Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 151
1. Der Sachmangel als Vertragsverletzung
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§ 433 I 2 verpflichtet den Verkäufer, die Kaufsache mangelfrei zu übergeben und zu übereignen. Durch Lieferung einer mangelhaften Sache verletzt er den Kaufvertrag. Der Sachmangel, wie § 434 ihn beschreibt, ist eine Vertragsverletzung und muss der Kaufsache beim Gefahrübergang (RN 97 ff.) anhaften[190].