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Das Reich und der französisch-habsburgische Krieg bis zum Frieden von Cateau-Cambrésis
ОглавлениеNach dem Scheitern der Allianz von Chambord war das auf dem Anspruch des Schutzes der „deutschen Libertät“94 beruhende französische Legitimationskonzept erschüttert. Da auch die erhofften Beitritte weiterer Reichsstände ausgeblieben waren, fielen die Voraussetzungen für eine französische Intervention weg: Die Armee, die König Heinrich im Frühjahr 1552 in Person zum Rhein geführt hatte, kehrte unverrichteter Dinge und ohne in das Geschehen im Reich eingegriffen zu haben um. Das einzig konkrete Resultat, das Frankreich aus dem Geschehen ziehen konnte, war der dauerhafte Verbleib der drei Städte Metz, Toul und Verdun bei der Krone, zunächst unter dem in angestrengter Interpretation aus dem Vertrag von Chambord abgeleiteten Rechtstitel der „Protektion“, nach dem Westfälischen Frieden von 1648 schließlich – ebenso wie dann auch die drei gleichnamigen Hochstifter Metz, Toul und Verdun – zu voller Souveränität95. Allerdings war damit die strategische Kontrolle Frankreichs über eine wichtige deutsch-französische Berührungszone aufgerichtet, die für künftige Interventionen Frankreichs im Reich eine unabdingbare Voraussetzung war. Niemand war sich dieser Tatsache bewusster als Kaiser Karl V., der in einem Brief an seine Schwester Maria von Ungarn schrieb, dass die Franzosen nun den Weg bis zum Rhein hin offen hätten und darüber hinaus auch die Verbindungen von Oberdeutschland in die Niederlande kontrollieren könnten96. Nachdem er das Gesetz des Handelns zurückgewonnen hatte, ließ er von Oktober bis Ende Dezember 1552 Metz belagern, musste aber die vom Herzog von Guise glänzend verteidigte Stadt schließlich aufgeben97.
Parallel zu den Vorgängen im Reich hatte Frankreich auch in Italien versucht, Boden gegen die Habsburger gutzumachen. Ausgehend von der Affäre um Parma und Piacenza war hier der Gedanke einer gesamtitalienischen Allianz gegen den Kaiser unter der Führung Heinrichs II. ins Spiel gebracht worden – die Entsprechung zu dem Bund mit allen deutschen Reichsständen, der aus dem Vertrag von Chambord ja hätte hervorgehen sollen. Mit dem Scheitern der französischen Reichspolitik in der ersten Jahreshälfte 1552 verlor auch dieses italienische Projekt an Durchschlagskaft, obwohl die französische Diplomatie in den folgenden Jahren nicht müde wurde, den König als den Schützer der althergebrachten „libertà“ italienischer Fürsten und Republiken vor kaiserlicher Willkür zu präsentieren.
In diesem Zusammenhang kam es immer wieder zu französischen Interventionen in Italien: Im September 1552 nahm der König förmlich den Stadtstaat Siena unter seinen Schutz, der im Juli seine spanische Besatzung abgeschüttelt hatte98. 1553 gelang die Eroberung des zu Genua gehörenden Korsika, das den Seeweg nach Italien sicherte. Im Sommer 1554 misslang allerdings die Invasion des prokaiserlichen Herzogtums Toskana. Als der Herzog der Toskana 1555 Siena einnehmen konnte, setzte Frankreich seine Unterstützung für die Sieneser Exulanten fort, die sich in das befestigte Montalcino zurückzogen99. Einen gewissen Ausgleich für die militärischen Misserfolge in Mittelitalien brachte das Offensivbündnis Heinrichs II. mit Papst Paul IV., das im Dezember 1555 abgeschlossen wurde und die Vertreibung Habsburgs aus Italien zum Ziel hatte. Doch wurde es kurz darauf durch den von England vermittelten Waffenstillstand von Vaucelles wieder obsolet, der im Januar 1556 geschlossen wurde – nur wenige Monate nach dem Verzicht Karls V. auf die Kronen von Kastilien und Aragón und die Herrschaft über die Niederlande im Oktober 1555100. Nachdem Vaucelles nicht, wie ursprünglich geplant, eine allgemeine Friedensregelung brachte, nahm der Krieg im September 1556 wieder seinen Fortgang, als spanische Truppen unter dem Herzog von Alba von Neapel aus in den Kirchenstaat eindrangen. Anfang 1557 griff eine französische Expeditionsarmee unter dem Herzog von Guise auch in Unteritalien ein, ein Unternehmen, das im August wegen seiner enormen Kosten ergebnislos abgebrochen werden musste101.
