Читать книгу Compliance - Markus Böttcher - Страница 145
5. Standard Compliance Code der Österreichischen Versicherungswirtschaft (SCCV)
Оглавление266
Versicherungsunternehmen sind nach § 82 Abs. 5 BörseG verpflichtet, zur Hintanhaltung von Insider-Geschäften die in den §§ 82 Abs. 5 Z. 1–3 BörseG genannten Maßnahmen zu treffen, also auch dann, wenn sie selbst nicht als Emittent auftreten. In diesem Lichte, sowie basierend auf § 16 WAG hat der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs einen Standard Compliance Code der Österreichischen Versicherungswirtschaft verabschiedet,[8] mit dem die Versicherungsunternehmen einen unzulässigen Umgang mit noch nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die anlage- bzw. preisrelevant sind, verhindern, Verstöße aufdecken und ggf. Sanktionen verhängen, die von eingeschränkten Geschäftsmöglichkeiten des Mitarbeiters bis zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen reichen. Dieser SCCV bezieht sich auf die Bereiche Vermögensveranlagung und -verwaltung, inklusive Beteiligungsverwaltung und Elementar- und Vermögensschadenversicherung von börsenotierten Unternehmen.
Der SCCV ist ein Mindeststandard, den jedes Versicherungsunternehmen seinen unternehmensinternen Richtlinien zugrunde legt. Diese beschreiben jedenfalls die Vertraulichkeitsbereiche, den Compliance-Beauftragten, die Form der Mitarbeiterinformation und bei Emittenten die Vorgangsweise bei Geschäften mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens.