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3 Begründung der Republik
ОглавлениеDas Ende der römischen Königszeit bzw. der »Sturz« des Königtums wird aufgrund von Livius (1,60,3 f.) auf das Jahr 509 v. Chr. datiert. Der Geschichtsschreiber setzt das Ereignis ins Jahr 244 seit der Stadtgründung (ab urbe condita), die seit Varro (1. Jh. v. Chr.) umgerechnet auf das Jahr 753 v. Chr. festgelegt war. Aus Plinius (nat. 33,19 f.) ergibt sich zudem, dass der Aedil Flavius im Jahre 304 oder 303 v. Chr. den Concordiatempel weihte und dies 204 Jahre nach der Weihung des Iuppitertempels auf dem Kapitol erfolgte, was laut Livius (2,8,6–8) wiederum unmittelbar nach Vertreibung des Tarquinius Superbus stattgefunden habe. Demnach käme man auf das Jahr 509 oder 508 v. Chr., wie das auch schon Polybios (3,22,1 f.) im 2. Jh. v. Chr. nahelegte. Hier dürfte allerdings zugleich eine Parallelisierung mit der Vertreibung der Peisistratiden (510 v. Chr.) und der Reform des Kleisthenes (508/7 v. Chr.) in Athen vorliegen, was das Datum des »Ereignisses« wiederum infrage stellt.
Grundlage für die weiteren Datierungen der antiken Autoren waren die Konsullisten (fasti), von denen aber für die Zeit vor 300 v. Chr. abweichende Versionen existierten. Am längsten waren die Fasti Capitolini, die bis zum Jahre 509 v. Chr. zurückreichten, aber erst im späteren Verlauf der Republik für die Frühzeit rekonstruiert bzw. in augusteischer Zeit abgefasst wurden.1 Da die schriftliche Überlieferung prekär war, ist im Folgenden zunächst ein Blick auf die Entstehung der römischen Geschichtsschreibung und deren Grundlagen zu werfen.