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[43]4.3.1 Persönliche Schutzausrüstung (Mindestausrüstung)

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Die Feuerwehr unterscheidet in Persönlicher und Ergänzender Schutzausrüstung. Die Persönliche Schutzausrüstung ist in der FwDV 1 beschrieben und besteht aus einem

 Feuerwehrschutzanzug, bestehend aus Jacke und Hose (z. B. »leichte« HuPF (HuPF 2+ 3) bei heißen Temperaturen und schwere Hupf (HuPF 1+ 4) bei kalten Temperaturen – beide Anzüge verfügen ebenfalls über einen Nässeschutz)

 Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (z. B. gegen herabfallende Äste, Verletzungen durch Anstoßen des Kopfes u. Ä.)

 Feuerwehrschutzhandschuhe (z. B. gegen Dornen, Schnitt- oder Stichverletzungen u. Ä.)

 Feuerwehrschutzschuhwerk (z. B. um bei unwegsamem Gelände gut und sicher voranzukommen, Wasserdichtigkeit, durchgehende Sohlenprofilierung gegen Durchtritt im Sohlenbereich bei spitzen Böden u. Ä.)

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