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2. Ablösungen (Mosaikparkettboden)

Zerlegt in alle Einzelteile

Dass das Abschleifen und Neuversiegeln eines Mosaikparkettbodens für ein Handwerksunternehmen nicht immer frei von Risiken ist und sogar die eigene Tasche belasten kann, zeigt dieser Schadensfall.

Der Mosaikparkettboden knirschte bei jedem Schritt. Er schien lediglich noch durch die Versiegelung zusammengehalten. Die Lamellen ließen sich einzeln per Hand aufnehmen, ohne auch nur ein Werkzeug zu verwenden.

Der Hausherr war verzweifelt, hatte er doch den Boden abschleifen und neu oberflächenbehandeln lassen – und jetzt so etwas.

Der Mosaikparkettboden war Ende der 50er Jahre verlegt worden. Der Vater des jetzigen Wohnungsinhabers konnte sich noch gut erinnern. „Das Parkett wurde gewässert, als es verlegt wurde“, erzählte er.

Das ließ darauf schließen, dass es sich um einen oberseitig mit Papier verklebten Mosaikparkettboden handelte, so wie es in dieser Zeit häufig vorkam. Vor dem ersten Schleifgang wurde das oberseitig zum Zusammenhalt der Lamellen genutzte Papier mit Wasser angelöst. Das hatte zudem den Vorteil, dass bei der Übergabe kaum Fugen zu sehen waren, erinnern sich noch heute alte Parkettverleger schmunzelnd. Seitdem war an dem Schlafzimmerboden nichts weiter passiert – fast ein halbes Jahrhundert lang.

Den unvergleichlichen Vorteil eines Holzfußbodens, abgeschliffen werden zu können und nach der Oberflächenbehandlung wie neu auszusehen, wollte der Besitzer auch für sich nutzen. Bedingt durch einen Umbau sollte der Boden jetzt allerdings das Wohnzimmer zieren.

Schadenshergang

Doch daraus wurde nichts: Bereits kurze Zeit, nachdem der Hausherr den neuen Raum in Nutzung nahm, fing es überall an zu knirschen und zu klappern. Das Parkett war lose. Das Unternehmen, das die Schleifarbeiten vorgenommen hatte, wies in einem Brief alle Schuld von sich: „Was können wir dafür, dass ihr Boden bereits so weit in Mitleidenschaft gezogen war, dass er sich jetzt in seine Einzelteile auflöst?“ Sie argumentierten damit, dass der Boden schließlich mehr als 50 Jahre alt sei und damit die Nutzungserwartung, die man ihm gemeinhin und in entsprechenden Nutzwerttafeln zumisst, bereits überschritten habe.

Außerdem trage der raumklimatische Unterschied in einem beheizten Wohnzimmer gegenüber einem vorher wenig warmem Schlafzimmer zum Schadensbild bei. Damit aber gab sich der Nutzer nicht zufrieden.

Schließlich schaltete man einen Gutachter ein. Aufgrund weiterer Schreiben, gegenseitigen Stellungnahmen und Schuldzuweisungen waren die Fronten mittlerweile verhärtet und die Parteien suchten eine Einigung vor Gericht.


Oberflächlich war zunächst wenig zu sehen – doch tatsächlich war die Verklebung äußerst schwach.

Schadensanalyse

Beim Termin vor Ort stellte sich heraus, dass der Boden in der Tat nach zirka 50 Jahren erstmals abgeschliffen wurde. Anschließend grundierte man ihn mit einem Flächenspachtel und versiegelte zweifach mit einem Wasserlack.

Die leicht herausnehmbaren Stäbchen zeigten teilweise ein rückseitiges Bild, auf dem kaum ein Hauch von Klebstoff erkennbar war. Die Benetzung war äußerst schwach. Der noch erkennbar alte, dunkelbraune Klebstoff war völlig versprödet. In anderen Bereichen lösten sich die Lamellen ebenso leicht, aber mit einem lamellenparallelen sauberen Riss in der oberen Estrichrandzone.

Für den Gutachter war klar, dass dieser Mosaikparkettboden seine Schuldigkeit getan hatte. Das hätte bei diesem Zustand allerdings bereits vor Beginn der Arbeiten erkannt werden müssen. Ob man noch hätte sanieren, d.h. nachkleben, können, oder für die Verlegung eines neuen Bodens hätte plädieren sollen, war jetzt nicht mehr sicher zu sagen. Es hatte jedoch nicht einmal eine Anmeldung von Bedenken vor Beginn der Arbeiten gegeben.

Wie sich herausstellte, hatte sich der Unternehmer den Boden vorher gar nicht angesehen. Er vereinbarte telefonisch einen Preis mit dem Kunden, bestätigte den Auftrag, sprach mit ihm ab, dass das Wohnzimmer zu dem gegebenen Zeitpunkt leer sein müsse. Zur Baustelle schickte er dann seinen Gesellen, um die Arbeiten auszuführen. Was sollte da schon schiefgehen?

Alles, wie sich nachher zeigte.

Ergebnis

„Bei der Renovierung einiger Jahrzehnte alter Mosaikparkettböden kommt es nicht selten zu Loslösungen von Lamellen während oder bereits kurze Zeit nach dem Abschleifen und Versiegeln“, las später der Richter, als er sich um ein gerechtes Urteil in diesem Fall bemühte.

Im Extremfall kann es passieren, dass beim Abschleifen der Umfang der Ablösungen so groß wird, dass eine Renovierung sinnlos wird. Dann muss der Boden ausgebaut werden. Sind nur einige Lamellen bzw. kleine Teilflächen lose, so können die Lamellen nachgeklebt oder durch neue ersetzt werden. Sowohl durch das Abschleifen mit einer schweren Schleifmaschine, die mit einer rotierenden Walze den Schliff vornimmt, als auch durch das Versiegeln mit Wasserlacken, wird die alte Klebeverbindung stark beansprucht.

Die durch den Wasserlack verursachten Quellvorgänge im Holz lassen den Boden zunächst als feste fugenfreie Fläche erscheinen. Beim Austrocknen und Schwinden des Parkettholzes, das durch das Bindemittel Wasser zunächst aufgefeuchtet wird, lassen sich durch auftretende Spannungen schwach verklebte Lamellen später zuweilen sehr leicht lösen. Im Extremfall kann das ganze Flächenbereiche betreffen.

Dieses mögliche Szenario muss ein Fachmann immer im Hinterkopf haben. Er hat den Altboden vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen und den Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das ist hier in keinster Weise geschehen.

„Also hat der Handwerker, der eigentlich nur das Parkett abschleifen und dem Kunden einen nahe zu neu erscheinenden Boden abliefern wollte, die volle Verantwortung zu tragen“, lautete es in der Urteilsbegründung.

Schadensfälle aus der Parkettlegerpraxis

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