Читать книгу Die Mineralwasser- & Getränke-Mafia - Marion Schimmelpfennig - Страница 15
ОглавлениеGrenzwerte – was nicht passt, wird passend gemacht
Was macht man, wenn Grenzwerte nicht zur Realität „passen“, wenn beispielsweise im Trinkwasser erhöhte Uran- oder Nitrat-Werte gefunden werden? Wenn im Mineralwasser zu viel Barium enthalten ist? Oder wenn eine Umweltkatastrophe im Anmarsch ist? Kein Problem: Man erhöht einfach die Grenzwerte oder erteilt Ausnahmegenehmigungen, dann „passt“ es wieder.
Nitrat: Indikator für Gesamtbelastung
Nitrat ist eine Stickstoffverbindung. Sie kommt in der Natur zwar häufig vor und ist ein Energiespender für Pflanzen, doch unsere Böden sind durch nitrathaltige Dünger (z. B. Gülle) gnadenlos übersättigt. Nitrat an sich ist ungiftig, kann aber im Magensaft zu giftigem Nitrit umgewandelt werden. Das kann beispielsweise bei Säuglingen zu einer Unterversorgung von Sauerstoff im Blut und im schlimmsten Fall zu einer Blausucht (Zyanose) führen, die durchaus lebensbedrohlich sein kann. Auch für Menschen mit einer gestörten Darmflora ist Nitrat gefährlich, weil sie leichter Nitrit bilden können. Man nimmt inzwischen auch an, dass Nitrit Krebs verursachen kann.
In den vergangenen Jahren wurde der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser von 25 Milligramm auf 50 Milligramm pro Liter angehoben. In der Hauptsache aber dient der Grenzwert für Nitrat als Indikatorwert für die allgemeine Belastung des Trinkwassers mit stickstoffhaltigen organischen Verschmutzungen. Das bedeutet im Klartext: Man wird der Belastung nicht mehr Herr. Die Lösung: Grenzwert um 100 Prozent heraufsetzen – fertig.
Wasser in Not
Die Menge an schädlichen Substanzen in unserem Grundwasser ist mittlerweile enorm – so enorm, dass zahlreiche Wasserwerke direkt nach Einführung der Trinkwasserverordnung von 1990 nur mit Ausnahmegenehmigungen arbeiten konnten. Anders hätten sie die vorgeschriebenen Grenzwerte niemals einhalten können. Die Giftflut im Wasser hat seither nicht abgenommen, ganz im Gegenteil. Und obwohl viele Grenzwerte seit 1990 zum Teil drastisch erhöht wurden, gelingt es auch heute vielen Wasserwerken nur noch mit Ausnahmegenehmigungen, ihre Kunden mit Trinkwasser zu beliefern. So benötigte beispielsweise das Wasserwerk im sächsischen Prießnitz aufgrund zu hoher Sulfatwerte eine Ausnahmegenehmigung, die nun Ende 2016 endgültig ausläuft. Im oberpfälzischen Markt Kastl musste 2012 eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, weil zu hohe Werte eines Abbauproduktes des seit Jahren verbotenen Pestizids Atrazin gefunden wurden. Die Ausnahmegenehmigung wurde für drei Jahre erteilt. (Man fragt sich allerdings, wie ein Pestizid, das schon lange verboten ist, wieder ins Wasser gelangt.) Die Bürger von Schönfeld in der Uckermark mussten zwei Jahre lang mit einem Trinkwasser leben, das erhöhte Uranwerte aufwies. Für diese Zeit wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die statt 10 Mikrogramm sogar 30 Mikrogramm Uran pro Liter erlaubte. In Baden-Württemberg wurde im Jahr 2007 bei 21 Prozent aller Trinkwasserproben der Grenzwert für DMSA4, einem Abbauprodukt von Pflanzenschutzmitteln, überschritten. Das Land musste zahlreiche Ausnahmegenehmigungen erteilen, damit das Wasser weiter aus dem Wasserhahn fließen konnte. Wenn Wasser, das DMSA enthält, bei der Trinkwasseraufbereitung mit Ozon behandelt wird, entsteht übrigens N-Nitrosodimethylamin (NDMA), ein Nitrosamin, das stark genotoxisch ist. Doch auch das ist kein größeres Problem, denn bis zur „Behebung“ kann für die Dauer von 10 (!) Jahren eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Auch in Rottenburg an der Laaber gab es größte Probleme: Seit 2010 wurde der Grenzwert für das Pestizid-Abbauprodukt Desethylatrazin regelmäßig überschritten. Der Wasserversorger erhielt deshalb eine Ausnahmegenehmigung bis zum 1. September 2015. Inzwischen ist eine teure Aufbereitungsanlage in Betrieb, mit der die Rückstände herausgefiltert werden können. Die Stadt Rottenburg empört sich auf ihrer Website zu Recht:
