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II. Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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Im zweiten Schritt der Risikoanalyse erfolgt die institutsspezifische Erfassung und Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. In Abhängigkeit des Geschäftsmodells und ggf. weiterer Faktoren kann es sich anbieten, diesen Schritt aufzuteilen und die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einerseits und der sonstigen strafbaren Handlungen andererseits separat zu betrachten. Diesem Ansatz folgt das vorliegende Kapitel, die Ausführung zur Erfassung und Identifizierung der Risiken sonstiger strafbarer Handlungen finden sich weiter unten ab Rn. 170.
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Im Rahmen der Risikoerfassung und -identifizierung werden für jede zu berücksichtigende Risikodimension jene Risikofaktoren identifiziert, anhand derer sich das Gesamtrisiko der Dimension bestimmen lässt.
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Dieses Kapitel beschränkt sich auf die für die meisten Institute gängigsten Risikodimensionen: Kunde, Produkt, Transaktion und Vertrieb. Es steht jedoch jedem Institut frei, zusätzliche Dimensionen zu wählen.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › II. Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 1. Zu berücksichtigende Risikofaktoren