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2. Einheit des Mittelmeerraums

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Zentrum und Peripherie

Die große Leistung Roms, wenn man es so nennen darf, bestand darin, zum ersten – und bis heute auch zum letzten – Mal das gesamte Mittelmeerbecken in einer einzigen politischen Struktur zusammengefasst zu haben. Von der Iberischen Halbinsel bis zum Euphrat, vom Hadrianswall bis zur Sahara kursierten die gleichen Münzen, galt dasselbe Recht, folgten die Legionen einem einheitlichen Oberbefehl. Die meisten Städte waren auf identischem Bauplan errichtet, hatten ähnliche Verfassungen und dasselbe Inventar an öffentlichen Bauten. Wertvolle Waren zirkulierten als Prestigegüter im gesamten Imperium, und das Getreide zur Versorgung der Hauptstadt Rom fand seinen Weg aus Ägypten über das halbe Mittelmeer.

Wie ein Ring legten sich die Provinzen um das Mittelmeer, das die Römer mit gutem Recht mare nostrum („unser Meer“) nannten.

Stichwort

Provinciae

waren im ursprünglichen Sprachgebrauch die Amtsbereiche römischer Magistrate. Der Begriff bezeichnete schon früh Roms außeritalische Herrschaftsgebiete. Den Anfang machte, nach dem Ersten Punischen Krieg, Sizilien (241 v. Chr.), es folgte kurz darauf Sardinien (238 v. Chr.). Im 2. und 1. Jahrhundert v. Chr. beschleunigte sich das Tempo der römischen Expansion und erfasste schließlich den gesamten hellenistischen Osten und erstmals auch dem Mittelmeer fernere Gebiete (Gallien, Britannien, Germanien). Die Verwaltung der Provinzen oblag in der Regel Personen, die zuvor ein Amt mit Imperium (Konsulat oder Prätur) versehen hatten. Je nach Größe und Bedeutung der Provinz stand ihr ein gewesener Konsul (Prokonsul) oder Prätor (Proprätor) vor.

Der Prinzipat schuf auch für das Provinzialsystem neue Voraussetzungen. Da die Macht des princeps maßgeblich auf seiner Kontrolle der Legionen beruhte, war es für ihn unerlässlich, die exponierten Grenzprovinzen, in denen ein Großteil der Truppen massiert war, seinem direkten Oberbefehl (imperium) zu unterstellen. Sie wurden daher schon unter Augustus der Verantwortung von Promagistraten entzogen und senatorischen legati („Beauftragten“) des Kaisers oder, im Fall kleinerer Provinzen sowie des allerdings außerordentlich wichtigen Ägypten, ritterlichen Präfekten unterstellt. Doch auch weiterhin blieben die römischen Provinzverwaltungen kleine Stäbe; den Hauptteil der administrativen Aufgaben leisteten die sich selbst verwaltenden Städte.

Die Balance zwischen Rom und seinen Provinzen verschob sich seit der frühen Kaiserzeit. Dem republikanischen Rom und seinen Amtsträgern waren die Provinzen nichts anderes gewesen als Reservoirs, denen sich materielle Ressourcen entziehen und ins Zentrum umlenken ließen. Den Provinzialen gegenüber spielte man hemmungslos das Recht des Eroberers aus. In der Kaiserzeit hingegen machte die Nivellierung zwischen Rom und Italien einerseits, den Provinzen andererseits zügige Fortschritte, abzulesen vor allem an der wachsenden Zahl von Senatoren, die den Provinzen entstammten. Die Herrscher leisteten dieser Entwicklung nachhaltig Vorschub.

Quelle

Kaiser Claudius über Provinzialen im Senat (48 n. Chr.)

