Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 168
3. Der Gefahrübergang durch Auslieferung beim Versendungskauf 3.1 Der Gefahrübergang
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Beim Versendungskauf geht die Preisgefahr schon mit Auslieferung der Kaufsache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Beförderer auf den Käufer über. Gemäß §§ 447 I, 448 I reist die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Käufer trägt freilich nicht jede Gefahr sondern nur die Transportgefahr[238].
§ 447 I hat drei Voraussetzungen: einen Versendungskauf, die Auslieferung der Ware an die Transportperson und die Verwirklichung eines Transportrisikos.