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Inhaltsverzeichnis
Einleitung und Begriff des Churning
Teil 1 Der kapitalmarkt- und börsenrechtliche Hintergrund
C.Der Over-The-Counter-Markt (OTC-Markt)
D.Die zentralen Finanzdienstleistungen des WpHG
I.Die Finanzportfolioverwaltung
B.Mit Churning potentiell einhergehende Verhaltensweisen
III.Das Stop-Loss-Order-Fishing
IV.Sog. Bucket-Shops respektive Bucket-Orders
V.Der Handel mit sog. „nackten Optionen“
Teil 3 Der Nachweis von Churning
1.Das übermäßige Umschichten, respektive Excessive-Trading
a)Speziell für Termingeschäfte die Commission-to-Equity-Ratio
b)Speziell für Kassageschäfte die Cost-to-Equity-Rate und der Umsatzquotient
bb)Der Umsatzquotient, respektive die Turn-Over-Rate
(1)Die einfache Looper-Methode
(2)Die modifizierte Looper-Methode
c)Gemeinsame Indizien für Termin- und Kassageschäfte
aa)Die extrem kurzen Haltezeiten
cc)Das Fehlen einer Handlungsstrategie
dd)Das Tätigen wirtschaftlich unsinniger Geschäfte
ff)Die Commission-to-Investment-Rate
gg)Das Trading ohne ausreichende Sicherheitsreserven
hh)Die „unredliche“ Stop-Loss-Order
2.Die Kontrolle des Anlagekontos durch den Vermittler
3.Die Vergütung und Umsatzvorgaben
a)Die provisionsabhängige Vergütung und Kick-Back Zahlungen
b)Die Umsatzvorgaben an Mitarbeiter
Teil 4 Die Strafbarkeit von Churning
A.Die Differenzierung zwischen Täterschaft und Teilnahme
I.Abgrenzungskriterien für Täterschaft und Teilnahme
II.Auswirkungen auf die Phänomenologie des Churning
1.(Mit-)Täterschaft des Brokers durch aktives Tun
a)(Mit-)Täterschaft des Brokers aufgrund der Kick-Back Vereinbarung?
b)(Mittelbare) Täterschaft über die Figur des Täters hinter dem Täter?
2.(Mit-)Täterschaft des Brokers durch Unterlassen
B.Die Täterschaftliche Begehung des Finanzdienstleisters
I.Die Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB
aa)Die Vermögensbetreuungspflicht
(1)Die Vermögensbetreuungspflicht des Finanzportfolioverwalters
(2)Die Vermögensbetreuungspflicht des Anlageberaters
(3)Die Vermögensbetreuungspflicht des Abschlussvermittlers
(4)Die Vermögensbetreuungspflicht des Anlagevermittlers
bb)Die Tatbestandsalternativen der Untreue
(1)Der Missbrauchstatbestand, § 266 Abs. 1 Var. 1 StGB
(a)Die Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis
(b)Der Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis
(c)Das tatbestandsausschließende Einverständnis
(2)Der Treubruchtatbestand, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB
(b)Die Verletzung einer spezifischen Betreuungspflicht
(2)Der konkrete Vermögensnachteil
(a)Der Vermögensnachteil bei Optionsgeschäften
(b)Der Vermögensnachteil bei Festgeschäften
(c)Die gesamte Investitionssumme als Vermögensnachteil
2.Die Regelbeispiele des § 266 i.V.m. § 263 Abs. 3 StGB
II.Die Strafbarkeit wegen Betrug nach § 263 StGB
aa)Die Täuschung über Tatsachen
(a)Die Täuschung durch aktives Tun
(b)Die Täuschung durch Unterlassen
(1)Der Vermögensschaden beim Optionsgeschäft
(a)Der Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug
(b)Der Vermögensschaden beim Erfüllungsbetrug
(2)Der Vermögensschaden beim Festgeschäft
(a)Der Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug
(b)Der Vermögensschaden beim Erfüllungsbetrug
bb)Die rechtswidrige und stoffgleiche Bereicherungsabsicht
(2)Die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht
2.Die Regelbeispiele des § 263 Abs. 3 StGB
3.Die Qualifikation des § 263 Abs. 5 StGB
1.Der Kapitalanlagebetrug, § 264a StGB
2.Der Kreditbetrug, § 265b StGB
a)Erwerbs- respektive Veräußerungsverbot, § 38 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b)Weitergabeverbot, § 38 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
c)Empfehlungsverbot, § 38 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 3 WpHG
4.Die strafbare Marktmanipulation, § 38 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder Abs. 2 Nr. 11 WpHG
5.Das Verleiten zur Börsenspekulation, §§ 49 i.V.m. 26 BörsG
6.Die Depotunterschlagung, § 34 DepotG
C.Die Teilnahmestrafbarkeit des Brokers
I.Der objektive Tatbestand des § 27 Abs. 1 StGB
1.Die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat
II.Der subjektive Tatbestand des § 27 Abs. 1 StGB
III.Ggf. eine Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1 StGB
IV.Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts als objektive Bedingung der Strafbarkeit
Teil 5 Die Ahndbarkeit von Churning
A.Die Ahndbarkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
I.Die grundsätzliche Bedeutung des Ordnungswidrigkeitengesetzes für das Wirtschaftsstrafrecht
II.Die Verletzung einer Aufsichtspflicht im Sinne des § 130 OWiG
b)Die Tathandlung im Sinne des Unterlassens einer Aufsichtsmaßnahme
3.Die objektiven Bedingungen der Ahndung
a)Die Begehung einer mit Strafe oder Geldbuße bedrohten Zuwiderhandlung
c)Anwendbarkeit deutschen Ordnungswidrigkeitenrechts
III.Die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
2.Der Täterkreis der Bezugstat
a)Die tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte/vorwerfbare sowie verfolgbare Straftat/Ordnungswidrigkeit
b)Das Handeln als Organ, Vorstand, vertretungsberechtigter Gesellschafter, Bevollmächtigter oder Leitungsperson
c)Der Verbandsbezug im Sinne eines Pflichtverstoßes (§ 30 Abs. 1 Var. 1 OWiG) oder Bereicherung des Verbandes (§ 30 Abs. 1 Var. 2 OWiG)
4.Die Anwendbarkeit deutschen Ordnungswidrigkeitenrechts
B.Bebußbare Verstöße gegen wertpapierhandelsrechtliche, allgemeine Verhaltensregeln
Teil 7 Eine Handlungsempfehlung für den Praktiker zur Vermeidung des Churning-Vorwurfs