(H. Dessau: Inscriptiones Latinae Selectae, Bd. 1, Berlin 1954, Nr. 212)

Es war, das ist hinreichend bekannt, eine Neuerung, dass mein Großonkel, der vergöttlichte Augustus, und mein Onkel, Tiberius Caesar, entschieden, dass die Fähigeren und Wohlhabenderen von überall, die gesamte Blüte der Bürgerkolonien und Provinzstädte, in dieser Kurie sitzen sollten. Wie bitte? Hat nicht ein Italiker einen begründeteren Anspruch, Senator zu sein, als ein Provinziale? Was ich davon halte, werde ich euch durch Taten zeigen, wenn ich euch die diesbezüglichen Maßnahmen meiner Zensur vorlege. Denn nicht einmal Provinzialen sind, so meine ich, zurückzuweisen, wenn sie nur der Kurie zur Zier gereichen.

Stichwort

Zensur

Seit 366 v. Chr. führten alle fünf Jahre zwei von der Volksversammlung (Zenturiatskomitien) gewählte censores (üblicherweise gewesene Konsuln) einen census, eine Vermögensschätzung und Musterung der Bürger, durch. Zusätzlich oblag ihnen das regimen morum: die Verantwortung für die Einhaltung des traditionellen Wertekanons, des mos maiorum („Sitte der Vorfahren"). Das Amt der Zensoren war auf 18 Monate befristet und wurde streng kollegial versehen. Seit dem späten 4. Jahrhundert v. Chr. nahmen die Zensoren zusätzlich die lectio senatus vor, die Ernennung neuer und die Streichung amtierender Senatoren von der Senatsliste.

Stadtrecht und Bürgerrecht

Es waren allerdings auch Schwierigkeiten zu überwinden. Die italischen Senatoren sahen ihre Privilegien dadurch bedroht, dass jetzt vermehrt Provinzialen in ihre Reihen drängten. Auf ihren Unmut nimmt Claudius Bezug (s. Quelle). Natürlich waren auch die von Claudius in den Senat aufgenommenen Provinzialen keine Reichsbewohner ohne römisches Bürgerrecht (peregrini), sondern durchweg bereits römische Ritter (Angehörige des ordo equester, des nach den Senatoren zweiten Stands der römischen Gesellschaftspyramide) und Nachfahren von Italikern, die in mehreren großen Kolonisationswellen seit spätrepublikanischer Zeit in die Provinzen übergesiedelt waren.

Diese „Kolonisten“, meist Veteranen, Gründer römischer Bürgerkolonien (coloniae civium Romanorum) auf provinzialem Boden, leisteten einen entscheidenden Beitrag zur Romanisierung. Sie stellten nicht nur die Kontrolle der einheimischen Bevölkerung sicher, sondern boten auch zahlreiche Anreize, sich römischem Lebensstil anzupassen. Die provinziale Bevölkerung wurde so vielerorts innerhalb weniger Generationen assimiliert: Aus Hispaniern, Galliern, Briten, Germanen, Illyrern oder Dakern wurden Römer, die allerdings oft, in unterschiedlichem Maß, zu ihrer römischen eine regionale oder lokale Identität bewahrten.

coloniae

Die coloniae waren Abbilder Roms im Kleinen. Ihre Bürger waren zugleich römische Bürger (cives Romani) und Bürger ihrer jeweiligen Gemeinde. Siedler latinischer Kolonien verloren, wenn sie aus Rom stammten, das römische Bürgerrecht und waren rechtlich den latinischen Bundesgenossen Roms gleichgestellt. In der Frühzeit entstanden Kolonien wesentlich zur militärischen Sicherung unterworfenen Landes. Neben diesem Aspekt trat mehr und mehr der Abbau von Bevölkerungsüberschüssen in Rom und im italischen Kernland und die Versorgung von Veteranen mit knappem Ackerland. Seit den Gracchen, verstärkt seit Caesar, setzte die Gründung von coloniae auf Provinzboden ein und leistete einen erheblichen Beitrag zur Romanisierung. Mit dem Bedeutungsverlust des römischen Bürgerrechts hörte die Gründung neuer Kolonien bzw. die Verleihung kolonialen Status an bestehende Gemeinden („Titularkolonien“) nicht auf: Coloniae rangierten nun in der Prestigehierarchie der Städte an der Spitze.