„Dann könnte man sich ja eigentlich zurücklehnen und sagen, dass nun alles in Ordnung ist, lediglich mehr für das Wasser zu bezahlen ist, denn den erhöhten Aufwand tragen wir Wasserkunden. Das Dramatische ist aber eigentlich etwas ganz anderes. Über lange Zeit konnte das Wasser so wie es gefördert wurde, in die Leitung eingespeist werden. Ab sofort ist dies ohne Behandlung des Grundwassers nicht mehr möglich. Schon erschreckend, wenn wir von unserem ‚wichtigsten Lebensmittel‘ sprechen. Der Bau von neuen Brunnen und Aufbereitungsanlagen ist keinesfalls die Lösung für die zunehmende Belastung unseres Grundwassers, sondern die zwingende Reaktion des Wasserversorgers darauf. Die eigentliche Herausforderung bestünde jedoch in der Ursachenbekämpfung. Dem Wasserzweckverband fehlt dazu eine rechtliche Grundlage. Wenn die zuständigen Organe und auch die große Politik weiterhin die vorhandenen Missstände verharmlosen oder sogar ignorieren, wird sich an dieser negativen Entwicklung leider nichts ändern. Übrigens, die hohe Nitratbelastung im Grundwasser ändert sich mit der Aufbereitung nicht.“
Auch Mineralwasserhersteller arbeiten häufig mit Ausnahmegenehmigungen. Zum Beispiel die westpfälzische Schlemmer Mineralbrunnen GmbH. Deren absatzstärkstes Produkt wies einen erhöhten Barium-Wert auf und hätte eigentlich nicht mehr verkauft werden dürfen. Abhilfe schuf eine Ausnahmegenehmigung, die sage und schreibe drei Mal verlängert wurde. Der Hersteller war jedoch auch nach Ablauf dieser Ausnahmegenehmigung Ende 2010 nicht in der Lage (oder willens), den Barium-Gehalt unter die gesetzliche Höchstmenge zu bringen, und musste deshalb Anfang 2011 den Betrieb schließen. Interessant ist in diesem Zusammenhang noch Folgendes: Aufgrund der Ausnahmegenehmigung durfte dieses Mineralwasser über Jahre hinweg verkauft werden. Doch nachdem das Unternehmen Insolvenz angemeldet hatte, wurde der Handel informiert, damit die Verkaufsstellen das betroffene Wasser umgehend aus dem Sortiment nehmen können. Weshalb eigentlich, wenn es doch jahrelang angeblich völlig ungefährlich war?
„Muntermacher“
Energy-Drinks sind längst in Verruf geraten – völlig zu Recht, wie ich meine (und wie Sie noch lesen werden) – doch eines wussten Sie vermutlich nicht: Dass es Energy-Drinks in dieser Form überhaupt zu kaufen gibt, war nur aufgrund von Allgemeinverfügungen und Ausnahmegenehmigungen möglich. Der Hintergrund: In koffeinhaltigen Getränken sind normalerweise Koffeingehalte zwischen 65 und 250 mg/L üblich. Energy-Drinks sollten jedoch deutlich mehr Koffein enthalten, damit sie ihre Arbeit als „Muntermacher“ auch ausführen können. Ausnahmegenehmigungen wurden für bis zu 320 mg/L Koffein erteilt, und nahezu alle Energy-Drinks weisen diesen Wert auch auf. Wie praktisch für die Hersteller! Allerdings: In „Red Bull Shots“ sind sage und schreibe 1300 mg/L Koffein enthalten. Der Trick: Es handelt sich bei dieser Flüssigkeit laut Zulassung nicht um ein Getränk, sondern um ein Nahrungsergänzungsmittel. Red Bull nutzt hier ein Schlupfloch, das es eigentlich gar nicht geben dürfte. Auf der einen Seite wird eine Höchstmenge festgelegt, auf der anderen Seite lässt man Getränke unter einer anderen Bezeichnung dann doch zu. Das kann nicht Sinn dieser Verordnung sein und ist nahezu grotesk. In der Schweiz geht man damit noch lockerer um: Seit Anfang 2014, so beschloss das Bundesamt für Gesundheit (BAG), dürfen auch Mischgetränke aus Alkohol und Energy-Drinks als normales Getränk verkauft werden. Wessen Gesundheit hatte das Schweizer Bundesgesundheitsamt da im Auge? Die der Verbraucher oder die der Wirtschaft?
