Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 148
6.4 Der Ausschluss des Aufwendungsersatzes
ОглавлениеAusgeschlossen ist der Aufwendungsersatz nach § 284 Hs. 2, wenn und soweit der Zweck der Aufwendung auch ohne den Sachmangel (trotz mangelfreier Lieferung) verfehlt worden wäre. Das ist eine Ausnahme von § 284 Hs. 1, die der Verkäufer beweisen muss. Das Gesetz stellt gewissermaßen eine Rentabilitätsvermutung auf, die der Verkäufer durch den Nachweis widerlegen muss, der Käufer habe seine Aufwendungen in den Sand gesetzt und ein Verlustgeschäft getätigt[187].
Auch der Anspruch auf Aufwendungsersatz ist nach § 280 I 2 oder § 311a II 2 ausgeschlossen, wenn der Verkäufer den Mangel unstreitig oder nachweislich nicht zu vertreten hat[188].