municipia

Zu den römischen Bürgerkolonien gesellten sich andere Formen städtischer Organisation, mit je unterschiedlichem Rechtsstatus. Municipia waren ursprünglich italische Städte, denen Rom in der Republik den Status als römische Bürgergemeinden (mit vollem Stimmrecht der Bürger in der Volksversammlung) oder Halbbürgergemeinden (ohne Stimmrecht) verliehen hatte, wofür sie im Gegenzug „Pflichten übernahmen“ (munera capere). In der Kaiserzeit erhielten peregrine provinziale Gemeinden als municipia latinisches Recht (municipia Latina): Die Jahresbeamten der Städte, seit Hadrian alle Dekurionen (Ratsherren) erwarben kraft ihres Amtes das römische Bürgerrecht.

Die Besonderheit dieses abgestuften Systems war, dass prinzipiell jeder Provinziale die Perspektive hatte, seine Kinder oder Enkel römische Bürger werden zu sehen. Neben der Verleihung des Bürgerrechts an ganze Stadtgemeinden, sogenannte Titularkolonien, öffnete der Dienst in den nichtrömischen Hilfstruppeneinheiten (Auxiliartruppen) den Zugang zum römischen Bürgerrecht. Ferner waren freigelassene Sklaven (liberti) vom Tag ihrer Freilassung römische Bürger, wenn auch in der ersten Generation mit minderen Rechten. Die Durchlässigkeit des Systems und die Großzügigkeit, mit der Rom sein Bürgerrecht verlieh, machten aus Unterworfenen in ein oder zwei Generationen Teilhaber an der Macht und der Herrlichkeit des Imperiums – eine wesentliche Komponente erfolgreicher Herrschaftssicherung. Nicht ganz zu Unrecht konnte der als Nichtrömer geborene griechische Philosoph Aelius Aristides in einer Rede auf Rom und die Römer im 2. Jahrhundert n. Chr. feststellen: „Ihr seid fähig, zugleich die Macht über ein Reich, und dazu über ein gewaltiges, auszuüben und es nicht ohne Menschenfreundlichkeit zu beherrschen“ (Aristides, or. 26,66).

Kultur

Der Westen hatte der kulturellen Ausstrahlung Roms wenig entgegenzusetzen. Anders freilich stellte sich die Lage in den östlichen Provinzen dar. Hier traf das Imperium auf Zivilisationen, die Jahrhunderte, wenn nicht Jahrtausende, älter waren als Rom selbst. Stadtkultur mit all ihren Annehmlichkeiten gelangte nicht erst durch römische Siedler ins Land, sondern war hier längst tief verwurzelt. Griechisch, das sich im Hellenismus als Verkehrssprache ausgebreitet hatte, behielt diesen Status auch unter römischer Herrschaft. Dasselbe gilt regional für das Aramäische in seinen unterschiedlichen lokalen Varianten. In viel geringerem Umfang als im Westen veränderten Koloniegründungen die demografische Struktur.

Dennoch bewies Rom auch im Osten seine Integrationskraft. Städtische Eliten strebten in den Ritterstand, später auch in den Senat, und sie adaptierten in Kunst und Architektur die römische Formensprache, die Möglichkeiten, die sie zur Selbstdarstellung bot, fest im Blick. Mehr vielleicht noch als im Westen zeigte sich im Osten, dass römische Zivilisationsleistungen ein Angebot waren, kein Zwang. Wo Assimilation und Akkulturation erfolgten, ging die Initiative von unten aus, von der lokalen Bevölkerung, vor allem ihren Eliten, nicht vom Kaiser und den Statthaltern. Es gab kein „Programm“ zur Romanisierung, das den Rändern der römischen Welt die Bausteine des Römischseins hätte aufpfropfen können. Stattdessen gab es das Verlangen der Provinzialen, so zu werden wie jene, die einst als Eroberer gekommen waren.

