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Zulassung und Missbrauch von Präparaten

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Ein Grenzbereich beim Missbrauch von Präparaten ergibt sich durch von außen herangetragene schädliche Einflüsse (z.B. durch ungerechtfertigte Verschreibung), oder durch selbstverschuldete (z.B. durch wissentlichen Einnahmemissbrauch). Ohne Zweifel spielen hier Antibiotika, Hormonpräparate, entzündungshemmende Arzneimittel (Cortison etc.), Psychopharmaka und problematische Nahrungsergänzungsmittel eine dominante Rolle.

Dazu gesellen sich dann noch Produkte die in der Medizin schon sehr lange flächendeckend eingesetzt werden, von denen man aber ohnehin weiß, dass sie mehr oder weniger die Gesundheit negativ beeinträchtigen können und dies meist auch tun. Die Rede ist hier z.B. von Zahnfüllungen wie Amalgam, von Metallimplantaten oder dem Silikon in der plastischen Chirurgie, um hier nur ein paar Beispiele zu nennen.

Ein weiteres Themenfeld eröffnet sich aus der Frage: Wer gibt hierzu die richtigen Standards, Limits (Grenzwerte) und Dosierungen vor? Wer ist verantwortlich, wenn jemanden ein Schaden aus Falschangaben erwächst? Natürlich könnte man all das auch aus einer juristischen Perspektive sehen, doch die Justiz erlässt die Gesetze nicht, sondern die Politik und was da raus kommt, das erleben wir tagtäglich. All diese wichtigen Themenbereiche wurden bereits im Band 1 behandelt und sollen hier nicht weiter im Detail erläutert werden.

Was uns wirklich krank macht - Teil II

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