Auch auf dem flandrisch-nordfranzösischen Kriegsschauplatz entwickelten sich die Dinge nicht zu Frankreichs Gunsten. Im Juni 1557 trat England – wo mit Mary Tudor die Gemahlin Philipps II. von Spanien herrschte – in den Krieg ein. Am 10. August erlitt die französische Armee unter dem Konnetabel von Montmorency bei Saint-Quentin eine vernichtende Niederlage gegen Herzog Emmanuel Philibert von Savoyen, der die kaiserlichen Truppen führte. Im Januar 1558 konnte eine französische Belagerungsarmee unter dem Herzog von Guise zwar das Prestige der französischen Waffen wiederherstellen und das seit 1346 in englischem Besitz befindliche Calais einnehmen102. Doch die Lasten des langen Krieges machten sich in Frankreich mittlerweile immer drückender bemerkbar, auch wünschte Heinrich II. zunehmend, seine Kräfte auf die Bekämpfung des Protestantismus in Frankreich zu konzentrieren. Eine Einigung lag auch im Interesse Spaniens und so traten am 17. Oktober 1558 in Cercamp eine französische und eine spanische Friedensdelegation zusammen, der sich wenig später auch eine englische Gesandtschaft beigesellte. Ein definitiver Friedensvertrag wurde erst nach langen und zähen Verhandlungen in Cateau-Cambrésis am 2. und 3. April 1559 signiert. Das Reich war an den Verhandlungen nicht beteiligt. Dennoch wurde die Frage der französischen Besetzung von Metz, Toul und Verdun auf Betreiben des neuen Kaisers Ferdinand zwar angesprochen, aber von den spanischen Unterhändlern nicht ernsthaft verfolgt. Frankreich behielt Calais und verpflichtete sich, nach Ablauf von acht Jahren zu entscheiden, ob es die Stadt zurückgeben oder behalten und an England eine Entschädigung von 500.000 écus zahlen wollte. Dafür verzichtete Frankreich auf das seit 1538 besetzte Savoyen mit der Bresse und dem Bugey sowie auf Piemont, erkannte den spanischen Anspruch auf Mailand und Neapel an und gab mehrere eroberte Festungen an der niederländischen Grenze und in Luxemburg zurück. Somit war Frankreich ohne konkreten Gewinn aus dem Ringen mit Spanien hervorgegangen – über den Verbleib von Calais war noch nicht endgültig entschieden, und der Besitz der Reichsstädte Metz, Toul und Verdun, für deren Schicksal sich weder Spanien noch England interessierten, mochte von diesen faktisch anerkannt sein, war aber noch nicht rechtlich abgesichert. In Frankreich stieß der Friedensschluss weithin auf unverhohlene Ablehnung. Der Abbé de Brantôme schrieb über ihn: „In einer Stunde und durch einen Federstrich kam es dazu, dass wir alles zurückgeben und unsere glorreichen Siege der Vergangenheit beschmutzen mussten; das vermochten drei oder vier Tropfen Tinte“103. Aus dem Rückblick ist freilich die Frage berechtigt, ob es nicht gerade die endgültige Aufgabe der italienischen Ansprüche im Vertrag von Cateau-Cambrésis und damit das Ende eines kräftezehrenden Engagements weit entfernt vom französischen Machtzentrum war, was auf lange Sicht Frankreichs Interessen diente104.
