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3.6 Die Haftung des Verkäufers

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Wenn der Verkäufer ohne dringenden Grund von einer besonderen Anweisung des Käufers über Beförderungsart, Verpackung oder Verladung abweicht, ist er dem Käufer nach § 447 II zum Schadensersatz verpflichtet[247].

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

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