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Sturz des Königtums und Übergang zur Republik

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Schon die Beseitigung des letzten Königs, Tarquinius Superbus, wurde in der römischen Historiografie dramatisch ausgeschmückt (Liv. 1,57–60): Tarquinius Superbus aus Etrurien hatte die Herrschaft gewaltsam an sich gerissen und ohne Zustimmung von Senat und Volk regiert. Als sein Sohn Sextus die tugendhafte Lucretia, die Gattin eines Patriziers, vergewaltigte und diese sich entehrt den Tod gab, habe die Familie unter Führung des L. Iunius Brutus Rache genommen und den Tyrannen aus Rom vertrieben. Brutus ließ daraufhin das Volk schwören, niemals wieder einen König zu dulden. Zudem ließ er seine eigenen Söhne henken, da sich diese verschworen hatten, die Rückkehr der Königsfamilie aus dem Exil zu betreiben. Lars Porsenna aus Clusium, der Tarquinius zu Hilfe gekommen war, sowie sein Sohn Arruns konnten sich in Rom nur noch für kurze Zeit als Herrscher halten (Liv. 2,15).

Die mörderische Tat des Brutus wurde in späterer Zeit immer wieder gefeiert, wenn es darum ging, Bürger gänzlich in den Dienst des Staates zu stellen und den republikanischen Geist hochzuhalten. Insbesondere die Caesarmörder Brutus und Cassius konnten mit dem legendären Vorfahren parallelisiert werden.11 Dennoch dürfte es sich bei der Vertreibung des letzten Königs eher um einen Konflikt innerhalb der gens Tarquinia als um einen politischen Richtungsstreit gehandelt haben. Die Überwindung des Königtums erfolgte kaum durch eine einmalige Tat, sondern durch allmähliches Zurückdrängen des autokratischen Königtums im Verlauf der ersten Hälfte des 5. Jhs. v. Chr. Dabei ging der Adel dazu über, die Aufgaben unter sich aufzuteilen.12

Das neue, jährlich wechselnde Führungsamt bleibt allerding schemenhaft. Gemäß einem »alten Gesetz« sollte der praetor maximus jährlich einen Nagel in den Iuppitertempel von 509/8 v. Chr einschlagen (Liv. 2,8,6; 7,3,5. 8; Plin. nat. 33,19 f.), sodass wohl noch keine »Konsuln« vorhanden waren. Naheliegend ist, neben dem praetor maximus noch mindestens zwei praetores minores anzunehmen,13 die alle vom Senat gewählt worden sein dürften. Für das Oberamt des Praetors kamen zunächst wohl nur Patrizier infrage. Prominente Vertreter der Plebs begannen aber, für den Zutritt zu den Ämtern zu kämpfen.

Was den alten königlichen Rat bzw. Adelsrat betrifft, so wurde dieser beibehalten, auch wenn die genaue Zusammensetzung unklar ist. Jedenfalls entstand kein neues, erweitertes Gremium, das der ganzen Bürgerschaft offenstand, wie das in Athen um 508/7 v. Chr. mit dem Rat der 500 (boule) der Fall war. Senatus leitet sich von senex/senes (»Greis/e«) ab und bezeichnet damit nach wie vor einen Ältestenrat. Mit der Einführung von jährlich wechselnden Oberbeamten, die den Senat leiteten, kamen auch gewesene Beamte in den Senat, sodass wohl eine gewisse Verjüngung stattfand. Zugleich wurde die Macht der führenden Familien im Senat gebündelt. Das Gremium erlangte in der Republik zentrale politische Bedeutung und wurde zum beratenden Organ für die Magistrate, die sich kaum über den Willen des Senats hinwegsetzen konnten.14

Schon in der Königszeit war bei einem Interregnum die königliche Gewalt vorübergehend an den Senat gelangt, der sich um eine Nachfolge kümmern musste (Liv. 1,17,5 f.). In alten Zeiten war der Senat nach Festus (p. 290L s. v. Praeteriti senatores) ein consilium publicum, zunächst des Königs, dann der Konsuln, die die Mitglieder bestimmten. Dazu gehörten angeblich ihre engsten Freunde unter den Patriziern, dann auch unter den Plebejern. Die offizielle Bezeichnung für Senatoren war schon früh patres (et) conscripti: »Väter und Zugeschriebene« (Liv. 2,1,11). Dies deutet auf die Aufnahme von Plebejern in den Senat.15 Um diese mussten die Plebejer auch nie kämpfen, sondern nur um die Besetzung der Ämter.

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