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Exkurs: Partnerschaftliche Arbeitsteilung

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Unter partnerschaftlicher Arbeitsteilung wird eine Aufgabenteilung von Paaren verstanden, die möglichst egalitär ausgerichtet ist, in der beide Partner/innen zu gleichen Teilen partizipieren. Die gleichgestellte Teilhabe an bspw. der Sorgearbeit (der Begriff findet sich auch bei Fragen zur Aufteilung von Erwerbsarbeit) definiert sich dabei vor allem in Abgrenzung zu einer stark traditionalen Arbeitsteilung (Sorge als alleinige Aufgabe der Frauen) ebenso wie zu einer Arbeitsteilung in umgekehrt traditionaler Teilung (vgl. Grunow, Schulz, Blossfeld 2007: 163). Im breiten Feld der Arbeitsteilungsforschung finden sich auch die Begriffe paritätischer (bspw. Rüling 2008) oder egalitärer Aufteilung (bspw. Possinger 2013; Gerum und Zerle-Elsäßer 2017; Klünder 2018), die jedoch weitestgehend synonym, mitunter auch in Kombination verwendet werden. So werden etwa partnerschaftliche Arbeitsteilungsmuster des Öfteren anhand egalitärer Leitbilder charakterisiert. Bürgisser (Schweiz) spricht ebenfalls synonym von partnerschaftlicher und egalitärer Rollenteilung und definiert diese als „eine Form familiärer Organisation, bei der zwei Elternteile mit Kind(ern) zusammenleben, wobei beide in annährend gleichen Teilzeitpensen erwerbstätig sind und sich daneben Hausarbeit und Kinderbetreuung nach eigenem Ermessen zeitgleich und gleichverantwortlich teilen“ (Bürgisser 1998: 26 f.).

Der Begriff der partnerschaftlichen Arbeitsteilung scheint in der deutschsprachigen Literatur aktuell am weitesten verbreitet und am eingängigsten zu sein (bspw. Schulz, Blossfeld 2006; Grunow, Schulz, Blossfeld 2007; Dechant, Schulz 2014; Trappe, Köppen 2014; Wanger 2015; Bernhardt, Hipp, Allmendinger 2016), weshalb auch ich dieser Nomenklatur folge.

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