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I. Begriff des Kapitalmarkts

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Eine Definition des Begriffs „Kapitalmarkt“ ist entweder produktbezogen oder handelsbezogen möglich. Eine produktbezogene Abgrenzung unterscheidet danach, welche Produkte gehandelt werden. Handelsbezogen kann differenziert werden zwischen organisierten Märkten und dem grauen Kapitalmarkt. Dabei geht es um die Frage, wie und wo gehandelt wird.

Kapitalmarktrecht

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