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b) Individueller Schutz
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Ein individueller Anlegerschutz erfolgte ab den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts überwiegend durch die Rechtsprechung. Inzwischen finden sich zahlreiche gesetzliche Regelungen, die Anlegern einen Schadensersatzanspruch bei Verletzung bestimmter Pflichten zugestehen. Im Überblick ergibt sich heute das folgende System aus Anspruchsgrundlagen: