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Das persönliche Budget

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Als ein besonderes Instrument zur Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung im Zuge der Rehabilitation, soll an dieser Stelle das Persönliche Budget herausgehoben werden.

Das persönliche Budget stellt eine besondere Form der Leistungserbringung dar. Seit dem 1. Januar 2008 haben rehabilitationsbedürftige Menschen gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger Anspruch auf Ausführung von Teilhabeleistungen durch ein Persönliches Budget (§§17 Abs. 2, 159 Abs. 5 SGB IX). Grundsätzlich besteht für alle Leistungen zur Teilhabe ein Anspruch auf ein persönliches Budget. RehabilitandInnen können auf Antrag damit für Leistungen, die üblicherweise als Sachleistungen gewährt werden, ein Budget bekommen und sich damit die benötigten Hilfsmittel und Dienstleistungen selbst beschaffen.

Im laufenden Rehabilitationsprozess kann die Selbstbestimmung und Teilhabe des Leistungsberechtigten gefördert und somit die Wirksamkeit der Rehabilitation gestärkt werden. Dabei steht die Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung im Fokus.

In der gesetzlichen Unfallversicherung zum Beispiel wird das persönliche Budget gerne bei regelmäßigen Routinetätigkeiten, z. B. bei wiederkehrenden Abrechnungen von Fahrtkosten, bei der Haushaltshilfe oder zur Sicherstellung von Pflegedienstleistungen genutzt. Im Projekt Pro-Budget wurde das Persönliche Budget im Hinblick auf das Ziel der selbstbestimmten Teilhabe von RehabilitandInnen positiv beurteilt18.

Das Budget ist im Vorfeld zu bemessen und sollte in etwa den gleichen finanziellen Umfang, wie eine entsprechende Sachleistung haben. Es wird in der Regel auf Basis einer Zielvereinbarung und eines privatrechtlichen Vertrages gewährt.

Leider wird das Persönliche Budget noch immer sehr zurückhaltend zur Stärkung der Teilhabe eingesetzt.

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