Читать книгу IT-Sicherheit für Dummies - Rainer W. Gerling - Страница 23
Konventionen in diesem Buch
ОглавлениеIn diesem Buch verwenden wir aus Gründen der Lesbarkeit für Rollen sowohl die männliche als auch die weibliche Form. Dazu haben wir für alle Rollen jeweils ein Geschlecht definiert und verwenden dies dann durchgehend: der Informationssicherheitsbeauftragte, die Datenschutzbeauftragte, der Angreifer, die Nutzerin. Des Weiteren verwenden wir den Begriff »Unternehmen« und meinen damit jeweils sowohl Organisationen beliebiger Rechtsform wie Unternehmen jeder Art, aber auch Behörden, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Vereine und so weiter.
Wir verwenden in diesem Buch die folgenden Begriffe und orientieren uns dabei an den Formulierungen des BSI-Grundschutz-Kompendiums:
»MUSS« oder »DARF NUR«: Diese beiden Formulierungen werden verwendet, wenn etwas unbedingt getan werden muss, da es vorgeschrieben ist. In diesem Fall gibt es eine rechtliche Vorschrift (zum Beispiel die DS-GVO oder das BSI-Gesetz), die die Maßnahme verlangt.
»DARF NICHT« oder »DARF KEIN«: Diese beiden Formulierungen beschreiben das Gegenteil, dass etwas auf keinen Fall getan werden darf, da es zum Beispiel gesetzlich oder regulatorisch (zum Beispiel im Strafgesetzbuch) untersagt ist.
»SOLLTE«: Diese Formulierung besagt, dass es geboten ist, etwas zu tun. Es kann jedoch gute Gründe geben, es trotzdem nicht zu machen. Diese Abweichung muss gut überlegt und nachvollziehbar begründet werden. Außerdem ist die Ausnahme ausführlich zu dokumentieren.
»SOLLTE NICHT« oder »SOLLTE KEIN«: Diese Formulierung besagt, dass nicht geboten ist, etwas zu tun. Es kann jedoch gute Gründe geben, es trotzdem zu machen. Diese Abweichung muss gut überlegt und nachvollziehbar begründet werden. Außerdem ist die Ausnahme ausführlich zu dokumentieren.
»KANN«: Diese Formulierung besagt, dass etwas getan werden kann oder auch nicht. Weder für die eine noch die andere Option ist eine explizite Begründung erforderlich.