Der Grund dafür ist denkbar einfach: Das römische Imperium war kein auf Homogenität hin konzipierter Nationalstaat. Wie alle Großreiche übte es ein gewisses Maß „struktureller Toleranz“ (der Neuzeithistoriker Jürgen Osterhammel), einfach weil es nicht anders konnte. Das Reich war und blieb, aller Tendenz zur Romanisierung zum Trotz, polyethnisch, multikulturell und religiös vielfältig. Lokale Besonderheiten, „kleine“ Traditionen, blieben unter der Oberfläche der „großen“, reichsweit wirksamen Tradition erhalten. Für uns sind sie, mangels aussagekräftiger Befunde, oft nur schwer aufzuspüren. Allerdings zeichnet sich, auch dank eines wachsenden Bestands an materiellen Zeugnissen, ein Bild ab, das ältere Romanisierungsmodelle differenzieren hilft.

Danach vollbrachte das Römische Reich ab Augustus eine beeindruckende Integrationsleistung. Weit stärker als andere Imperien band es breite Bevölkerungsschichten auch affektiv an die römische Herrschaft, die allenthalben nicht nur rasch akzeptiert, sondern für die meisten auch Anknüpfungspunkt zur innerlichen Identifikation mit Rom war. Drei Angebote erleichterten den Provinzialen die Integration: das soziale Aufstiegsversprechen über den Erwerb des römischen Bürgerrechts; die Verheißung eines komfortableren Lebens dank der Segnungen der römischen Zivilisation; und die Möglichkeit zur Identitätsbestimmung im ideellen Koordinatensystem des von den Griechen erschaffenen und von den Römern gepflegten Mythos. Diesen Angeboten entsprachen die drei Dimensionen von Romanisierung: rechtliche, materielle und symbolische Romanisierung. Sie erlaubten es den Adressaten, die Bedingungen ihrer Romanisierung als Akteure weitgehend selbst zu gestalten: Wie die Angebote jeweils interpretiert und akzeptiert wurden, hing von den Gegebenheiten vor Ort ab, und die wiederum waren stark von lokalen Traditionen und von der sehr unterschiedlichen Intensität römischer Herrschaft geprägt.

Herrschaftsintensität

Herrschaftsintensität nimmt in Großreichen, allgemein gesprochen, vom Zentrum zur Peripherie hin ab. Am größten ist sie im Kerngebiet, dem Ausgangspunkt der Expansion, mit einer oder mehreren Hauptstädten und dem Siedlungsbereich der das Reich tragenden ethnischen Gruppe(n). Darum lagern sich eroberte und direkt von der Zentrale beherrschte Territorien. Noch weiter außen liegen Vasallen- und Klientelstaaten sowie Stämme, über die das Großreich noch eine (nach außen hin immer lockerere) indirekte Oberherrschaft ausübt. Außenpolitisch zu Gefolgschaft verpflichtet, genießen sie im Inneren ein – je unterschiedlich – hohes Maß an innerer Autonomie. Indirekte Herrschaft spart der Zentralmacht die Kosten und den personellen Aufwand direkter Verwaltung; sie ermöglicht so einen denkbar effizienten Einsatz knapper Ressourcen. Praktisch alle vormodernen Imperien bedienten sich ihrer zur Beherrschung weiter Räume, die sie direkt nicht leisten konnten. „Indirekte Herrschaft“ und die Abnahme von Herrschaftsintensität vom Zentrum zur Peripherie hin, gleichsam in konzentrischen Kreisen, sind nur idealtypische Modellbildungen, und natürlich können regionale Besonderheiten, etwa besondere geografische Gegebenheiten (Hochgebirge, Wüsten, Inseln), Ausnahmen von der Regel bedingen.

