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Vielfältig: Bilanzarten
ОглавлениеBilanz ist nicht gleich Bilanz. Es gibt nämlich viele unterschiedliche Bilanzarten. Wir zeigen Ihnen hier kurz die wichtigsten:
Die Handelsbilanz: Hier handelt es sich um Bilanzen, die auf Basis des nationalen oder internationalen Handelsrechts erstellt werden. Nationales Handelsrecht ist zum Beispiel das deutsche HGB, das österreichische UGB und das Schweizer Obligationenrecht, kurz OR. Das IFRS ist dagegen ein internationaler Rechnungslegungsstandard. IFRS steht übrigens für International Financial Reporting Standards.
Die Steuerbilanz: So eine Steuerbilanz wird zusätzlich zur Handelsbilanz benötigt, da das Steuerrecht manchmal vom Handelsrecht abweichende Bewertungsvorschriften besitzt. Getreu dem Maßgeblichkeitsprinzip wird die Steuerbilanz zwar immer aus der Handelsbilanz abgeleitet. Schreibt das Steuerrecht aber abweichende Wertansätze vor, müssen diese in der Steuerbilanz gewählt werden. Grundlage für die Steuerbilanz ist damit immer die nationale Steuergesetzgebung. Schließlich dient die Steuerbilanz ja auch der Ermittlung der zu zahlenden Steuern.
Bilanzen nach der Häufigkeit: Neben der zum Jahresabschluss erstellten Schluss- und Eröffnungsbilanz gibt es manchmal auch Zwischenbilanzen. Das können Halbjahresbilanzen oder gar Quartalsbilanzen sein. Meist fordern die Aktienbörsen in ihren Vorschriften solche Zwischenbilanzen, damit der gemeine Anleger auch unterjährig Informationen über das Unternehmen bekommt.
Einzel- und Konzernbilanzen: Eine Einzelbilanz umfasst immer nur ein Unternehmen beziehungsweise eine Rechtseinheit. Oftmals besteht ein internationaler Konzern jedoch aus vielen rechtlich selbstständigen Unternehmen. Damit man hier einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Konzerns gewinnt, muss man die vielen Einzelbilanzen zu einer Konzernbilanz zusammenfassen. Dabei darf man jedoch nicht einfach alles aufaddieren. Sollten die konzerneigenen Unternehmen untereinander Geschäfte gemacht haben, müssen diese natürlich in der Konzernbilanz konsolidiert werden.
Außerordentliche Bilanzen: Nicht immer verläuft das Leben wie ein langer ruhiger Fluss. Außergewöhnliche Ereignisse verlangen manchmal auch eine außerordentliche Bilanz. Bei Gründung eines Unternehmens erstellt man eine Gründungsbilanz. Wechselt das Unternehmen die Rechtsform, ist eine Umwandlungsbilanz angesagt. Schließt sich das Unternehmen mit einem anderen Unternehmen zusammen, wird eine Fusionsbilanz erstellt. Geht es der Firma schlecht, ist eine Sanierungsbilanz angesagt. Geht es dem Unternehmen richtig übel, kommt die Konkursbilanz ins Spiel. Oder die Liquidationsbilanz.