Читать книгу Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46 - Rainer Huhle - Страница 26

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29 Zur Entstehungsgeschichte des OSS s. Müller, Krieger.

30 Müller, Krieger, S. 40.

31 Neumann, Behemoth; eine deutsche Neuauflage ist für 2016 angekündigt.

32 Neumann, Behemoth, S. 582f.

33 Neumann, Spearhead, S. 28.

34 Ebd.

35 In diesem Band, S. 83.

36 Ebd.

37 Mit dieser Auffassung stand Neumann keineswegs allein. Auch Horkheimer, sein Chef während der Zeit am Institut für Sozialforschung, teilte sie, bis er im Holocaust nichts Instrumentelles mehr erkennen konnte. Vgl. Diner, Aporie.

38 In diesem Band, S. 83.

39 Ebd., S. 84.

40 Söllner, Archäologie, S. 184, Dokument III.4; Söllner, dessen Studie nicht historisch sondern wissenschaftssoziologisch angelegt ist, hatte weder Zugang zu den Autorenangaben der einzelnen Dokumente noch waren sie aus seiner Sicht bedeutsam, da ohnehin alle OSS-Dokumente kollektiv diskutiert und verabschiedet wurden. Aus dem Kontext lässt sich jedoch vermuten, dass dieses Dokument von Neumann stammt.

41 Die juristische Argumentation dieses Teils findet sich stärker ausgebaut in einem weiteren R&A-Dokument vom 13. August 1945, das von Otto Kirchheimer verfasst wurde, sodass das Dokument III.4 möglicherweise auch Kirchheimer zuzuschreiben ist. vgl. Otto Kirchheimer: “Nazi Plans for Dominating Germany and Europe: Domestic Crimes”, in: Laudani: Secret Reports, S. 522ff.

42 Jackson, Report 1946 (“Final Report”), S. 433.

43 Zum Hintergrund der Kontroverse zwischen Jackson und Donovan s. unter anderen Taylor, Prozesse; Salter, Nazi War Crimes; Waller, Wild Bill.

44 In diesem Band, S. 96.

45 vgl. Smith/Agarossi, Sunrise.

46 Neumann, Behemoth, S. 467ff.

47 Vgl. NP Bd. 1, S. 146ff. Es waren die Briten, die den “Ersatz” des verhandlungsunfähigen Gustav Krupp durch seinen Sohn entschieden verhinderten. Der britische Ankläger Shawcross bezeichnete schon die Anklage Gustav Krupps als – von allen gemeinsam begangenen – Fehler, besser sei es gewesen, die Manager anzuklagen. Jacksons Idee, stattdessen Krupps Sohn auf die Anklagebank zu setzen, habe zum einzigen ernsthaften Streit zwischen ihm und Jackson geführt. Der Prozess sei kein Fußballspiel, wo man einfach Ersatzspieler aufs Feld bringen könne, erklärte Shawcross (Shawcross, Memoirs, S. 102; Biddle, Authority, S. 404). Er beantragte stattdessen, gegen Gustav Krupp in Abwesenheit zu verhandeln, um so den Industriellenkomplex aufrollen zu können (NP Bd. 1, S. 152 ff ). Letztlich wurde das Thema in die amerikanischen Nachfolgeprozesse verlagert, im IMT blieb lediglich der Bankier Hjalmar Schacht auf der Anklagebank.

48 Vgl. Hilberg, Bedeutung.

49 Salter, Nazi War Crimes, S. 167ff.

50 Salter, Nazi War Crimes; Salter, Intelligence; von Lingen, Conspiracy.

51 Jackson, Grundlegende Rede; diese als Broschüre vertriebene Ausgabe der Rede, übersetzt von Herbert Küsel, entspricht wörtlich dem später in den offiziellen Prozessprotokollen veröffentlichten Text. Sie ist darüber hinaus in zahlreiche Unterabschnitte gegliedert, die die Gliederung der in den Protokollen gedruckten Rede weiter auffächern.

52 Jackson, Grundlegende Rede, Vorwort von Schnabel, ohne Seitenzahl.

53 dos Passos, zitiert nach Radlmaier, Lernprozess, S. 156.

