Читать книгу Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG - Lisa Maria Völkerding - Страница 6
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеA. Thematische Hinführung und Problemaufriss
A. Die Verankerung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV
I. Der persönliche Schutzbereich von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV
II. Der sachliche Schutzbereich von Art. 140 GG i.V.m Art. 137 Abs. 3 WRV
a) Verfassungsrechtliche Ausgangssituation
3. Die „eigenen Angelegenheiten“
b) Prozessuale Darlegungs- und Beweislast
III. Auslegung der „Schranken des für alle geltenden Gesetzes“
2. „Bereichslehre“ und „Jedermann-Formel“
b) Rechtswissenschaftliche Rezeption
3. Güterabwägung und Wechselwirkungslehre
b) Rechtswissenschaftliche Rezeption
5. §§ 1 ff. KSchG und § 626 BGB als für alle geltende Gesetze
6. Das AGG als ein für alle geltendes Gesetz
7. Verfassungsimmanente Schranken
8. Schranken aus Konkordaten und Kirchenverträgen
IV. Das Verhältnis von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG
1. Der Streitstand im Überblick
a) Die Rechtsprechung des BVerfG
b) Institutionelle Freiheitsgarantie
B. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen als „eigene Angelegenheiten“ der Kirchen
I. Transzendenzschutz statt Tendenzschutz
II. Die Dienstgemeinschaft als Grundlage kirchlicher Arbeitsverhältnisse
III. Überblick über Grundlagen und Ausformungen kündigungsrelevanter Loyalitätsobliegenheiten
1. Hintergrund der kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten
2. Überblick über den Regelungsgehalt kündigungsrelevanter Loyalitätsobliegenheiten
bb) Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten, die zu einer Kündigung berechtigen
(bb) Gründe für die Ungültigkeit einer Ehe nach der kirchlichen Rechtsordnung
(cc) Kirchliche Bewertung einer ungültigen Ehe
(dd) Spannungsverhältnis zu Art. 6 Abs. 1 GG
(3) Öffentliches Eintreten gegen die tragenden Grundsätze der katholischen Kirche
(4) Schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen
(6) Auswirkungen der Überarbeitung vom 27. April 2015
(aa) Reformierung der Tatbestände schwerer Loyalitätsobliegenheitsverstöße
(bb) Reformierung der Rechtsfolgen schwerer Loyalitätsobliegenheitsverstöße
(cc) Reformierung des Kündigungsverfahrens
aa) Grundlagen des kirchlichen Dienstes
bb) Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten die zu einer Kündigung berechtigen
(2) Auswirkungen der Novellierung vom 9. Dezember 2016
3. Zusammenfassung und Stellungnahme
1. Rechtliche Situation bis 1985
2. Die Stern-Entscheidung des BVerfG
b) Die Gründe des Stern-Urteils
b) Die Gründe des Chefarzt-Urteils
4. Zusammenfassung und Stellungnahme
A. Das Religionsverfassungsrecht als Kompetenzgrenze der EU
I. Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV)
II. Unionsrechtlicher Grundrechtsschutz
1. Art. 9 EMRK (i.V.m. Art. 11 EMRK)
a) Individuelle und korporative Religionsfreiheit
b) Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
aa) Problematik der Bestimmung eines europäischen Mindeststandards
bb) Schutzbereichsdefinition im Lichte der Rechtsprechung des EGMR
(1) Transzendenzschutz nach Obst, Schüth und Siebenhaar?
(2) Tendenzschutz nach Fernández Martínez?
(3) Tendenzschutz nach Travas?
