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1. Übung Systematik des deutschen Rechts

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a) Lesen Sie folgenden Text zur Systematik des deutschen Rechts.

Systematik des deutschen Rechts

Im deutschen Recht unterscheidet man das öffentliche Recht vom Privatrecht. Das öffentliche Recht enthält die Bestimmungen über die Organisation des Staates und Vorschriften, die das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger betreffen. Es handelt sich hierbei um ein vertikales Verhältnis bzw. ein Über-Unterordnungsverhältnis. Das Privatrecht, das oft auch als Zivilrecht oder Bürgerliches Recht bezeichnet wird, umfasst demgegenüber alle Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse zwischen Personen des Privatrechts (natürliche Personen und juristische Personen wie GmbH und AG) regeln. Es handelt sich hierbei um horizontale Verhältnisse. Diese werden im Wesentlichen durch das BGB geregelt. Neben dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht gibt es noch das Strafrecht. Dieses nimmt eine Sonderrolle ein. Da den Strafanspruch allein der Staat hat (d.h. allein der Staat darf bestrafen und die Rechtsdurchsetzung sichern), regelt das Strafrecht die Beziehungen zwischen Staat und Bürger. Es ist also systematisch als ein Teil des öffentlichen Rechts anzusehen, als welches es im Gerichtssystem allerdings nicht gilt. Auch in der juristischen Ausbildung an deutschen Universitäten wird es als separates Rechtsgebiet betrachtet. Aus diesem Grund geht man im deutschen Recht von der Existenz dreier Rechtsgebiete aus: dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht.

b) Entscheiden Sie, ob folgende Aussagen in Bezug auf den Text richtig, falsch oder nicht im Text enthalten sind.

Aussage richtig falsch nicht im Text
Bsp. Dem deutschen Recht liegt eine Systematik zugrunde. x
(1) Das Hauptrechtsgebiet des öffentlichen Rechts ist das Verfassungsrecht.
(2) Ein Synonym für Privatrecht ist öffentliches Recht.
(3) Im Privatrecht geht es um die Regelung horizontaler Verhältnisse.
(4) Neben dem Staat darf auch ein Bürger bestrafen.
(5) Das Hauptgesetz des Privatrechts ist das BGB.
(6) Im Privatrecht geht es um das Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Personen.
(7) Das Strafrecht kann als ein Teil des öffentlichen Rechts gesehen werden.
(8) In der juristischen Ausbildung wird das Strafrecht als ein Teil des öffentlichen Rechts gelehrt.
Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik

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