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3. Der Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft (SCC)

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In Umsetzung der – mittlerweile aufgehobenen und durch die Bestimmungen der Marktmissbrauchsrichtlinie ersetzten – Insiderrichtlinie hat der österreichische Gesetzgeber die Emittenten zu organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen verpflichtet. Diese Verpflichtung traf nicht nur Emittenten, sondern u.a. auch die an der Wiener Wertpapierbörse tätigen Kreditinstitute. Aufgrund der Unbestimmtheit der allgemeinen Vorgaben, aber auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Vertrauensschutzes der Anleger und des Funktionsschutzes des Kapitalmarktes entschloss sich die österreichische Kreditwirtschaft, unter Federführung der Österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft, Ende 1992/Anfang 1993 ein Regelwerk auszuarbeiten, das für alle in Österreich tätigen Kreditinstitute Geltung haben sollte: Der „Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft“ (SCC). In Umsetzung der Marktmissbrauchs-Richtlinie und der MiFID wurde ein erheblicher Änderungsbedarf des SCC erforderlich, der schlussendlich in der Neufassung des SCC 2008 mündete.

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