III. Die Erklärung Nr. 11 der Schlussakte zum Vertrag von Amsterdam
C. Grundlagen des europäischen Antidiskriminierungsrechts
I. Primärrechtliche Grundlagen
1. Zentrale Antidiskriminierungsnormen im Vertragsrecht der Union
2. Diskriminierungsverbote in der EU-GRCh
3. Das Diskriminierungsverbot als allgemeiner unionsrechtliche Grundsatz
2. Die Diskriminierungsmerkmale „Religion“ und „Weltanschauung“
3. Die Ausnahmeregelungen des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG für kirchliche Arbeitgeber
b) Verhältnis zu Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG
c) Persönlicher Anwendungsbereich
(bb) Subjektive Schutzberechtigung von juristischen Personen des Privatrechts
(cc) Überprüfbarkeit des Ethos öffentlicher und privater Organisationen
d) Sachlicher Anwendungsbereich
(aa) Erfasste berufliche Tätigkeiten
(bb) Anwendbarkeit auf kirchliche Bildungsverhältnisse
(cc) Anwendbarkeit auf selbstständig Beschäftigte
(dd) Statische Gepflogenheit, dynamische Normierung
D. Die Auslegung der Ausnahmevorschrift des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG durch den EuGH
I. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG nach der Egenberger-Entscheidung
1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung Egenberger
2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale durch den EuGH in Sachen Egenberger
b) Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts durch Art und Umstände der Tätigkeit
c) Gewichtung des Kriteriums „wesentliche“
d) Differenzierung zwischen einer „rechtmäßigen“ und einer „gerechtfertigten“ Anforderung
e) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
II. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG nach der IR-Entscheidung
1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung IR
2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale durch den EuGH in Sachen IR
III. Kritische Würdigung der Argumentation des EuGH
1. Substanzlose Tatbestandsdefinitionen
2. Fehlerhafte Deutung der Bezugnahme in Erwägungsgrund Nr. 24
3. Verkennung des Willens des Richtliniengebers
4. Verkennung der Normhierarchie des Unionsrechts
IV. Primärrechtskonformität der Urteile Egenberger und IR
1. Möglicher Verstoß gegen das Achtungsgebot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV
2. Möglicher Verstoß gegen das Beeinträchtigungsverbot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV
V. Vorschlag einer primärrechtskonformen Auslegung des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG
1. Die primärrechtskonforme Auslegung von sekundärem Unionsrecht
2. Prinzipielle Öffnung der Richtliniennorm zugunsten eines nationalen Ausgleichs
3. Öffnung der EuGH-Rechtsprechung zugunsten eines nationalstaatlichen Ausgleichs
a) Anknüpfungspunkt: Art und Umstände der Tätigkeit
b) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „gerechtfertigte“
c) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „wesentliche“
d) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „rechtmäßige“
e) Anknüpfungspunkt: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
E. Die Umsetzungsnorm des § 9 AGG als Ausgangspunkt eines Mehrebenenkonflikts
I. Die Ausnahmeklausel des Art. 9 Abs. 1 AGG
1. Persönlicher Anwendungsbereich
2. Sachlicher Anwendungsbereich
3. Auslegung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 AGG durch das BAG
(bb) Stand der Diskussion bis zum Urteil des BAG vom 25. Oktober 2018
(cc) Das Egenberger-Urteil des BAG
b) § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] oder nach der Art der Tätigkeit […]“
c) § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“
II. Die Ausnahmeklausel des Art. 9 Abs. 2 AGG
1. Personeller und sachlicher Anwendungsbereich
2. Auslegung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AGG durch das BAG
a) Stand der Diskussion bis zum Urteil des BAG vom 20. Februar 2019
b) Das zweite Chefarzt-Urteil des BAG
III. Das Verhältnis der BAG-Entscheidungen zur „Zwei-Stufen“-Prüfung des BVerfG
1. §§ 1, 7 i.V.m. § 9 Abs. 1 AGG
a) Widerspruch zur Plausibilitätskontrolle des BVerfG
b) Widerspruch zur Interessenabwägung des BVerfG?