54 Darnstädt, Nürnberg, S. 149–152.

55 Die Rede ist zu unterscheiden von der Anklageschrift, die am 6. Oktober ausgehändigt worden war. Dieser offizielle Schriftsatz enthält einen umgreifenden Teil mit konkreten Taten und Daten, auf die einzelnen Angeklagten und die Organisationen bezogen. NP Bd. 1, S. 29–102. Die Jackson-Rede, die den ganzen zweiten Tag des Prozesses, den 21.11.1945, ausfüllt, kann mit Recht auch als die Anklagerede bezeichnet werden, weil sie wesentliche Elemente der Anklageschrift enthält. Sie geht jedoch in ihrer politischen Begründung über sie hinaus. NP Bd. 2, S. 115–183.

56 Taylor, Prozesse, S. 210.

57 In diesem Band, S. 61.

58 Ebd., S. 112.

59 In diesem Band, S. 63.

60 Ebd., S. 114.

61 An anderer Stelle spricht Jackson von „solch ein[em] Grundsatz, der in manchem Rechtssystem Gesetze mit rückwirkender Kraft verbietet […]“. (Ebd., S. 113). Das strenge Rückwirkungsverbot des „Nulla poena sine lege praevia“ ist ihm also kein universelles Rechtsprinzip.

62 Im englischen Original steht: “as did the Common Law”. Jackson setzt also hier sehr deutlich die Entwicklung des Völkerrechts in Beziehung zum angelsächsischen Common Law, was in der deutschen Fassung der Rede mit der Übersetzung als „gemeines Recht“ verloren geht. Ganz ähnlich argumentierte der britische Ankläger Hartley Shawcross, als er ebenfalls das Rückwirkungsverbot zurückwies und im Sinn des Common Law meinte: „Der erste Mann, gegen den wegen Mordes verhandelt wurde, hat sich vielleicht darüber beschwert, daß niemals zuvor ein Gericht solch ein Verfahren durchgeführt hat.“ (in diesem Band, S. 401).

63 In diesem Band, S. 117.

64 Ebd., S. 64.

65 Hankel, Leipziger Prozesse, S. 10 ff.

66 Schon in den Vorbereitungen der UNWCC hieß es: „Was können wir aus Versailles und Leipzig lernen? Zuallererst: Die Vereinten Nationen dürfen nicht noch einmal darauf vertrauen, daß die Deutschen ihren Kriegsverbrechern gegenüber Gerechtigkeit walten lassen. In ihren Augen sind sie Helden.“ (Hankel, Leipziger Prozesse, S. 11.) Dennoch stützte sich die Nürnberger Anklage des IMT weitgehend auf die schon nach dem Ersten Weltkrieg entwickelte juristische Argumentation. Nur weil man wegen der unzulänglichen Ergebnisse der Anklage gegen den Kaiser und der Leipziger Prozesse diese Vorläufer verdrängt habe, konnte man von einem neuen Recht in Nürnberg sprechen, meint die britische Juristin und Rechtshistorikerin Kirsten Sellars (Sellars, Kaiser, S. 211).

67 In diesem Band, S. 112.

68 Ebd., S. 112.

69 Ebd., S. 114/115.

70 In diesem Band, S. 114.

71 Ebd., S. 98–100.

72 Ebd., S. 100–102.

73 Ebd., S. 67.

74 Ebd., S. 62.

75 Ebd., S. 93.

76 In diesem Band, S. 99.

77 Besonders polemisch Jörg Friedrich: „Dem Nürnberger Urteil zufolge operierten die NS-­Führer so autonom wie eine Bande von Einbrechern. Die Deutschen verharrten passiv als die von ihr Überfallenen. Ähnlich scheinen sich die Überfälle auf die europäischen Nachbarn zugetragen zu haben. Auch diese treiben mit dem Aggressor keinerlei Politik, begünstigten ihn nicht durch Anpassung, Neutralismus, Handel oder Kollaboration. Hitlers Verschwörung operiert und die Welt ist ihr argloses Objekt.“ Friedrich, Urteil, S. 4.

78 In diesem Band, S. 102.

79 Manche der Ankläger sahen das schon während des Prozesses als äußerst problematisch an, aber alle hatten die Teilnahme des Verbündeten Sowjetunion hinzunehmen. Thomas Dodd, einer der Stellvertreter von Jackson und später ein antikommunistischer Hardliner im US-Senat, bezeichnete in Briefen an seine Frau die Sowjets als „Achillesferse dieses großen Prozesses“ und schrieb ihr im August 1946 sogar, es sei bedauerlich, „dass wir es nicht zugelassen haben, dass die Deutschen und die Russen sich gegenseitig auslöschten.“ (Dodd, Letters, S. 346).

80 In diesem Band, S. 74.

81 Ebd., S. 67.

82 In seiner Reichstagsrede vom 28. April 1939, die in seinem Hausverlag, dem Eher-Verlag, sogleich unter dem Titel „Der Führer antwortet Roosevelt“ gedruckt wurde, hatte Hitler das Thema vorgegeben. Die NS-Juristen führten es eifrig aus.

83 Carl Schmitt hielt im April 1939 in Kiel einen Vortrag unter dem Titel „Die Monroe-Doktrin als Präzedenzfall einer völkerrechtlichen Großraumordnung“, vgl. Schmitt, Antworten, S. 118.

84 Berber, Monroe-Doktrin; auf S. 27 postuliert der Autor die Ablösung der „nur einseitige Ansprüche enthaltenden Monroe-Doktrin“ durch eine „echte, für alle Beteiligten bindende völkerrechtliche Vereinbarung mit gleichen Rechten und Pflichten für alle […], die auf dem Grundsatz der klaren Scheidung der Lebensräume und Kontinente beruht und die einer echten Gemeinschaft der Völker nicht im Wege steht, sondern sie überhaupt erst ermöglicht.“

85 Jahrreiß, Weltordnung.

86 „Das Völkerrecht hat die Eingeborenen als unzivilisiert zu behandeln. Es regelt, zum gegenseitigen Vorteil der zivilisierten Staaten, deren jeweilige Ansprüche auf Souveränität über die Gebiete und überlässt die Behandlung der Eingeborenen dem Gewissen desjenigen Staates, dem die Souveränität zuerkannt ist…“ So einer der Hauptvertreter des imperialen Völkerrechts, John Westlake (Westlake, Chapters, S. 145).

87 Jacksons Stellvertreter Thomas Dodd schrieb allerdings seiner Frau, dass er bei Shawcross’ Empörung über die Behandlung der Polen durch die deutschen Eroberer daran denken musste, was Großbritannien erst vor wenigen Jahren in Irland getan habe und was in andern britischen Kolonien geschehe. (Dodd, Letters, S. 341).

Vorbehalte gegen den britischen (und französischen) Imperialismus waren vor allem unter den New Dealern verbreitet, konnten aber in Nürnberg nicht ausgetragen werden.

88 In diesem Band, S. 125.

89 S. den Beitrag von Gemählich in diesem Band.

90 Ausführlich zur Diskussion um das Konzept der “Conspiracy” in Nürnberg, sowie zu seinen Nachwirkungen und Bezügen zu ähnlichen strafrechtlichen Bestimmungen s. Safferling, Conspiracy; s.a. Marston, Guilty Associations.

91 Göring, Heß, von Ribbentrop, Rosenberg, Jodl, Keitel, Raeder und von Neurath.

92 In diesem Band, S. 115.

93 In diesem Band, S. 77.

94 Jackson, Report 1949 S. 331 (Sitzungsprotokoll vom 23. Juli 1945).

95 Ebd., S. 333.

96 Marcuse, Nazi Plans.

97 Salter, Nazi War Crimes, S. 260ff.

98 Zu den psychologischen Absichten und Auswirkungen dieser emotionalen „Überwältigung“ s. Gilbert, Tagebuch, S. 50ff. sowie Weckel, Power, Salter, Nazi War Crimes, S. 269ff.

Douglas, Memory, S. 21ff. und vor allem Delage, L’image.

99 Gilbert, Tagebuch, S. 70ff., s.a. Taylor, Prozesse, S. 242; Tusa, Nuremberg, S. 169; der Film wurde weit weniger analysiert als “Concentration Camps”. ausführlich aber bei Delage, Vérité, S. 161ff.

100 NP, Band 3, S. 400ff.

101 s. http://www.nurembergfilm.org/films_within_film.shtml (zuletzt abgerufen 19.6.15).

102 In diesem Band, S. 69.

103 Ebd., S. 73.

104 In diesem Band, S. 104.

105 Das vollständige Zitat Fritsch’s lautet: „Kurz nach dem Weltkrieg kam ich zu dem Schluß, daß wir in drei Schlachten siegen müßten, wenn Deutschland wieder mächtig werden sollte: erstens im Kampf gegen die Arbeiterschaft – Hitler hat diesen Kampf gewonnen, zweitens gegen die katholische Kirche, vielleicht besser gesagt: gegen den Ultramontanismus, und drittens gegen die Juden.“ (in diesem Band, S. 104).

106 Ebd., S. 104.

107 Ebd., S. 84.

108 Ebd., S. 89.

109 Ebd., S. 92.

110 Burleigh, Zeit des Nationalsozialismus,, darin „Der braune Kult und die Christen“, S. 295–310.

111 In diesem Band, S. 81.

112 vgl. Böckenförde, Katholizismus, S. 197, Strohm, Kirchen.

113 In diesem Band, S. 82.

114 Marcuse, Nazi Plan, S. 498.

115 In diesem Band, S. 115. Wenig später allerdings wird ihm die Verfolgung der Juden und anderen Gruppen wieder nur Mittel zum Zweck der Kriegsvorbereitung: „Die freie Arbeiterschaft, die Kirchen und die Juden auszuschalten, sollte, wie wir gesehen haben, ihren störenden Einfluß beseitigen gegenüber dem Bestreben, einen Angriffskrieg heraufzubeschwören.“ Dieses Schwanken durchzieht die Anklage wegen Verschwörung fortwährend und verweist auf ihre grundlegende konzeptionelle Schwäche.

116 Ebd., S. 66.

117 vgl. für die USA: Morgenthau, Problem; für Großbritannien: Vansittart, Problem.

118 In diesem Band, S. 119–121.

119 Ebd., S. 121.

120 Ebd., S. 121.

121 NP, Bd. 8, 28. Februar 1946.

122 In diesem Band, S. 122.

123 Jackson in seiner zweiten Anklagerede am 28. Februar 1946: „Der Nazi-Despotismus bestand also nicht allein aus diesen einzelnen Angeklagten. Tausend kleine Führer diktierten, tausend Nachahmer Görings stolzierten umher, tausend Schirachs hetzten die Jugend auf, tausend Sauckels ließen Sklaven arbeiten, tausend Streichers und Rosenbergs schürten den Haß, tausend Kaltenbrunners und Franks folterten und töteten, tausend Schachts, Speers und Funks verwalteten, unterstützten und finanzierten die Bewegung.“

(NP Bd. 8, S. 388 f.).

124 Jackson in seiner unterstützenden Stellungnahme zum Urteil Krulewitch v. United States (1949). Auf diese Äußerung macht Safferling, Conspiracy aufmerksam (S. 74), dessen Aufsatz die wohl beste juristische Untersuchung des Conspiracy-Anklagepunkts ist, insbesondere auch im Hinblick auf seine Weiterentwicklung und die kritische Diskussion verwandter Straftatbestände wie „krimineller Vereinigung“.

125 In diesem Band, S. 125.

126 „Die Mißhandlung Deutscher durch Deutsche aber überschreitet, wie man jetzt weiß, nach Zahl und Art der Fälle und an Roheit alles, was für die moderne Zivilisation tragbar ist.“ (S. 94).

127 So der programmatische Titel des berühmten Lehrbuchs von Johann Caspar Bluntschli, 3. Auflage, Nördlingen 1878.

128 Jackson, Report 1945, S. 50f.

129 In diesem Band, S. 126.

130 Ebd., S. 223; vgl. den Beitrag von Gemählich in diesem Band.

131 In den Protokollen der Londoner Konferenz findet sich keine Erwähnung der Atombomben, vgl. Jackson, Report 1949. Überhaupt war der moralische Schock, den die Atombomben auslösten, erst sehr viel später zu spüren. Die zeitgenössischen Reaktionen waren aus verschiedenen Gründen meist verharmlosend, vgl. ausführlich dazu Coulmas, Hiroshima.

132 vgl. Anand: ‘Civilized’ States.

133 s. Rostow, Japanese.

134 Barrett, Korematsu.

135 Walker, Truman, S. 96.

136 Sehr nachdrücklich tut dies aber die finnische Völkerrechtlerin Immi Tallgren, vgl. Tallgren, The Voice.

137 In diesem Band, S. 124.

138 Ebd., S. 124.

139 In diesem Band, S. 64; diese berühmte Metapher vom vergifteten Becher stand in Jacksons Redemanuskript, er ließ den Satz aber beim Vortrag aus. In das Prozessprotokoll gelangte er dennoch, weil diesem sein Manuskript zugrunde lag, das bereits während seines Vortrages zirkulierte. (Mitteilung von John Barrett in der „Jackson list“, 21.11.2013).

140 NP, Bd. 1, S. 244.

141 Jackson, Nurnberg Trial.

Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46

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