Bisphenol-A: aus Eins mach Fünf
Bis 2007 galt für diesen gefährlichen Weichmacher ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro kg Körpergewicht als tolerierbare tägliche Aufnahme. Dann setzte die EU-Lebensmittelbehörde EFSA diesen Wert herauf. Nicht auf das Doppelte, nicht auf das Dreifache – sondern auf das Fünffache. Studien belegen seit langem, dass BPA im Tierversuch die Entwicklung von Embryonen und des Gehirns beeinträchtigt und zu Unfruchtbarkeit und Krebs führen kann. Kein Wunder – BPA hat eine ähnliche Wirkungsweise wie Hormone, und Eingriffe in den Hormonhaushalt sind immer gefährlich. Erst acht Jahre später, im Januar 2015, wurde dieser Grenzwert wieder gesenkt – und zwar auf nunmehr 4 Mikrogramm pro kg Körpergewicht. Die französische Lebensmittelbehörde kommt zu einer anderen Bewertung. Bei unseren Nachbarn in Frankreich ist seit Januar 2015 die Verwendung in Lebensmittelverpackungen komplett verboten. Eine Kennzeichnungspflicht für Bisphenol-A-haltige Lebensmittelverpackungen gibt es hierzulande immer noch nicht …
Pestizide: in der Summe harmlos?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz muss sich die Frage gefallen lassen, ob es seinem Namen wirklich immer Rechnung trägt. Denn im Zeitraum 2004 bis 2006 nahm das Amt laut einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen Studie Änderungen bei den Grenzwerten von Pestiziden vor: Von 404 Werten wurden 293 Erhöhungen vorgenommen. Im Durchschnitt lag die Anhebung beim 33-fachen des ursprünglichen Grenzwerts. Darunter befanden sich laut Greenpeace auch vier Substanzen, die auch schon zuvor erhöht worden waren. Bereits 2004 hatte Greenpeace die damalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast abgewatscht. Die gesetzlich erlaubten Grenzwerte für Pestizide in Obst, Gemüse und Getreide, so der Chemieexperte Manfred Krautter, seien gerade unter Künast verwässert worden. Das Verbraucherministerium konterte mit einer eigenen Logik: Diese Zahlen beruhten auf einer neuen Art der Zulassung. Dabei komme es zwar zur Anhebung alter Grenzwerte, aber in der Summe würden die Grenzwerte deutlich mehr herunter- als heraufgesetzt. Doch laut Krautter werden selbst diese Grenzwerte bei fast neun Prozent aller Lebensmittel überschritten. Gegen kein Gesetz werde in Deutschland so häufig verstoßen wie gegen das Lebensmittelgesetz. Außerdem sei nach wie vor völlig ungeklärt, wie der „Giftcocktail“ in verschiedenen Obst- und Gemüsesorten auf den Menschen wirke.
Glyphosat: Pestizid in Muttermilch
Glyphosat, bekannt unter dem Namen Roundup (Monsanto) ist das weltweit am meisten verkaufte Unkrautvernichtungsmittel. Über dessen Risiken wird schon lange gestritten. Vor nicht allzu langer Zeit hatte sogar die WHO vor einer möglichen Krebsgefahr gewarnt. Die Grünen veröffentlichten eine Studie, in der sie zeigen konnten, dass das Pestizid bereits in Muttermilch nachgewiesen werden konnte. In der Studie wurden Mengen zwischen 0,21 und 0,432 Mikrogramm pro Liter Milch gemessen – Werte, die deutlich über dem Grenzwert von Trinkwasser liegen, wo nur 0,1 Mikrogramm pro Liter zulässig sind.
Wie giftig Glyphosat beispielsweise für Wildtiere ist, ist weltweit bestens dokumentiert. Glyphosat tötet einfach alles – nur nicht die Ertragspflanze des Landwirts. Und weil damit auch die ganzen Ackerwildkräuter zerstört werden, haben die Wildtiere kaum noch Nahrung. Gifte gehören einfach nicht in den lebenden Organismus, weil sie dessen Biologie zerstören. Sie kontaminieren nicht nur den Boden, sondern auch unser Wasser. Natürlich auch dann, wenn sie „bestimmungsgemäß“ verwendet werden, was sowieso niemand kontrolliert.
Vor diesem Hintergrund fragt man sich, weshalb Glyphosat nicht nur weiter zugelassen, sondern die akzeptable tägliche Aufnahmemenge von 0,3 auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht heraufgesetzt wurde! Machen wir mal eine Beispielrechnung für Ihr Kind auf. Ihr Kind wiegt 20 Kilogramm, also wären 10 Milligramm pro Tag „akzeptabel“. Nehmen wir weiter an, Ihr Kind verzehrt an einem Tag Lebensmittel und Getränke von – wir sind großzügig, denn dann reduziert sich die Menge pro Liter – zwei Kilogramm bzw. Liter, dann bedeutet dies eine akzeptierte Belastung der Nahrung von sage und schreibe fünf Milligramm pro Liter bzw. Kilogramm. – das entspricht 5.000 Mikrogramm! Sie erinnern sich? Der Grenzwert für Trinkwasser liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter. Wir haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) viermal (!) nachgefragt, weshalb Lebensmittel so viel stärker belastet sein dürfen als Trinkwasser. Das BfR war innerhalb von einem Monat nicht in der Lage (oder nicht willens), uns diese Frage zu beantworten.
