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2.2.7 Depersonalisation und Derealisation als Symptome anderer psychischer Störungen

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Symptome von Depersonalisation und Derealisation werden als diagnostische Kriterien einiger anderer psychischer Störung im ICD-10 und DSM-5 aufgeführt ( Tab. 2.2). Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal für die Differentialdiagnostik ist dabei, dass Symptome von DP/DR bei der Depersonalisations-Derealisationsstörung die Hauptklage darstellen und meist andauernd oder fast andauernd vorhanden sind. Im Gegensatz zur DDS treten DP/DR bei Panikattacken nur anfallsweise für Minuten und allenfalls Stunden auf. Bei Phobien ist das Auftreten von DP/DR nur auf die ängstigende Situation beschränkt (z. B. Referat halten). Bei der generalisierten Angststörung finden sich DP/DR als ein sporadisches Begleitsymptom, DP/DR stellen aber nicht die Hauptklage dar. Die akute Cannabisintoxikation ist nach Einstellen des Drogengebrauchs in der Regel nach einem Tag abgeklungen. Auch bei der Borderline- oder schizotypen Persönlichkeitsstörung stellen Symptome von DP/DR nicht die Hauptklage dar und sind im Rahmen dieser Störungen auch nicht dauerhaft vorhanden.

Tab. 2.2: Depersonalisation und Derealisation als Symptome anderer psychischer Störungen in den diagnostischen Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-5.



DiagnosenKriterium

Die akute Belastungsreaktion und die Posttraumatische Belastungsstörung entwickeln sich in Reaktion auf ein traumatisches Ereignis (Gewalttaten, Unfälle, Vergewaltigung, lebensbedrohliche Erkrankung). Betroffene leiden zusätzlich meist noch unter belastenden Erinnerungen und Alpträumen oder Amnesie. Schwere dissoziative Störungen gehen in der Regel auf schwerste Traumatisierungen in der frühen Kindheit zurück. Betroffene leiden dann meist noch unter anderen dissoziativen Symptomen wie »Filmrisse« (Amnesie) und schweren Störungen der Identität. Letztere zeigen sich in extremen Veränderungen des Verhaltens, die von anderen Menschen beobachtet werden können. Symptome von DP/DR gehen bei der Dissoziativen Identitätsstörung oder der »Nicht näher bezeichneten dissoziativen Störung« in diesen Diagnosen auf. Wohingegen die Diagnose einer Depersonalisations-Derealisationsstörung oft gleichzeitig mit der einer Angststörung und Persönlichkeitsstörung gestellt werden kann.

Depersonalisation und Derealisation

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