Читать книгу Churning - Manuel Lorenz - Страница 20
ОглавлениеTeil 1 Der kapitalmarkt- und börsenrechtliche Hintergrund › C. Der Over-The-Counter-Markt (OTC-Markt)
C. Der Over-The-Counter-Markt (OTC-Markt)
31
Optionen und Festgeschäfte können sowohl an der Börse als auch am Over-The-Counter-Markt[1] (OTC-Markt) gehandelt werden.[2] Der Over-The-Counter-Markt (übersetzt: über-den-Tresen) ist ein neben dem terminbörslichen Handel bestehender außerbörslicher Verhandlungs- respektive Freiverkehrsmarkt im Sinne eines privatrechtlich organisierten Sekundärmarktes.[3] Es handelt sich um außerbörsliche unbedingte Abschlüsse direkt zwischen zwei Markteilnehmern ohne Abwicklung über eine Clearingstelle. Jeder Vertragspartner hat somit das Kreditrisiko des jeweils anderen (Counterparty Risk) zu tragen, weil niemand die Erfüllung der Kontrakte garantiert.[4] Die Preise werden außerhalb der Verantwortung der Börse frei und auf Grund individueller Vereinbarung zwischen Kreditinstituten und Wertpapierhäusern oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen und institutionellen Investoren, also ohne jegliche Standardisierung ausgehandelt, was die Glattstellung in Form eines genau gegenläufigen Kontraktes erschwert.[5] Der OTC-Markt unterliegt aber gleichwohl dem WpHG.[6] Er ist wenig transparent und der Anleger ist hier auf eine faire Preisstellung angewiesen.