Bei Atomunfall: Grenzwerte lockern!
Es klingt paradox, ist aber so: Nach dem Atomunfall in Fukushima hat die EU-Kommission am 25. März 2011 mit einer Fukushima-Eilverordnung die Cäsium-Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel aus Japan nicht verschärft, sondern vorübergehend sogar gelockert. Der Grenzwert für Milcherzeugnisse beispielsweise wurde von 370 Becquerel pro Kilogramm auf 1000 Becquerel heraufgesetzt. „Dem Verbraucher wird nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima ein Mehrfaches an radioaktivem Cäsium zugemutet. Das entspricht nicht dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, es ist sogar rechtswidrig“, sagte der Chemiker und Greenpeace-Experte Manfred Santen. Wenn Sie sich jetzt also fragen, weshalb die Behörden in solchen Fällen die Grenzwerte nicht strenger überwachen oder sogar senken, sondern erhöhen, dann fragen Sie sich lieber, wem dieses Vorgehen nützt. Oder wollen Sie ernsthaft all die Unternehmen gefährden, die ihre verstrahlten Lebensmittel nach Deutschland importieren möchten? Besonders pikant bei der Sache: Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hatte zunächst lediglich auf „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und „spezielle Schutzstandards“ verwiesen – über die erhöhten Grenzwerte wurde die Bevölkerung erst viel später informiert.
Leitfähigkeit: lange Leitung bei Behörden
Die deutsche Trinkwasserverordnung regelt vieles, auch die elektrische Leitfähigkeit des Trinkwassers, die in µS (Mikrosiemens) gemessen wird. Der Wert sagt aus, welche Menge an Ionen (gelösten Teilchen) im Wasser enthalten ist. Ermittelt wird dieser Wert recht einfach durch eine elektrische Widerstandsmessung. Je höher der Messwert/Leitwert, umso stärker ist das Wasser mit frei schwebenden Teilchen gesättigt, enthält also jede Menge elektrisch leitfähige Fremdstoffe: von Mineralien bis hin zu Schwermetallen und anderen unbeliebten Substanzen. Es sind rund 2000 Substanzen bekannt, die im Trinkwasser vorhanden sein können (geprüft wird natürlich nur ein winziger Bruchteil davon). Anders herum gesagt: Reines Wasser leitet keinen Strom. Einwandfreies und sauberes Trinkwasser hat einen Wert deutlich unter 80 µS/cm, wie man es zum Beispiel bei Regen- oder reinem Quellwasser findet.
Laut EU-Norm sollte bis zum Jahr 2013 ein Wert von 400 µS/cm (Mikrosiemens je cm) eingehalten werden. Die WHO empfiehlt einen Wert von bis 750 µS/cm – darüber liegende Werte seien eigentlich nur noch „Brauchwasser“. Die deutsche Trinkwasserverordnung dagegen sah bis vor der Wende bereits 1000 µS/cm als ausreichend an. Nach der Wende im Jahr 1990 wurde dieser Wert auf 2000 µS/cm verdoppelt. 2001 wurde dieser Wert dann nochmals auf 2500 µS/cm erhöht. Seit 2010 gilt ein sagenhafter Grenzwert von 2790 µS/cm!
Relativ gesehen wurde das Leitungswasser dadurch immer „besser“, da sich die Werte in den einzelnen Regionen immer weiter vom Grenzwert entfernten. Ein Beispiel für diesen Trick: Eine Gemeinde, deren Trinkwasser einen Leitwert von 1100 µS/cm aufweist, lag vor der Wende über dem damals tolerierten Wert von 1000 µS/cm – das Wasser war also schlecht. Heute liegt derselbe Wert deutlich unter dem nunmehr tolerierten Wert – das Wasser ist also plötzlich gut. So kann ganz legal weiter behauptet werden, dass unser Trinkwasser das am besten kontrollierte Lebensmittel ist und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Grenzwerte sind also keine Werte, die Sie in jedem Fall schützen oder die ausschließlich für Sie und Ihre Kinder gemacht sind. Es sind politisch ausgehandelte Kompromisse zwischen ökologisch und gesundheitlich Gebotenem, technisch Möglichem, finanziell Tragbarem sowie wirtschaftlich und politisch Vertretbarem.
4 N,N-Dimethylsulfamid. Entsteht beim Abbau von Tolylfluanid.