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(1) Kundenrisiko

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Im Zusammenhang mit Kunden muss von einem potenziell höheren Risiko ausgegangen werden, wenn der Kunde aufgrund seiner Art oder Eigentümerstruktur dazu beiträgt, die Anonymität potentieller Geldgeber zu schützen. Dazu zählen juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für private Vermögensverwaltung dienen, Unternehmen mit nominellen Anteilseignern oder als Inhaberpapiere emittierten Aktien, bargeldintensive Unternehmen sowie Unternehmen, deren Eigentümerstruktur ungewöhnlich kompliziert erscheint.

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Sofern die Umstände der Geschäftsbeziehung außergewöhnlich erscheinen, sollte ebenfalls von einem potenziell höheren Risiko ausgegangen werden. Selbiges gilt auch für Kunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko ansässig sind. Dazu zählen Staaten, gegen die Sanktionen/Embargos der EU oder der UN bestehen, die bekannterweise terroristische Aktivitäten unterstützen oder in denen Terrororganisationen aktiv sind, in denen kriminelle Tätigkeiten und Korruption häufig sind, oder die nicht über die notwendigen Systeme zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen.

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Letztlich ist auch dann von einem höheren Risiko auszugehen, wenn der Kunde ein Drittstaatsangehöriger ist, der Aufenthaltsrechte oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats im Austausch gegen diverse Leistungen beantragt. Dazu zählt beispielsweise die Übertragung von Kapital oder der Kauf von Staatsanleihen.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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