Nach der Belagerung von Metz hatte sich der Schauplatz der militärischen Auseinandersetzung in das nordfranzösisch-flandrische Grenzgebiet und nach Italien verlagert. Das Reich trat als Operationsfeld antihabsburgischer Politik vorerst in den Hintergrund, aber es lag selbstverständlich im französischen Interesse, hier präsent zu bleiben, vorhandene Beziehungsnetze zu pflegen und neue aufzubauen. Die Beziehungen zwischen der Krone und den wichtigsten Reichsständen und die Initiativen und Ziele der französischen Reichspolitik in diesen letzten sieben Jahren vor dem Friedensschluss von Cateau-Cambrésis sind allerdings noch kaum erhellt105. Mit Moritz von Sachsen brachen die Kontakte trotz seines Ausscherens aus der Allianz von Chambord niemals ganz ab. Der Kurfürst ließ am französischen Hof neue Bündnisvorschläge unterbreiten, die man dort vor allem als Versuch betrachtete, finanzielle Mittel vom König zu erlangen. Immerhin war die Reaktion Frankreichs bei aller Zurückhaltung nicht völlig abweisend. Moritz’ Tod nach der Schlacht von Sievershausen im Juli 1553 beendete diese Verhandlungen abrupt. Die Beziehungen zu seinem Nachfolger August wurden von Frankreich weiterhin regelmäßig gepflegt bis hin zu Bündnisangeboten und Unterstützungsversprechen für den Fall, dass der Kurfürst sich unter Umgehung des gewählten römischen Königs Ferdinand um die Kaiserwürde bewerben wolle. Doch verhielt sich August den französischen Freundschaftswerbungen gegenüber stets unverbindlich106.
Nach dem Waffenstillstand von Vaucelles 1556 kam es noch einmal zu neuen Initiativen der französischen Reichspolitik, deren wichtigstes Ergebnis ein Bündnis mit dem Kurfürsten Ottheinrich von der Pfalz war, das nicht nur ihm und seinen Landen Schutz versprach, sondern gleichzeitig wieder eine Garantie der hergebrachten Reichsverfassung gab und damit an die Politik von 1552 anzuknüpfen suchte107.
Trotz aller Projekte dieser Jahre blieb der französischen Reichspolitik wirkliche Durchschlagskraft versagt. Grund hierfür war ein verändertes Verhältnis der deutschen Protestanten zu Frankreich; es war, wie Heinrich Lutz formuliert hat, „die Zeit für ein Bündnis Frankreichs mit dem deutschen Protestantismus […] vorbei“108. Verantwortlich dafür war zum Teil ganz gewiss die weitere Verschärfung der religiösen Unterdrückungspolitik in Frankreich, welche von den evangelischen Reichsständen mit Sorge betrachtet wurde. Zugleich beseitigte die Befriedung der konfessionellen Spannungen in Deutschland, wie sie der Augsburger Religionsfrieden von 1555 zumindest vorläufig zuwege brachte und reichsrechtlich absicherte, den wichtigsten bisherigen Hebel der französischen Reichspolitik109.
2 Aus der älteren Literatur sei an dieser Stelle hingewiesen auf MIGNET 1875 [320] und LEMONNIER 1911 [241]; für eine knappe Zusammenfassung aus neuerer Sicht vgl. BLOCKMANS 1999 [263].
3 LUTZ 1968 [315], S. 82.
4 Vgl. dazu unten, S. 159 ff.
5 Zu den unterschiedlichen Deutungsgehalten des Begriffs „Universalmonarchie“ BOSBACH 1988 [776]; ferner HEADLEY 1982 [797] sowie die zusammenfassenden Bemerkungen bei KOHLER 1999 [304], S. 94 ff.
6 Zu Maximilian grundlegend WIESFLECKER [252].
7 Letzte Zusammenfassung der spätmittelalterlichen französischen Italienpolitik bei PEYRONNET 1949/1950 [243] und, inhaltlich demgegenüber aber kaum Neues bietend, PEYRONNET 1995 [244].
8 Vgl. zuletzt LABANDE-MAILFERT 1986 [239].
9 Vgl. zu ihm QUILLIET 1986 [250] und BAUMGARTNER 1992 [245].
10 Zur Person vor allem die letzten größeren Biographien von JACQUART 1981 [293] und KNECHT 1982 [298] sowie TERRASSE 1943–1970 [348]. Für eine moderne biographische Skizze KOHLER 1994 [304a].
11 LUTZ, Schlusswort 1982 [316], S. 280.
12 Dazu KOHLER 1982 [302].
13 LUTZ, Schlusswort 1982 [316], S. 281.
14 Grundlegend SEIDEL 1970 [342]; SKALWEIT 1973 [345]. Zur Verschärfung der Haltung der französischen Krone gegenüber den Protestanten und ihren Gründen auch SKALWEIT 1965 [344].
