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Vorwort

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Seit dem Erscheinen der Erstauflage dieses Kommentars gab es mehrere Änderungen und Fortentwicklungen des Umwandlungsgesetzes sowie anderer Gesetze, die für Umwandlungsvorgänge von Bedeutung sind. Es war daher an der Zeit, die Kommentierung zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.

Ganz neu aufgenommen wurde ein Abschnitt zu Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren (ESUG) zum 1.3.2012 erstmals möglich wurden und ein für die Praxis interessantes Gestaltungsinstrument in Sanierungsfällen bieten können. Ebenso neu wurde ein Anhang zur Societas Europaea (SE) in den Kommentar aufgenommen.

Im Übrigen bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, das Umwandlungsrecht praxisnah und fundiert darzustellen. Anschauliche Beispiele, Hinweise und Formulierungsvorschläge in den einzelnen Kommentierungen unterstreichen das Ziel der Autoren, praxisnahe Hilfestellungen zu geben.

Die Kommentierung ist in allen ihren Teilen auf dem Stand Juni 2017. Nachgetragen wurden die Änderungen durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017.

Unser Dank gilt wieder allen Autorinnen und Autoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Realisierung der 2. Auflage des Kommentars mitgewirkt haben.

Stuttgart, im Juni 2017

Hans-Christoph Maulbetsch Axel Klumpp Klaus-Dieter Rose

Umwandlungsgesetz

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