Читать книгу Die römische Republik - Lukas Thommen - Страница 26
4 Ständekampf und Ständeausgleich
ОглавлениеDer sog. Ständekampf zwischen Patriziern und Plebejern gilt als grundlegendes Element der frühen römischen Republik (509–287 v. Chr.). In der römischen Historiografie spielte er allerdings noch keine eigene Rolle und wurde erst in der Neuzeit zu einer Epoche gefasst. Der endgültige Ausgleich wurde dabei mit der lex Hortensia von 287 v. Chr. gleichgesetzt, sodass sich die Konflikte über 200 Jahre hingezogen haben sollen. Dennoch war der grundlegende Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern schon im Verlauf der republikanischen Zeit als konstitutives Element der Frühzeit festgelegt worden. Bei den politischen und ideologischen Auseinandersetzungen in der späten Republik erlangten die Aufstände der Plebs besondere Bedeutung. Sie wurden insgesamt als Vorlage für eine Phase des Ausgleichs bemüht und entsprechend ausgestaltet.1 Den in der Frühzeit getroffenen Entscheiden und Maßnahmen wurde dabei oft offizieller Rechtscharakter zugeschrieben.
Mit der Einrichtung der plebejischen Selbstorganisation bzw. des Volktribunats im frühen 5. Jh. v. Chr. war ein Graben in der Gesellschaft offenkundig geworden. Die führenden Plebejer begannen, die politische Gleichstellung mit den »Vätern« (patres) zu suchen, welche die Ämter und die Sitze im Senat einnahmen. Während für den Senat schon früh Neuzugänge anzunehmen sind, waren die Ämter für die Plebejer immer noch verschlossen. Die Patrizier haben sich zunehmend abgeschottet und als geschlossenen Stand formiert.2 Viele Plebejer hatten weiter gegen die Verschuldung zu kämpfen und waren – angesichts von Getreideknappheit, Hungerkrisen und Seuchengefahr3 – auf Unterstützung angewiesen, um auch militärisch leistungsfähig zu bleiben. Insgesamt fand zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen ein Prozess gegenseitiger Verhandlungen und Annäherungen, aber auch der Abgrenzung statt. Dieser ging Hand in Hand mit der Formierung und Weiterentwicklung der römischen Republik.4