15 Näheres zu dieser Wahl unten, S. 163 ff.
16 Näheres zum Inhalt des Bündnisses bei BRANDI 1979 [271], S. 125.
17 Zu diesem sogenannten „Grundgesetz“ der französischen Monarchie immer noch grundlegend LEMAIRE 1907 [809].
18 Zum Pariser Parlament vgl. etwa SHENNAN 1968 [210].
19 Zum Zusammenhang vgl. nach wie vor JACQUETON 1892 [294].
20 Die „Protestation“ wurde bereits am 13. Januar 1526, nach der Kenntnisnahme des definitiven Vertragstexts, unterzeichnet: LEMONNIER 1926 [241], S. 50.
21 Grundlegend nach wie vor HAUSER 1912 [795].
22 JACQUART 1981 [293], S. 208.
23 KNECHT 1982 [298], S. 283 ff.
24 JACQUART 1981 [293], S. 219f.
25 Vgl. zu ihm grundsätzlich STOUTZ 1885 [346] und STOUTZ 1889 [347].
26 Zitiert nach LEMONNIER 1926 [241], S. 78.
27 Grundlegend hierzu KOHLER 1982 [302] sowie KOHLER 1982 [303], vgl. auch BRENDLE 1998 [272], S. 105 ff.
28 KOHLER 1982 [302], S. 89 ff.
29 Hierzu insbesondere BRENDLE 2001 [273], S. 89 ff.
30 Zu den Verhandlungen ausführlich KOHLER 1982 [302], S. 203 ff., 230 ff., 278 ff., der Vertragstext ebd., S. 405–409. Vgl. aus der älteren Literatur noch die entsprechenden Abschnitte bei BOURILLY 1905 [265].
31 Zu allen Aspekten der Verwicklung Frankreichs in die württembergische Frage vgl. jetzt BRENDLE 1998 [272], v.a. S. 143 ff.
32 Neben SKALWEIT 1973 [345] grundlegend hierzu MARIOTTE 1966 [318].
33 Zu allen Aspekten der französischen Türkeipolitik URSU 1908 [351]; vgl. auch BOURILLY 1901 [266] und BOURILLY 1913 [267]. Zusammenfassend neuerdings HOCHEDLINGER 1994 [184]. Dort auch umfassende Literaturangaben.
34 Die Frage, ob bei dieser Gelegenheit ein regelrechtes Handelsabkommen zwischen Frankreich und der Türkei abgeschlossen wurde, ist seit längerem umstritten, letztlich jedoch wohl negativ zu beantworten. Die Bestimmungen dieser „capitulations“ aus dem Jahre 1536 sind nur in französischen Entwürfen, aber nicht in ratifizierten Ausfertigungen überliefert. Ausführlich und wohl abschließend hierzu zuletzt LAURENT 1972 [309].
35 Zur Person FRANÇOIS 1951 [283].
36 Vgl. LEMONNIER 1926 [241], S. 82.
37 KNECHT 1982 [298], S. 329.
38 KNECHT 1982 [298], S. 331; BRANDI 1979 [271], S. 308.
39 STOUTZ 1885 [346], S. 253.
40 Vgl. zuletzt PROCACCI 1958 [333].
41 Dazu BRANDI 1979 [271], S. 317 ff.
42 LEMONNIER 1926 [241], S. 93; BRANDI 1979 [271], S. 323.
43 Montmorency an La Rochepot, 18. Juli 1538, zitiert nach STOUTZ 1885 [346], S. 356.
44 KNECHT 1982 [298], S. 387.
45 KNECHT 1982 [298], S. 388.
46 Zu der Reise vgl. allgemein LEMONNIER 1926 [241], S. 95; BRANDI 1979 [271], S. 354; KNECHT 1982 [298], S. 389 ff. Zu den zeremoniellen Aspekten speziell des Empfangs in Loches siehe AQUILON 1979 [771]. Allgemein zum Verhältnis von Kaisertum und französischem Königtum, das seinen Ausdruck auch im Zeremonial finden musste, vgl. unten, Teil II, S. 155.
47 Die bis jetzt ausführlichste und zuverlässigste Darstellung der bei diesem Anlass sowie in den folgenden Monaten entwickelten Projekte bei CARDAUNS 1923 [275], S. 18 ff.
