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a) Institutionelle Funktionsfähigkeit

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Die institutionelle Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts verlangt das Vorliegen der Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Markt. Es muss also ein ungehinderter Marktzugang der Emittenten und des Anlegerpublikums möglich sein, es müssen standardisierte (verkehrsfähige) Anlageprodukte gegeben und die Aufnahmefähigkeit (Liquidität) des Markts erfüllt sein. Die Liquidität des Markts ist abhängig von der Angebotsvielfalt (Marktbreite) sowie der Zahl der Investoren und dem Volumen des angelegten und anlagesuchenden Kapitals (Markttiefe).

Kapitalmarktrecht

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