2. §§ 1, 7 i.V.m. § 9 Abs. 2 AGG
IV. Ungenutzte Öffnungsklauseln
V. Die richtlinienkonforme Auslegung des § 9 AGG
1. Zur Methode der richtlinienkonformen Auslegung
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
bb) Wille des historischen Gesetzgebers
b) Folge der Begrenzung richtlinienkonformer Auslegungsmöglichkeiten
aa) Vereinbarkeit mit dem EU-Primärrecht
bb) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
3. § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] oder nach der Art der Tätigkeit […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den gesetzgeberischen Willen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
4. § 9 Abs. 1 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den Gesetzgeberwillen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
§ 4 Das Verhältnis des deutschen Verfassungsrechts zum Unionsrecht
A. Grundlagen der Übertragung deutscher Hoheitsgewalt auf EU-Organe
1. Verfassungsrechtlicher Integrationsauftrag
2. Die Struktursicherungsklausel
3. Integrationsgrenze des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG
4. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gem. Art. 5 Abs. 2 EUV
5. Die flankierenden Prinzipien des BVerfG
a) Prinzip der Europarechtsfreundlichkeit
b) Prinzip der Integrationsverantwortung
B. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des EuGH
C. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des BVerfG
D. Trennung der Grundrechtsbereiche und Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs
I. Grundrechtskontrolle nach Solange-I und -II
3. Voraussetzungen einer erfolgreichen Grundrechtskontrolle
3. Voraussetzungen einer Identitätskontrolle
b) Eingriff in den Schutzbereich der Verfassungsidentität
aa) Die Wurzeln des Konzepts der „Verfassungsidentität
bb) Integrationsbegrenzende Funktion des Art. 79 Abs. 3 GG
cc) Inhaltlicher Gleichlauf von Verfassungsidentität und Ewigkeitsgarantie
dd) Verhältnis zur „nationalen Identität“ i.S.d. Art. 4 Abs. 2 EUV
ee) Zur Dynamik der Verfassungsidentität
ff) Restriktive Auslegung der Verfassungsidentität
hh) Der Menschenwürdekern der Grundrechte
ii) Keine Abwägung zwischen Verfassungsidentität und Integrationsauftrag
jj) Schutzbereichsdefinition im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG
(1) Der Katalog der demokratierechtlich „sensiblen“ Bereiche
(2) Konkretisierung der Verfassungsidentität durch das BVerfG
(3) Folgerungen für die auf Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 GG gestützte Identitätskontrolle
(4) Folgerungen für die auf Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 GG gestützte Identitätskontrolle
4. Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz
b) Die Erforderlichkeit einer Vorlage i.S.v. Art. 267 AEUV
3. Voraussetzungen einer Ultra-vires-Kontrolle
a) Besondere Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
b) Feststellung eines ausbrechenden Rechtsakts
c) Offensichtlichkeit des Kompetenzverstoßes
aa) Konkretisierung des Begriffs der „Offensichtlichkeit“
bb) Offensichtlich kompetenzwidrige Entscheidungen des EuGH
d) Feststellung einer gravierenden Verschiebung des Kompetenzgefüges
bb) Zur Handhabung von Prognoseentscheidungen
cc) Annahme einer gravierenden Verschiebung des Kompetenzgefüges
4. Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz
b) Begründung der gerichtlichen Vorlagepflicht
c) Vorlagepflicht des BVerfG nach fachgerichtlicher Vorlage
IV. Verhältnis der Grenzkontrollen zueinander
1. Verhältnis von Identitätskontrolle und Grundrechtskontrolle
2. Verhältnis von Identitätskontrolle und Ultra-vires-Kontrolle
3. Verhältnis von Ultra-vires-Kontrolle und Grundrechtskontrolle
E. Verknüpfung der Grundrechtsbereiche im Mehrebenensystem
1. Parallele Anwendbarkeit der EU-GRCh
2. Heranziehungsvorrang der Grundrechte des Grundgesetzes
3. EU-Grundrechtskonforme Auslegung des primär heranzuziehenden nationalen Grundrechts
4. Grenzen des Heranziehungsvorrangs der deutschen Grundrechtsordnung
a) Unionsrechtliche Maßgaben schränken die Reichweite der deutschen Grundrechte ein
b) Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs der Schutzbereiche der Grundrechtsordnungen
1. Harmonisierungsgrad der streitigen Regelung
2. Begründung für die unmittelbare Anwendung des Katalogs der EU-GRCh
§ 5 Auflösung des Mehrebenenkonflikts
I. Der Harmonisierungsgrad des § 9 AGG
1. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG
2. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG
II. Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs des Grundrechtsschutzes
1. Grundrechtliche Maßgaben des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG
1. Verfassungsbindung der Gerichte bei der Anwendung von Umsetzungsnormen
2. Unionsrechtlich determinierte Verfassungsverstöße im IR-Urteil des BAG
3. Mittelbar kontrollierbarer unionsrechtlicher Hoheitsakt
II. Anwendung der Grundrechtskontrolle im Fall IR
III. Anwendung der Identitätskontrolle im Fall IR
1. Identitätskontrolle gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 GG
a) Materielle Reichweite des Gewährleistungsbereichs des Art. 1 Abs. 1 GG
aa) Menschenwürdegehalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach der Rechtsprechung
bb) Menschenwürdegehalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Ansicht der Literatur
(1) Menschenwürdekern der Religionsfreiheit
(2) Verknüpfung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts mit der Religionsfreiheit
(3) Menschenwürdegehalt des religiösen Selbstbestimmungsrechts als Ausprägung der Religionsfreiheit
(aa) Das Recht der Kirche, ein christliches Ethos zu definieren
(cc) Selbstbestimmte personelle Zusammensetzung einer Arbeitsgemeinschaft der Gläubigen
b) Persönliche Erstreckung der Menschenwürde
(1) Die glaubensangehörigen Dienstnehmer als Träger der Menschenwürde
(2) Die Kirche als Trägerin der Menschenwürde
(3) Auswirkung auf die Beschwerdebefugnis
c) Eingriff in das Menschenwürdeprinzip durch die Prüfungsvorgaben des EuGH in der Rechtssache IR
aa) Das Recht der Kirche, ein christliches Ethos zu definieren
cc) Selbstbestimmte personelle Besetzung der Glaubensausübungsgemeinschaft
(1) Eingriff durch das Merkmal der „Art“ und „Umstände“ der ausgeübten Tätigkeit
(2) Eingriff durch das Merkmal „wesentliche“
(3) Eingriff durch das Merkmal „rechtmäßige“
(4) Eingriff durch das Merkmal „gerechtfertigte“
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“ mit Öffnungswirkung
bb) Das Merkmal „gerechtfertigte“ ohne Öffnungswirkung
(5) Eingriff durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
d) Vorlageverpflichtung des BVerfG gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV
aa) Historische Vorverständnisse
bb) Kulturelle Vorverständnisse
cc) Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels
c) Reichweite der identitätsrelevanten Grundentscheidung
d) Verletzungen der Verfassungsidentität durch das IR-Urteil
aa) Keine prinzipielle Aberkennung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
bb) Fachgerichtliche Aushöhlung des materiellen Gehalts des Selbstbestimmungsrechts?
(2) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
f) Vorlageverpflichtung des BVerfG gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV
IV. Anwendung der Ultra-vires-Kontrolle im Fall IR
1. Kompetenzverstoß des EuGH in der Rechtssache IR
2. Hypothetische Kompetenzüberschreitung „praktisch kompetenzbegründend“
3. Offensichtlichkeit des hypothetischen Kompetenzverstoßes
a) Missachtung des Achtungsgebots und des Beeinträchtigungsverbot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV
bb) Fehlerhafte Bewertung der Verweisung des Gesetzgebers in Erwägungsgrund Nr. 24 der RL 2000/78/EG
cc) Verstoß gegen die unionsrechtliche Normenhierarchie
dd) Ersatz eines Freiheitsrechts durch den Diskriminierungsgrundsatz
ee) Gebot, nationales Recht unangewendet zu lassen
ff) Kein Eingriff in die Autorität des Heiligen Stuhls
5. Vorlageverpflichtung des BVerfG
1. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde
a) Bildung und Verkündung des Ethos
b) Arbeitsteilige Verbindung der Gläubigen zu einer Dienstgemeinschaft
2. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips
3. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzgrenze
II. Bedeutung für die Kündigungspraxis kirchlicher Arbeitgeber
1. Arbeitsgerichtliche Kontrolle
2. Normierung von Loyalitätsanforderungen
b) Die Ungültigkeit der Ehe als Kündigungsgrund
c) Die Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
d) Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
C. Der Mehrebenenkonflikt im Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG
D. Möglichkeiten zur Harmonisierung des Mehrebenenkonflikts
I. Unionsrechtskonforme Auslegung
II. Auswirkung der Recht auf Vergessenwerden-Rechtsprechung des BVerfG
E. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs