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Die Aufzeichnungspflichten

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Neben Ihrer einfachen Belegsammlung müssen Sie trotzdem ein paar Aufzeichnungen machen:

 Für die Umsatzsteuer müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Sie müssen diese nach den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen getrennt aufzeichnen. Vorausgesetzt, Sie vereinnahmen überhaupt Umsatzsteuer.

 Für Ihr abnutzbares Anlagevermögen müssen Sie ein Verzeichnis, den Anlagespiegel, führen.

 Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen Sie gesondert aufzeichnen.

Sollten Sie sich mit diesem Thema ernsthaft beschäftigen müssen, empfehlen wir Ihnen das Buch Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies. Dort erfahren Sie alles über die Betriebseinnahmen, die Betriebsausgaben und die Gewinnermittlung mit der Einnahmenüberschussrechnung.

Bilanzen erstellen und lesen für Dummies

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