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Die Leistungserbringer

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Ein Charakteristikum der Rehabilitation stellt die Vielfalt und Breite der benötigten Leistungserbringer dar, die über den engen Bereich der gesundheitlichen Versorgung hinausgeht. Dieses Lehrbuch liefert nur einen kleinen Einblick in diese umfangreiche Landschaft der Leistungserbringer. Ein Überblick über einige wichtige Institutionen findet sich im Kapitel 5.3 im Anhang.

Es zeigt sich eine Vielfalt, die sich entsprechend der sektoralen Gliederung des deutschen Gesundheitssystems entlang der Koordinaten „stationäre bzw. ambulante Versorgung“ und „Akutmedizin bzw. Rehabilitation“ ausprägt, wobei in einigen Bereichen Überlappungen und Zuordnungsunterschiede auftreten. So kann das Angebot, welches in dem einen Bundesland dem Akutsektor zugerechnet wird in dem anderen Bundesland ein Reha-Angebot darstellen mit weitreichenden Unterschieden bei Zuweisung und Finanzierung. Und auch auf der erstgenannten Koordinate existieren mit teilstationären, mobilen, integrierten und Intervall-Angeboten unterschiedlichste Ausprägungen.

Auf der ambulanten Ebene finden sich die dem akutstationären Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnete haus- und fachärztliche Versorgung, die auch psycho-, physio- und ergotherapeutische Angebote umfasst. Der Bereich der ambulanten Rehabilitation wird neben der gesetzlichen Krankenversicherung von der gesetzlichen Rentenversicherung getragen. Die Angebote sind in der Regel indikationsorientiert und decken insbesondere Krankheiten des muskulo-skelletalen Bereichs ab. In geringerem Umfang stehen auch ambulante Rehabilitationsformen zu den Indikationen Psychosomatik, Onkologie und Neurologie zur Verfügung.

Stationär spannt sich das Angebot von den Krankenhäusern mit postakuten Angeboten über Rehabilitationskliniken in den o. g. Indikationsbereichen bis hin zu spezialisierten Kliniken, wie Kliniken für Essstörungen oder Kliniken bzw. Abteilungen für verhaltensmedizinische Orthopädie.

Neben den genannten Leistungserbringern des medizinischen Sektors sind die Anbieter von Leistungen aus dem beruflichen Bereich zu nennen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen. Zunächst sind da die Berufsbildungswerke zu nennen, die vor allem für die Erstausbildung zuständig sind. Dort werden junge Menschen mit speziellem Unterstützungsbedarf für ihre berufliche Zukunft mit Hilfe individuell abgestimmter Angebote qualifiziert und erhalten einen anerkannten Abschluss. Die Berufsförderungswerke hingegen haben die Aufgabe RehabilitandInnen, die sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung als Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls beruflich neu orientieren müssen, zu qualifizieren und dabei therapeutisch zu begleiten.

Ebenfalls zu erwähnen sind die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, in denen vor allem Menschen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt keine oder zunächst keine Beschäftigung finden, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können und dabei, wenn möglich, für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert werden.

Weiterhin leisten berufliche Trainingszentren und Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags.

Ein umfassender Überblick über Leistungsanbieter im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben und über weitere Angebote zur Beratung und Unterstützung findet sich im Internetportal REHADAT17, eine von den für Arbeit und Soziales zuständigen Bundesministerien geförderte Informationsplattform des Instituts der deutschen Wirtschaft, die ein umfassendes Angebot an Informationen, die die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung betreffen, zur Verfügung stellt.

Die Zusammenarbeit der Leistungserbringer im Netzwerk wird im Kapitel 0 weitergehend betrachtet.

Management der Rehabilitation

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