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Ein Rechtsvertreter der Bundesnetzagentur

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Soweit der Kläger ... beantragt: alle drei zwischen den Netzbetreibern und dem oder den Eigentümern des Grundstückes Kesperhof 16 ... geschlossenen Verträge einsehen zu dürfen, um prüfen zu können, ob sie für sich genommen die Personensicherheit im Luftraum über dem Betreibergrundstück hinreichend gewährleisten.’, teilen wir mit, dass die Beklagte keine Kenntnis über die vertraglichen Beziehungen hat.“

Aus einer schriftlichen Mitteilung des Rechtsvertreters der Bundesnetzagentur an das Göttinger Verwaltungsgericht vom 5. Juli 2018 (Aktenzeichen des Gerichts: 4 A 345/17).

Richtig absurd wurde die ganze Angelegenheit in dem Moment, als mein Rechtsanwalt und ich wegen der 2016 erteilten Standortbescheinigung für nun insgesamt 15 (!) Funkantennen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesnetzagentur, eingereicht hatten und deren Rechtsanwalt die oben zitierte Aussage an das Gericht schickte. Denn welche ehrliche Haut würde einem ebenso ahnungs-, wie arglosen Anwohner wohl von Amts wegen zusagen:

Im Rahmen des bestehenden Mietvertrages (Funkanlage) kann bei Bedarf für Gartenarbeiten innerhalb des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes der Standorteigentümer mit dem betreffenden Mobilfunknetzbetreiber Zeitfenster vereinbaren.“,

wenn er selbst „keine Kenntnis über die vertraglichen Beziehungen hat“?

Die ganze, haarsträubende Wahrheit war also: Die obere Bundesbehörde hatte sich die uns zuvor hochoffiziell mitgeteilte Widerspruchslösung ganz offensichtlich aus den Fingern gesogen! Was auch die weiteren Ausführungen ihres Rechtsvertreters zu bestätigen schienen:

Die Beklagte [Bundesnetzagentur] ist ausschließlich für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Standortes in Bezug auf die Grenzwerte der 26. BImSchV [offizielle Abkürzung für: Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung] zuständig. Hierfür sind die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Standortbetreiber und dem Grundstückeigentümer irrelevant.“

Damit wurde die ganze Angelegenheit nun erst recht absurd und unglaubwürdig: Woher konnte der gute Rechtsanwalt eigentlich wissen, dass in den Mietverträgen keinerlei wesentliche Aussagen über den Immissionsschutz zu finden waren, wo doch diese Verträge der von ihm vertretenen Behörde – und damit wohl auch ihm selbst – angeblich vollkommen unbekannt waren? War das jetzt eine Notlüge oder nur ein Missverständnis?

Und: Wer sollte auf unserem Nachbargrundstück eigentlich dafür sorgen, dass zumindest das fast vollständig im Sicherheitsbereich liegende oberste Dachgeschoss des privaten Wohnheims ständig verschlossen gehalten wurde? Die Netzbetreiber etwa? Die waren doch fast nie vor Ort!

Meine Überlegung deshalb: Wäre es nicht ausgesprochen merkwürdig, wenn nicht wenigstens die Antwort auf diese eine, ausgesprochen elementare Sicherheitsfrage in den zuvor erwähnten Mietverträgen zu finden wäre? Hatte der Rechtsanwalt der Netzagentur dem Gericht also überhaupt die Wahrheit gesagt?

Ein Jahr später – nach dem Prozess – stellte sich diese Frage nicht mehr. Denn da ging es noch um ganz andere Widersprüche zur Sache und zur Rechtslage. Allerdings diesmal in den Aussagen des Gerichts…

Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht

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