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Zulässiges Gesamtgewicht (zGG), Nutzlast und Federung

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Polizeikontrollen zur Urlaubszeit haben gezeigt, dass ein großer Teil der Wohnmobile überladen ist – manche sogar ganz erheblich. Die Fahrzeuge werden zwar nicht sofort auseinanderbrechen (obwohl ich selbst das schon erlebt habe – sogar ohne Überladung), aber Komfort und Sicherheit leiden erheblich. Fahrzeuggewicht, Motorleistung, Bremskraft, Fahrverhalten und Federung müssen zusammenpassen, da sonst das Risiko schwerer Unfälle drastisch steigt. Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht und die sich daraus ergebende Zuladung (Nutzlast) verdienen daher besondere Beachtung. Achtung: Auch wenn das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird, kann die Belastung einer Achse erheblich überschritten werden. Beachten Sie daher bei der Zuladung unbedingt die Achslasten und wie sich diese beim Beladen verändern.

Heutige Wohnmobile werden meist für mindestens 3,49 t zugelassen und bieten daher mehr Zuladungsreserven als viele ältere Modelle. Da jedoch zunehmend Sonderausstattung eingebaut wird und überdies Sportgeräte und mehr Vorräte mitgenommen werden, sind die Lastreserven trotzdem nicht immer ausreichend. Besonders bei Fahrzeugen unter 3,5 t sollte man die Nutzlast kritisch prüfen. Als minimale Lastreserve für den Familienurlaub gelten 600–700 kg oder 20 % des zulässigen Gesamtgewichts; optimal wären 1000 kg oder 25–30 % des zGG. In jedem Fall ist es besser, ein langsameres Fahrzeug (über 3,5 t zGG) mit höherer Nutzlast zu fahren, als überladen in den Urlaub zu starten und Probleme oder gar einen Unfall zu riskieren. Allerdings ist bei diesen Fahrzeugen zu beachten, dass sie einen entsprechenden Führerschein erfordern.

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