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2. Anlegerschutz

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Auch wenn die konzeptionellen Grundlagen des Anlegerschutzes bis heute noch ungeklärt sind, ist der Anlegerschutz als Ausgangspunkt für eine Regulierung bzw als „Postulat, Normzweck und dogmatische Kategorie“[13] inzwischen grds akzeptiert.

Kapitalmarktrecht

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