48 CARDAUNS 1923 [275], S. 20f.
49 CARDAUNS 1923 [275], S. 19.
50 Hierzu ausführrlich MARIOTTE 1966 [318], S. 215 ff.
51 KOHLER 1999 [304], S. 282 ff.
52 BOURILLY 1905 [265], S. 348; URSU 1908 [351], S. 138.
53 BRANDI 1979 [271], S. 400; KNECHT 1982 [298], S. 486.
54 Vgl. die bei LEMONNIER 1926 [241], S. 115, zitierte zeitgenössische Quelle, die davon berichtet, dass bei der Genoveva-Prozession am 13. September niemand den Weg durch die Fuhrwerke und Karren sich bahnen konnte, auf die das Volk seine Habseligkeiten geladen hatte, um die Stadt zu verlassen, weil es das Heranrücken der Armeen des Kaisers fürchtete.
55 Hierauf weist insbesondere KOHLER 1999 [304], S. 292, hin.
56 CLOULAS 1986 [276]; BAUMGARTNER 1988 [260].
57 KNECHT 1982 [298], S. 494.
58 Zitiert nach FRANÇOIS 1951 [283], S. 213.
59 FRANÇOIS 1951 [283], S. 214.
60 MARIOTTE 1966 [318].
61 FRANÇOIS 1951 [283], S. 201.
62 Für eine ausführliche Darstellung der verworrenen Geschehnisse vgl. derzeit immer noch ZELLER I 1926 [606].
63 POTTER 1977 [330].
64 Zur Person zuletzt CLOULAS [276] und BAUMGARTNER [260].
65 ALBERI [3], S. 286.
66 Zu den Guise zuletzt CONSTANT [363].
67 Zur französischen Italienpolitik in der Epoche Heinrichs II. ist grundlegend ROMIER 1913/1914 [336]. Vgl. dort in Bd. I, S 34 ff. die Darstellung der unterschiedlichen Einflussgruppen am französischen Hof.
68 Speziell für die französische Reichspolitik vgl. als letzte zusammenfassende Studie PARISET 1981 [324]. – Mit Gewinn für das Verständnis der französischen Gesamtpolitik sind zu benutzen die entsprechenden Abschnitte bei LUTZ 1964 [312], v.a. S. 40 ff.
69 Vgl. zum Folgenden allgemein die Darstellung der Ereignisse bei ZELLER I 1926 [606], S. 108 ff., PARISET 1981 [324], S. 83 ff., dazu die jeweils knappen, aber gehaltvollen Skizzen bei LUTZ 1964 [312], S. 62 ff. und bei WEBER 1973 [357], S. 81–94; wichtige Dokumente bei PARISET 1982 [326].
70 Eine umfassende Biographie Moritz’ ist nach wie vor ein Desiderat der Forschung. Vgl. zur Person einstweilen BLASCHKE 1983 [262] mit weiteren Literaturhinweisen.
71 Hierzu und zum Folgenden zuletzt WARTENBERG 1987 [356].
72 Für die innerdeutschen Aspekte der Geschichte der Fürstenopposition vgl. ausführlich BORN 1966 [264].
73 Vgl. zu diesem bedeutenden Diplomaten der Krone allgemein MONSTIER-MÉRINVILLE 1895 [280]. – Zu der angesprochenen Mission finden sich hier allerdings keine detaillierten Nachrichten.
74 Dazu näher unten, S. 49.
75 LUTZ 1964 [312], S. 78
76 Zum Forschungsstand und für alle mit dem Vertrag zusammenhängenden Probleme vgl. zuletzt WEBER 1973 [357].
77 Druck bei DRUFFEL III 1883 [19], S. 346.
78 Ebd., 166; der Text ebd., Anm. 1; vgl. auch WEBER 1973 [357], S. 87f.
79 Quellen bei PARISET 1982 [236], S. 237 ff.; vgl. auch ZELLER 1926 [606], S. 94 ff.
80 Der Gedanke wurde in einem Schreiben Herzog Heinrichs von Braunschweig-Lüneburg an den Kurfürsten von Sachsen entwickelt: RTA I [18] S. 282; zum Zusammenhang LUTZ 1968 [315].
