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Wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit bedroht?

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Das erstgenannte Grundrecht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf freie Enthaltung der Persönlichkeit, das zweitgenannte das Recht auf Leben. Damit sind zwei Pflichten des Staates genannt, den beiden Grundrechten praktische Geltung zu verschaffen. Das Recht auf freie Entfaltung hat dabei seine selbstverständliche Einschränkung: Es darf nicht die Rechte Anderer verletzen. Der Staat garantiert einen auf das Miteinander abgestimmten Freiheitsgebrauch des Einzelnen, keine Willkür. In Zeiten der Pandemie ist der Staat ganz besonders in die Pflicht genommen, dem Recht auf Leben Geltung zu verschaffen, was jetzt mit der Sorge verknüpft ist, Leben zu bewahren und vor einer Infektion zu schützen, die zum Tode führen kann. Dadurch wird das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht bedroht, sondern auf Zeit eingeschränkt, als Grundrecht aber nicht aufgehoben. Im Gegenteil, es wird vor seinem Missbrauch bewahrt. Das Recht der von einer Corona-Infektion Bedrohten auf größtmöglichen Schutz des Lebens bedroht kein Recht auf uneingeschränkte freie Entfaltung der Persönlichkeit, weil dies in Corona-Zeiten kein Recht ist, weil unmöglich das überlegene Recht.

Politische Extremisten mit Neigung zu Verschwörungstheorien verdrehen das pflichtgemäße Handeln des demokratischen, auf die Grundrechte achtenden Staates in ein diktatorisches Handeln. Sie gehen darin so weit, dass sie die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus bezweifeln und für einen Vorwand politischer Gruppierungen ansehen, die das Ziel verfolgen, den Menschen so weit wie nur möglich die Freiheiten zu nehmen, um totalitär über sie verfügen zu können. Als Beispiel diene eine rechtskonservative Fronde von Kardinälen, die gegen den amtierenden Papst agiert. Im Verein mit Gleichgesinnten erlässt sie im Mai 2020 einen Aufruf an alle Katholiken und Menschen guten Willens, um sie vor »Kräften« zu warnen, die in der Bevölkerung Panik erzeugen wollten mit dem Ziel, »dauerhaft Formen inakzeptabler Freiheitsbegrenzung und der damit verbundenen Kontrolle über Personen und der Verfolgung all ihrer Bewegungen« zu schaffen. Denken sich Linke immer wieder einmal eine Weltregierung zurecht, die ein Ausbund humaner Vernünftigkeit ist, dann kontern diese Verschwörungstheoretiker das utopische Bild politischer Weltharmonie mit dem Schrecken einer »Weltregierung, die sich jeder Kontrolle entzieht«.3 Die thematische Frage muss also umgekehrt gestellt werden: Bedrohen ideologische Extremisten die Schutzmaßnahmen der Regierung, die dem Ziel dienen, zum Wohle aller die Pandemie einzudämmen?

Die Pandemie

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