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[52]4.6 Einsatzgrundsätze in der Vermisstensuche

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1 Der Truppführer ist für die Auftragserledigung und die Sicherheit seines Trupps verantwortlich. Bei einem RHOT Trupp kann auch der Truppmann die Aufgabe übernehmen.

2 In besonderen Situationen kann ein Trupp personell verstärkt werden. (Trupp bestehend aus zwei Hundeführern mit zwei Rettungshunden und wird durch eine weitere Einsatzkraft unterstützt im Bereich der Aufsichts- und Sicherheitsaufgaben).

3 In einer Suchkette muss die Gehgeschwindigkeit an der langsamsten Einsatzkraft angepasst sein. Es muss darauf geachtet werden, eine Linie zu halten.

4 Der seitliche Suchabstand zu den einzelnen Einsatzkräften muss nach Vorgabe des Einheitsführers eingehalten werden.

5 Wenn möglich soll von der höchsten Stelle (z. B. Hügel) abwärts gesucht werden, um die Gehgeschwindigkeit und die Ausdauer der Einsatzkräfte positiv zu beeinflussen.

6 Bei bestimmten Sucheinsätzen (z. B. Suizid gefährdete Person, Fallschirmabsturz, Gleitschirmabsturz) müssen die höher liegenden Ebenen (z. B. Bäume) mitbeachtet werden.

7 In einer Suchmannschaft müssen die außen gehenden Truppführer den Funkkontakt zum Einheitsführer halten. Bei sehr großen Suchketten muss ein Truppführer mit Funkkontakt zum Einheitsführer innerhalb der Kette gehen (spätestens nach der achten Einsatzkraft).

8 Bei einer Kombination – Einsatzauftrag zwischen taktischen Einheiten der Feuerwehr und anderen Rettungshundeeinheiten – müssen die Einsatzkräfte hinter den Rettungshunden verbleiben (ca. zehn Meter Entfernung oder nach Vorgabe des Rettungshundeführers) und den Abstand beibehalten.

9 Eine Fahrzeugbezogene Wegsuche gilt nicht als ein sicher abgesuchtes Einsatzgebiet. Das Risiko eines »Übersehens« ist einfach zu groß. Die Fahrzeugbezogene Wegsuche ist eine schnelle Alternative die Wegsuche durchzuführen, sollte aber je nach Einsatzlage durch Fußtrupps oder Rettungshundeeinheiten zusätzlich abgesucht werden.

10 In unwegsamem Gelände müssen alle Hochsitze und andere Hindernisse (z. B. Buschwerk) durchsucht werden. Es sei denn, diese sind umzäunt. Bei Gebüschen, Sträuchern oder anderen schwer durchgehbaren Hinder[53]nissen kann durch Hinzufügen oder bereits mitführen eines Rettungshundes eine Punktuelle Suche erleichtert werden. Das Durchführen solcher Maßnahmen muss im Verhältnis stehen zu der gesuchten Person und deren Profil. Zum Beispiel könnten unter Umständen ältere Personen kaum schwierigere Hindernisse überwinden, wobei Kinder sich durch kriechen leicht im Buschwerk verstecken könnten.

11 Die Einsatzdauer richtet sich nach derjenigen Einsatzkraft, deren körperliche Ausdauer oder Einsatzmittel (z. B. Rettungshund) erschöpft ist. Unter Umständen können neue taktische Einheiten gebildet werden. Ruhephasen müssen unbedingt eingehalten werden. Der Einheitsführer ist für die körperliche Belastung seiner taktischen Einheit verantwortlich. Für ausreichend geeignete Getränke und gegebenenfalls Speisen muss gesorgt werden.

12 Bei Erkundungs- oder Suchmaßnahmen innerhalb der Wohnung des Vermissten dürfen nur so wenige Einsatzkräfte wie nötig tätig werden. Außerdem sollte nichts angefasst werden. Es sei denn, es ist für den Einsatz notwendig. In der Wohnung, Zimmer, Keller, etc. muss grundsätzlich immer truppweise vorgegangen werden.

13 Fehlende Positionen/Funktionen innerhalb einer taktischen RHOT-Einheit können durch andere Feuerwehrangehörige übernommen werden.

14 Die Eigensicherung ist zu beachten! (z. B. Suizid gefährdete Person).

15 Eine gefundene Person darf bis zur Übergabe an den Rettungsdienst nicht ohne Betreuung sein. Eine Erstversorgung (mind. Erste Hilfe) muss bei Bedarf geleistet werden.

16 Die Persönliche und Erweiterte Schutzausrüstung ist den jeweiligen Erfordernissen des Sucheinsatzes anzupassen (z. B. bei Hitze).

17 Bei dynamisch bewegenden vermissten Personen sollten die Suchmaßnahmen in den einzelnen zusammenhängenden Suchgebieten möglichst gleichzeitig beginnen.

18 An Einsatzstellen oder Suchgebieten muss insbesondere vor folgenden Gefahren gesichert werden:herabfallenden Teile (z. B. Äste u. Ä.),fließendem Verkehr,Dunkelheit.Besondere Gefahren innerhalb des Suchgebietes müssen gekennzeichnet oder abgesperrt werden (Klippen, Höhlen, Löcher u. Ä.).

19 Das Einsatzmittel »Vermisstenspürhund« wird parallel zu den laufenden Maßnahmen eingesetzt. Dadurch dürfen geplante oder laufende Such[54]maßnahmen nicht verzögert oder gar gestoppt werden (warten auf neue Erkenntnisse). Wird durch den Vermisstenspürhund eine Richtung oder Einsatzgebiet vorgegeben, muss diese abgesucht werden.

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