollen doch sicher kein Problem mit der vorgegeben Frist. Sie werden, sobald das Schriftstück – welches in Verstoß geraten scheint – bei dessen Auffinden unverzüglich von uns informiert.“ Er musste wieder zum Büro der ihm mittlerweile lästig gewordenen Sekretärin, da besagte Anzeige zu seinem Verdruss in deren Büro abgelegt war. Auf dem Weg dorthin dachte er missmutig, dass er wegen dem Scheiß wieder dem schmachtend vorwurfsvollen Blick der Sekretärin ausgesetzt wäre, welcher er in letzter Zeit aus gutem Grunde tunlichst aus dem Weg ging. „Was für verflixte Schlamper!“, stieß er bei Verlassen des Sekretariats aus den Mundwinkeln hervor, um der „Ehemaligen“, aber immer noch „Hoffenden“ kein Anlass zur Schadenfreude zu bieten. Nachdem er diese Anzeige unter unangenehmen Umständen abgeholt hatte, erhielt er kurz nach Mittag einen Anruf von der Postzentrale, dass die Sendung aufgefunden worden sei, und er sie mittels der Anzeige nunmehr beheben könne. Erleichtert begab er sich zur angegebenen Adresse und nach Aushändigung selbiger, registrierte er mit Erschrecken, dass es sich beim Absender um das Landesgericht in Feldkirch handelte. Noch in der Eingangshalle öffnete er aufgeregt das Kuvert, um mit Erleichterung festzustellen, dass es um Ladendiebe ging, die er vor einiger Zeit der Polizei übergeben hatte, und er in dieser Angelegenheit als Zeuge bei der anstehenden Hauptverhandlung geladen war. Hierbei handelte es sich um zwei Frauen rumänischer Herkunft namens Elena Radu und Maria Popescu, welche er aufgrund deren dreisten Vorgehens noch gut in Erinnerung hatte. Befriedigt stellte er fest, dass die beiden von der Staatsanwaltschaft nicht nur wegen einfachen Diebstahls, sondern zusätzlich des gewerbsmäßigen Diebstahls gemäß § 130 StGB angeklagt wurden, was den Strafrahmen auf bis zu fünf Jahren erhöhte. Die Verhandlung war erst in drei Wochen und viel wichtiger, auf 14.00 Uhr anberaumt. Der Termin kam ihm gelegen, da dieser seinen Lebensgewohnheiten entgegenkam, da er nicht in aller Frühe – was er als „Nachtaktiver“ nicht sonderlich schätzte – auf der Matte zu stehen hatte. Deshalb hatte er mit dem Arbeitgeber nach zähen Verhandlungen in seinem Dienstvertrag eine gerade noch zumutbare Regelung getroffen, die den Dienstbeginn auf neun Uhr vormittags festlegte, was ihm immer noch reichlich früh erschien. Aufgrund der überdurchschnittlichen „Abschussquote“ könnte er in diesem Punkt wieder einmal einen Vorstoß bei seinem Chef wagen. Allerdings waren sämtliche Interventionen bislang gescheitert, da die Auftraggeber der Detektei ihre Geschäfte pünktlich um 17.30 Uhr zusperrten. Wären da nicht die Samstagvormittage, käme er auf nicht mal acht Stunden Arbeitszeit täglich, was Minimalvoraussetzung für eine Fixanstellung auch bei jeder anderen Detektei war. Er war ungeachtet der unangenehmen Begleiterscheinungen angetan von dem Job, schätzte seine ausgeübte Tätigkeit mit kleinen Einschränkungen über alles.





Höhenangst

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