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Vorwort

Vorwort

Das Familienrecht ist nicht nur eine faszinierende Materie, sondern wie kaum ein anderes Rechtsgebiet geprägt von ständigen Neuerungen. Seit der letzten Auflage hat sich viel getan: Einige wichtige Gesetzesreformen haben das Familienrecht teils grundlegend verändert, aber auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG, des BGH und des EGMR trägt zu den Entwicklungen bei, von denen hier nur einige exemplarisch hervorgehoben werden können: So hat etwa das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts seit 1.10.2017 gleichgeschlechtlichen Partnern den Zugang zur Ehe und damit auch zur gemeinschaftlichen Adoption geöffnet. Seither können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden; bereits bestehende können in eine Ehe umgewandelt werden. Seit 22.7.2017 können infolge des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ausnahmslos nur noch volljährige Personen die Ehe schließen. Die schwierigen Konsequenzen dieser Neukonzeption des Eheschließungsrechts im grenzüberschreitenden Verkehr haben den BGH zu einer Vorlage der gesetzlichen Regelung in Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB im Wege der konkreten Normenkontrolle an das BVerfG bewogen, dessen Entscheidung mit Spannung erwartet wird. Auf die Auswirkungen der (legalen) künstlichen Fortpflanzung hat der Gesetzgeber durch Einführung eines Samenspenderregisters reagiert und damit seit 1.7.2018 dem verfassungsrechtlich geschützten Recht des Kindes auf Kenntnis seiner leiblichen Abstammung Rechnung getragen; zugleich wird nunmehr auch der Samenspender davor geschützt, in die rechtliche Elternstellung mit allen (finanziellen) Folgen gezwungen zu werden, indem eine Vaterschaftsfeststellung in solchen Fällen ausgeschlossen ist. Infolge einer aufsehenerregenden Entscheidung des BVerfG wurde Ende 2018 zudem eine Änderung des Personenstandsrechts erforderlich: bei Personen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, kann seit 22.12.2018 nicht nur der Geschlechtseintrag im Geburtenregister gänzlich unterbleiben, sondern stattdessen „divers“ eingetragen werden. All diese Reformen haben Auswirkungen im Abstammungsrecht, welches die rasanten gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen noch nicht hinreichend widerspiegelt. Deshalb wurde bereits Anfang 2015 eine Arbeitsgruppe zur Reform des Abstammungsrechts ins Leben gerufen, die 2017 einen Abschlussbericht mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen vorgeschlagen hat. Ob und inwieweit der Gesetzgeber diese aufgreifen wird, bleibt abzuwarten. Jüngste Neuerungen hat es – ausgelöst durch eine BVerfG-Entscheidung – im Adoptionsrecht gegeben, wonach die Möglichkeit der Stiefkindadoption mit der Wirkung gemeinsamer Elternschaft des leiblichen Elternteils und des Adoptierenden nunmehr auch nicht verheirateten Lebensgefährten eingeräumt wird; das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien tritt zum 30.3.2020 in Kraft.

Auch in der Autorschaft dieses Werks gibt es Veränderungen. Es ist mir eine große Freude, dass ich mit dieser Neuauflage das erfolgreiche, bislang in vier Auflagen erschienene Werk von Martin Lipp fortführen darf. Beibehalten wurde die Grundkonzeption, die sich auf den ausbildungs- und prüfungsrelevanten Stoff konzentriert und diesen neben der systematischen Darstellung mit Fallbeispielen und Lösungshinweisen sowie Schemata und Übersichten veranschaulichen will. An den Interessen der Studierenden in der Examensvorbereitung und im Schwerpunktbereich orientiert, will dieses Werk das Familienrecht in knapper, aber verständlicher Weise erläutern. Über Hinweise und Verbesserungsvorschläge jeder Art an meine E-Mail-Adresse (claudia.mayer@jura.uni-regensburg.de) bin ich sehr dankbar und ich wünsche den Leserinnen und Lesern viel Freude bei der Lektüre und viel Erfolg in den Prüfungen.

Ganz herzlich bedanken möchte ich mich bei meinem Regensburger Lehrstuhl-Team, allen voran Carolin Scheuer, Christoph Mayer und Michael Schachtner für die kritische Lektüre und tatkräftige Unterstützung bei dieser Neuauflage. Beim Herausgeber dieser Reihe, Herrn Professor Mathias Habersack, bedanke ich mich für das in mich gesetzte Vertrauen und Herrn Schmidt vom C.F. Müller Verlag gilt mein besonderer Dank für die gute Zusammenarbeit und die große Mühe bei der redaktionellen Betreuung des Werks.

Regensburg, im Juli 2020

Claudia Mayer

Examens-Repetitorium Familienrecht

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