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Gewinnermittlung per Bestandsvergleich
ОглавлениеEs war einmal ein Steuerrecht. In Deutschland und Österreich nannte es sich EStG. Nach dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, gibt es zwei Möglichkeiten der Gewinnermittlung per Bestandsvergleich. Einmal die softe Art nach § 4 Abs. 1 EStG und für Vollkaufleute die Version nach § 5 EStG mit Bilanz.
Nach § 4 Abs. 1 EStG dürfen ihren Gewinn ermitteln:
Land- und Forstwirte, die zur Buchführung verpflichtet sind
Freiberufler, die freiwillig Buch führen
Kleingewerbler, die weder Buch führen noch eine Einnahmenüberschussrechnung machen