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1. Ablösungen (Olivenparkett)

Auf die falsche Fährte gelockt

Nicht immer ist eine zu nasse Reinigung für Schäden am Parkett verantwortlich. Dieser Fall zeigt, dass trotz offensichtlicher Fehler bei der Reinigung die Ursache für das Lösen von Parkettstäben eine ganz andere war.

Der Neubau war innerhalb kurzer Zeit hochgezogen worden. Ende März hatte man mit den Ausschachtarbeiten begonnen. Nur knappe drei Monate später, Ende Juni, stand das Haus bereits.

Im Wohnzimmer hatten sich die Bauherren für einen Parkettfußboden aus Olivenholz entschieden: massiv, im Verband, 10 mm stark, verklebt und mehrfach versiegelt.

Vor dem Einräumen der Möbel in den etwa 30 Quadratmeter großen Raum war der Boden wegen erheblichen Baustellenschmutzes sehr feucht und intensiv gereinigt worden. Wegen des vielen Wassers, das dafür eingesetzt wurde, war diese extreme Reinigungsmaßnahme dem parkettverlegenden Handwerker nicht entgangen.

Als er unmittelbar nach Anbringen der Fußleisten ein Reinigungsteam des Bauunternehmens bei der „Fußbodenwäsche“ im Wohnzimmer auf frischer Tat ertappte, hielt er das Ganze gleich mit einer Kamera bildlich fest.

In Sorge um seine erbrachte Leistung schickte er dem Bauherrn die Bilder umgehend zu. Dazu schrieb er, dass er die Werterhaltung des Parketts nicht gewährleisten könne, wenn derartige Reinigungsmaßnahmen fortgeführt würden.

Mit gleichem Schreiben sendete er dem Bauherrn eine ausführliche Reinigungs- und Pflegeanweisung, und zwar gleich in mehrfacher Ausführung – das Wort „nebelfeucht“ hatte er dabei dick unterstrichen. Die Rechnung wurde vom Bauherrn umgehend gezahlt. Die Sache schien geregelt.

Schadensbild

Ein Jahr später erhielt der Parkettleger einen Anruf vom Hausherrn. Er möge sich doch bitte den Boden anschauen.

Der Hausherr beschwerte sich, dass sich an mehreren Stellen die mit einem elastischen Klebstoff verklebten Elemente lösten.

Der Verleger schaute sich die Geschichte vor Ort an und verwies auf sein Schreiben. Er sah den Schaden als eine Folge der zu nassen Reinigung des Parketts.

Vorsorglich hatte der Handwerker das Bildmaterial zum Ortstermin mitgebracht, das die Fehler bei der Säuberung des verschmutzten Parkettbodens im Vorfeld des nahenden Einzugs zeigte. Schließlich einigte man sich gütlich.

Der Bauherr zahlte dem bodenlegenden Handwerker zwei Arbeitsstunden, der nahm dafür eine punktuelle Reparatur dreier gelöster Lamellen vor. Dies war nur möglich, weil die geschädigten Bereiche in einem nicht einsehbaren Bereich des Wohnzimmers lagen.

Exakt ein Jahr später. Wieder wurde der Handwerker gerufen. Jetzt waren die Beschwerden deutlich heftiger, denn mittlerweile, so klagte der Auftraggeber, hatten sich bereits große Bereiche des Parketts gelöst. Der Boden würde beim Darüberlaufen knirschen.

Das vom Hausherrn beschriebene Bild bestätigte sich beim Ortstermin des Handwerkers.

Die Fronten beharrten auf ihrer Meinung: Der Hausherr ver harrte auf dem Standpunkt, dass die Verlegung unfachgerecht wäre, der Verleger wies auf seine sogar schriftlich niedergelegten Anmerkungen zu den seinerzeitigen Reinigungsmaßnahmen hin.

Die Positionen waren verhärtet. Ein Gutachter sollte die Situation schlichten.

Dem beauftragten Sachverständigen wurde der Vorgang beim Termin zunächst eindringlich geschildert. Der bodenlegende Handwerker sprach die Nassreinigung an und verwies auch auf die sehr rasche Bauzeit und das feuchte Klima während dieser Maßnahmen.

Schadensursachen

Bei der Untersuchung des Bodens entging dem Gutachter natürlich nicht, dass die Parkettelemente beim Belasten Geräusche von sich gaben. Außen schienen sie in einigen Bereichen deutlich konkav zu schüsseln, dicht an dicht liegend, ohne irgendwelche Fugen. Er maß die Holzfeuchten mit elektrischem Gerät, ohne dabei irgendwelche Auffälligkeiten festzustellen.

Dann nahm er in einem Bereich, in dem die Schädigungen besonders deutlich spürbar waren, einen Stab auf. Das ging recht einfach. Er fragte den Bauherrn, ob er den Boden noch an weiteren Stellen öffnen dürfe. Der stimmte zu.

Der Gutachter öffnete jetzt stichprobenartig sechs Bereiche, an denen er einzelne Stäbe scheinbar mühelos lösen konnte. An einer Stelle erwischte er gleich sechs oder acht Lamellen, zusammengehalten durch die Spachtelmasse, die nahezu unbeschädigt in etwa 2 mm Dicke unter dem Parkett haftete. Das Bild war überall gleich.

Der glatte Bruch zwischen Spachtelmasse und Estrich war in allen Flächenbereichen deutlich erkennbar. Der darunterliegende Zementestrich blieb von der ganzen Zerstörungsaktion nahezu unbeschädigt.

„Hier liegt eine Schwachstelle vor“, befand der Sachverständige und wies auf die Kontaktzone von Spachtelmasse und Estrichoberfläche hin. Ob vor der Verlegung irgendwelche Grundierungs-, Vorstrich- oder auch Schleifmaßnahmen durchgeführt wurden, fragte er den Handwerker, der auch Ausführender der Estricharbeiten war. Der Handwerker verneinte.


In einem Bereich lösten sich mehrer Stäbe mit gleichem Schadensbild. Der Spachtelmassenteppich hielt alles zusammen.


Der Boden lag fugenlos mit leichtem Flächendruck vor.

Schadensanalyse

Der Gutachter erläuterte den Sachverhalt. Das Bild war eindeutig. Die Verbindung von Spachtelmasse und Parkett befand der Sachverständige als mangelhaft. Das war ganz klar ein Fehler, den der Auftragnehmer zu vertreten hatte. Die Vorbereitung des Unterbodens war unzureichend.

Die Reinigungsmaßnahme, von der sich der Sachverständige anhand der vorgelegten Bilder überzeugen konnte, war zwar offensichtlich unfachgerecht gewesen, aber hatte mit dem Schadensbild nicht unmittelbar zu tun.

Auch die schnelle Bauzeit und das nachweislich sehr feuchte Klima in dieser Zeit hatten den Schadensprozess aus Sicht des Gutachters zwar begünstigt, aber letztlich nicht verursacht.

Der Sachverständige prognostizierte den weiteren Verlauf des Schadens: Nach und nach würde sich der Boden im gesamten Wohnzimmer lösen, da der Verbund der Schichten nicht in der Lage war, zwangsläufige Bewegungen im Parkettboden schadensfrei aufzufangen.

Der Gutachter schloss schließlich, dass es nur eine Möglichkeit gebe: Den ganzen Boden aufnehmen und neu verlegen.

Der Auftragnehmer gab sich geschlagen.

Schadensfälle aus der Parkettlegerpraxis

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