Читать книгу Kapitalmarktrecht - Petra Buck-Heeb - Страница 22

bb) Spezielle Vertrauenshaftung

Оглавление

15

Einige Spezialvorschriften des Kapitalmarktrechts sind ausdrücklich auf den Individualschutz gerichtet und stellen selbständige Anspruchsgrundlagen dar. Mit diesen Regelungen soll die Offenlegung von relevanten Informationen sichergestellt werden. Dazu zählen die verschiedenen Ausformungen der gesetzlichen Vertrauenshaftung des Kapitalmarktrechts[15]. Das sind

die Prospekthaftung (§§ 9 ff WpPG[16], §§ 20 ff VermAnlG[17] und § 306 KAGB[18]),
die Emittentenhaftung (§§ 97 f WpHG)[19] sowie
die Angebotsunterlagenhaftung (§ 12 WpÜG)[20].

16

Dazu wird aber auch die zivilrechtliche bzw bürgerlichrechtliche Prospekthaftung als gewohnheitsrechtliche Vertrauenshaftung gerechnet[21]. Deren Grundlage wird in einem typischerweise (Prospekthaftung ieS) oder persönlich in Anspruch genommenen Vertrauen (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB, cic; Prospekthaftung iwS) gesehen[22]. Die Grundsätze der zivilrechtlichen Prospekthaftung sind jedoch nur anwendbar, wenn keine speziellen Prospekthaftungsregeln in Betracht kommen bzw diese Raum für die bürgerlichrechtliche Prospekthaftung lassen[23].

Kapitalmarktrecht

Подняться наверх