Das Modell hat weitgehend auch für das Römische Reich Gültigkeit. Auch da, wo natürliche Barrieren (Ozeane, Flüsse, Gebirge) seine Grenzen scheinbar deutlich markierten, reichte sein indirekter Einfluss meist weiter. Jenseits der Rhein- und Donaulinie, wo Rom sich nach der verheerenden Niederlage des Varus (9 n. Chr.) militärisch zurückhielt, wirkte seine Diplomatie umso effektiver; und im Orient begnügte sich Pompeius, als er Syrien zur Provinz machte (64 v. Chr.), mit einem kleinen Brückenkopf an der Küste, den er aber mit einem breiten Glacis von Klientelmonarchien umgab, das die römische Provinz dem Zugriff des rivalisierenden östlichen Großreichs, des Partherreichs, entzog.

Doch kannte das Römische Reich noch eine zweite Besonderheit, die es von anderen Großreichen unterschied. Es beherrschte nicht nur die von ihm abhängigen Klientelkönigreiche und Nomadenstämme indirekt, es gewährte auch seinen Provinzen und selbst dem italischen Kernland Autonomie. Griechische und römische Antike waren, obwohl der überwiegende Teil der Menschen auf dem Land lebte, wesentlich durch urbanes Leben geprägt. Städte waren Schauplätze des politischen Lebens und Bezugspunkte kultureller Identität. Sie wurden im gesamten Mittelmeergebiet zu Zellen römischer Herrschaft, mit der signifikanten Ausnahme Ägyptens. Städte waren allenthalben autonome Gemeinwesen, mit eigenen politischen Organen und Amtsträgern. Zu den Städten gehörte ihr, nicht selten großes, Territorium, mit Dorfgemeinschaften, die von der Stadt als Zentralort abhängig waren. Stadt und Umland bildeten eine politische, soziale und ökonomische Einheit. Stadt grenzte so an Stadt. Das Römische Reich war, aus der lokalen Perspektive betrachtet, kaum mehr als eine Föderation autonomer Städte.

Städte

Die Städte waren es deshalb auch, die Rom die Herrschaft über seine Provinzen mit denkbar geringem Personalaufwand gestatteten. Ihre inneren Angelegenheiten, von juristischen Fragen über die städtischen Finanzen bis hin zu Kultangelegenheiten, regelten sie weitgehend in eigener Regie. Der Provinzstatthalter griff meist nur in Notfällen, bei Konflikten zwischen Städten oder als Appellationsinstanz in Rechtsstreitigkeiten ein. Besonderes Gewicht besaßen deshalb die den Stadtrat und die städtischen Magistrate stellenden Familien der städtischen Oberschicht, die Dekurionen. Sie bildeten in den unzähligen Städten des Imperiums eine Senatsaristokratie im Kleinformat. ■

Auf einen Blick

Ein Mann beherrschte seit Augustus das römische Imperium, das sich vom Atlantik bis nach Mesopotamien erstreckte, doch waren die Kräfte, die das Reich zusammenhielten, vielfältig und komplex. Die Kaiser waren auf die senatorische Elite und das Militär angewiesen, um sich behaupten zu können. Deshalb waren sie genötigt, Kompromisse zu schließen. Das Reich war weder politisch, noch sozial, ökonomisch oder kulturell eine Einheit, aber die normierende Kraft der Romanisierung schweißte es allmählich zu einer Schicksalsgemeinschaft zusammen, zu einem Raum, der auch wirtschaftlich eng miteinander verflochten war.

Literaturhinweise

Christ, K.: Geschichte der römischen Kaiserzeit, München 31995. Umfassende und hervorragend lesbare Gesamtdarstellung der Epoche.

Flaig, E.: Den Kaiser herausfordern. Die Usurpation im römischen Reich, Frankfurt am Main 22019. Theoretisch informierte, weit über die Usurpation hinausgreifende Analyse des Prinzipats.

Millar, F.: The emperor in the Roman world, London 21992. Einflussreiche, nicht unumstrittene Darstellung der institutionellen Aspekte des römischen Kaisertums.

Sommer, M.: Das römische Kaiserreich. Aufstieg und Fall einer Weltmacht, Stuttgart 2018. Kurzdarstellung der Epoche mit Einführungscharakter.

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