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3. Materielle Verfassungsmäßigkeit
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Die Bundesregierung bezweifelt die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Schulleiterwahl. Möglicherweise liegt hier ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip vor.
Hinweis:
Werden mehrere Vorschriften eines Gesetzes im Sachverhalt angegeben – wie hier – empfiehlt es sich, diese getrennt zu untersuchen.