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Verschwörung mit Japan.

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Die Angriffspläne der Nazis machten es erforderlich, sich irgendwelcher Verbündeten im asiatischen Raume zu bedienen, und sie fanden unter den Japanern Männer verwandten Geistes und gleicher Ziele. Sie waren Brüder und paßten zueinander.

Über eine Unterhaltung mit dem japanischen Botschafter in Berlin, General Oshima, am 31. Januar 1939 machte Himmler eine Aufzeichnung, in der es heißt:

„Darüber hinaus sei es ihm (Oshima) bis jetzt gelungen, zehn Russen mit Bomben über die kaukasische Grenze herüberzubringen. Diese Russen hatten den Auftrag, Stalin umzubringen. Eine Anzahl weiterer Russen, die er ebenfalls herübergeschickt hätte, seien an der Grenze erschossen worden.“ (2195-PS).

Am 27. September 1940 schlossen die Nazis ein Militär- und Wirtschaftsbündnis zwischen Deutschland, Italien und Japan auf zehn Jahre. In diesem Vertrag kamen die Mächte überein, „im großasiatischen Raum und in den europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine neue Ordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten“.

Am 5. März 1941 unterzeichnete der Angeklagte Keitel eine Geheime Kommandosache, in der mitgeteilt wurde, daß der Führer „für die Zusammenarbeit mit Japan“ folgendes befohlen habe: „Japan ist so bald wie möglich zum aktiven Handeln im Fernen Osten zu bringen... Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit ist es erforderlich, die japanische Wehrkraft mit allen Mitteln zu stärken. Hierzu ist von den Oberkommandos der Wehrmachtsteile den japanischen Wünschen auf Mitteilung deutscher Kriegs- und Kampferfahrungen und Unterstützung wehrwirtschaftlicher und technischer Art in umfassender und großzügiger Weise zu entsprechen.“ Als gemeinsames Ziel wurde angegeben, England rasch niederzuzwingen und „die Vereinigten Staaten dadurch aus dem Kriege herauszuhalten“. (C-75.)

Am 29. März 1941 erklärte Ribbentrop dem japanischen Außenminister Matsuoka, die deutsche Wehrmacht stehe bereit, gegen Rußland loszuschlagen. Matsuoka beruhigte Ribbentrop erneut über den Fernen Osten. Japan, sagte er, tue im Augenblick so, als ob es an Singapore überhaupt nicht interessiert sei, beabsichtige aber, loszuschlagen, wenn der richtige Augenblick kommt. (1877-PS). Am 5. April legte Ribbentrop Matsuoka eindringlich dar, daß ein Eintritt Japans in den Krieg „zur Beschleunigung des Sieges beitragen“ werde und mehr in Japans als in Deutschlands Interesse läge, da er Japan die einmalige Gelegenheit gäbe, seine nationalen Ziele zu erreichen und eine führende Rolle in Ostasien zu spielen (1882-PS).

Aus dem Beweismaterial dieses Prozesses wird sich weiter ergeben, daß Deutschland einen Krieg gegen die Vereinigten Staaten sowohl von seinem atlantischen Vorfeld aus plante, wie es ihn auch von seinem Vorfeld im Stillen Ozean aus anstiften wollte. Eine erbeutete Denkschrift aus dem Führerhauptquartier vom 29. Oktober 1940, verlangt bestimmte Auskünfte über Luftstützpunkte und Nachschubmöglichkeiten und fährt dann fort:

„Den Führer beschäftigt im Hinblick auf seine spätere Kriegführung gegen Amerika die Frage der Besetzung der Atlantischen Inseln. Es werden hier diesbezügliche Erwägungen angestellt.“ (376-PS).

Am 7. Dezember 1941, einem Tage, der, wie der verstorbene Präsident Roosevelt erklärte, „in Schande fortleben wird“, schien dem deutschen Angriff der Sieg gewiß. Die Wehrmacht stand vor den Toren Moskaus. Japan nutzte die Lage aus, und während seine Unterhändler in Washington ein diplomatisches Ablenkungsmanöver vollführten, griff es hinterhältig ohne Kriegserklärung die Vereinigten Staaten in Pearl Harbour und auf den Philippinen an. Angriffe auf das Britische Empire und die Niederlande im südwestlichen Pazifik folgten schnell. Diese Angriffe wurden in der einzig möglichen Weise beantwortet, mit sofortiger Kriegserklärung und bewaffnetem Widerstand, der nach vielen langen Monaten der Rückschläge langsam stärker wurde, bis schließlich die Achse zu Boden geschlagen und ihre Opfer befreit waren.

JUSTICE JACKSON: Herr Vorsitzender, ich wünsche nun einen neuen Verhandlungsgegenstand aufzunehmen: „Die Verbrechen bei der Führung des Krieges.“ Es ist fünf Minuten vor der Gerichtspause. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich die Gerichtspause jetzt eintreten lassen.

[Pause von 15 Minuten.]

VORSITZENDER: Der Gerichtshof ersucht, daß, wenn er sich auf 15 Minuten zurückzieht, die Mitglieder der Verteidigung und andere Mitglieder des Gerichtshofs nach Ablauf dieser Frist auf ihre Sitze zurückkehren. Mr. Justice Jackson, wenn ich mich recht erinnere, wünschen Sie bis 5.15 Uhr zu sprechen, und hoffen zu diesem Zeitpunkt, Ihre Rede beenden zu können.

JUSTICE JACKSON: Ja, es wäre wohl das beste.

VORSITZENDER: Dann ist das Gericht damit einverstanden.

JUSTICE JACKSON: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs beschäftige ich mich nun mit dem Kapitel „Verbrechen bei der Kriegführung“:

Sogar die kriegerischsten Völker haben im Namen der Menschlichkeit gewisse Begrenzungen in der Grausamkeit der Kriegführung anerkannt. In internationalen Abkommen, denen Deutschland beitrat, wurden dafür Regeln aufgestellt, sie schrieben bestimmte Beschränkungen in der Behandlung Kriegführender vor.

Der Gegner war berechtigt, sich zu ergeben, und hatte Anspruch auf Unterkunft und gute Behandlung als Kriegsgefangener. Wir werden aus deutschen Dokumenten nachweisen, daß diese Rechte verweigert wurden, und daß Kriegsgefangene roh behandelt und häufig ermordet worden sind. Das gilt besonders für gefangene Flieger, oftmals meine Landsleute.

Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46

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