81 Vgl. hierzu vor allem ZELLER 1926 [606], der die These einer kontinuierlichen französischen Erwerbungspolitik mit dem Ziel der Rheingrenze zu widerlegen versucht. Zur Kritik an dem dort eingenommenen Standpunkt HÜBINGER 1951 [734]; demnächst auch BABEL 2000 [772]. – Siehe auch unten, Teil II, S. 166 ff.
82 Wörtlich heißt es in dem Bericht Fresses: que Metz, Toul, Verdun et toutes autres villes qui ne sont de la langue germanicque, seroient mises en votre nom comme vicaire de l’Empire, lequel tiltre, amenant une ellection d’empereur, ilz vous feroient confirmer pour vous et vos successeurs à jamais: PARISET 1982 [326], S. 259.
83 Für einen knappen, aber luziden Kommentar der Verhandlungen von Friedewald vgl. LUTZ 1964 [312], S. 69f.
84 CORNELIUS 1866 [278], S. 284.
85 CORNELIUS 1866 [278], S. 287.
86 CORNELIUS 1866 [278], S. 286.
87 LUTZ 1964 [312], S. 71.
88 CORNELIUS 1866 [278], S. 293.
89 Vgl. hierzu auch unten, S. 154 ff.
90 CORNELIUS 1866 [278], S. 300.
91 CORNELIUS 1866 [278], S. 304.
92 Obwohl die Motive Moritz’ von Sachsen in diesem Zusammenhang noch keineswegs endgültig geklärt sind, darf man in diesem neuerlichen Seitenwechsel wohl am ehesten ein weiteres Manöver zur Sicherung und zum Ausbau seiner eigenen Stellung sehen. So wie Moritz sich gegen den Kaiser, dem allein er seinen Aufstieg nach Mühlberg verdankte, gestellt hatte, um seine völlige Abhängigkeit von diesem und seine gefährliche Isolation im Reich zu überwinden, so könnte er sein Interesse auf lange Sicht in der Unterstützung eines gemäßigten ferdinandeischen Königtums gewahrt gesehen haben. Dass Moritz darüber hinaus weitere ehrgeizige Pläne verfolgt hat, zeigen seine durch den Herzog von Ferrara vermittelten zeitweiligen Kontakte mit der Hohen Pforte über die Möglichkeit, an die Spitze eines dem Osmanischen Reich tributpflichtigen Königreichs Ungarn zu treten: LUTZ 1964 [312], S. 73f.
93 WEBER 1973 [357], S. 90.
94 Zum Begriff und seiner unterschiedlichen Auslegung durch Frankreich und die Reichsstände vgl. LUTTENBERGER 1987 [311].
95 Hierzu ZELLER II 1926 [606] sowie BABEL 2005 [772].
96 Das Schreiben ist zitiert bei BRANDI 1979 [271], S. 514.
97 Dazu ausführlich zuletzt ZELLER 1943 [607]; auch BRANDI 1937 [270].
98 FRANÇOIS 1951 [283], S. 279 ff.
99 ROMIER II 1914 [336], S. 339 ff.
100 CLOULAS 1985 [276], S. 416; BAUMGARTNER 1988 [260], S. 160 ff.
101 CLOULAS 1985 [276], S. 439 ff.
102 BAUMGARTNER 1988 [260], S. 203 ff.
103 BRANTÔME [57].
104 So schon LEMONNIER 1926 [241].
105 Als Quelle hierzu generell GUISE, Mémoires-journaux 1839 [62], aus der Literatur folgende ältere Werke: BARTHOLD 1848 [256], VAISSIÈRE 1896 [352] sowie PLATZHOFF [329] und DERS. 1912 [378].
106 Grundlegend TREFFTZ 1891 [349].
107 KURZE 1956 [306], S. 44 ff. und KURZE 1956 [307] – erhalten sind ein französisches und ein deutsches Exemplar des Bündnisvertrags, von denen keines unterschrieben ist. Daraus hat die Verfasserin geschlossen, dass der Vertrag niemals rechtskräftig geschlossen worden sei, was von LUTZ 1964 [312], S. 466, Anm. 9, aufgrund anderer Quellen widerlegt wird.
108 LUTZ 1964 [312], S. 338.
109 Zum Augsburger Religionsfrieden SCHMIDT 1999 [707], S. 99 und neuerdings GOTTHARD [285a].