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f) Tochterunternehmen und Beteiligungen

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Naturgemäß können auch von rechtlich selbstständigen Tochterunternehmen[40] und Beteiligungen[41] des Instituts Geldwäscherisiken ausgehen.

Vor diesem Hintergrund hat eine (ggf. gestraffte) Beschreibung des Unternehmensgegenstands der Tochterunternehmen und Beteiligungen zu erfolgen.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 2. Geschäftstätigkeit des Instituts

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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