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Abnahmetest

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Der Abnahmetest bewertet hauptsächlich, ob ein Kunde ein System abnehmen kann. Häufig liegt der Fokus auf der Validierung, also ob das System den Erwartungen des Kunden entspricht und seinen Zweck erfüllt. Auch beim Abnahmetest existieren gemäß CTFL unterschiedliche Ausprägungen:

 BenutzerabnahmetestBei klassischen Kundenprojekten stellt der Nutzer des Produkts die Anforderungen an das Produkt und nimmt dieses auch ab. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Entwicklung eines Fahrzeugs um ein Marktprojekt. Hier repräsentieren Stellvertreter die Interessen der späteren Endkunden. So erfolgt die Benutzerabnahme häufig durch diese Stellvertreter.

 Betrieblicher AbnahmetestVor dem Start der Produktion und des Vertriebs eines neuen Fahrzeugmodells bedarf es der Abnahme (Freigabe) durch die Fertigungsstätten (Produktion) und die Werkstätten (Wartung). Hier liegt der Fokus auf Produzierbarkeit (in der Fertigung) und Wartbarkeit (in den Werkstätten). Für die Fertigung kann es beispielsweise von Interesse sein, dass Bauteilvarianten gegen Verwechslung am Band eindeutig gekennzeichnet sind. Hingegen ist es für Werkstätten wichtig, dass sich Bauteilfehler ohne spezielle Hilfsmittel leicht lokalisieren lassen.

 Regulatorischer AbnahmetestBei dieser Art des Abnahmetests wird verifiziert, ob das System Gesetze, Richtlinien und Vorschriften erfüllt. In Deutschland ist beispielsweise für den Betrieb eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr sowohl eine Typengenehmigung (durch das Kraftfahrt-Bundesamt) als auch eine fahrzeugspezifische Straßenzulassung (durch die zuständige Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde) erforderlich. Diese Genehmigung erfolgt unter anderem auf Basis von Prüfungen, die z.B. unabhängige Instanzen wie TÜV oder DEKRA durchführen (z.B. Homologation10 des Bremssystems nach ECE-R13).

 Vertraglicher AbnahmetestDiese Art des Abnahmetests ist häufig dort anzutreffen, wo ein Vertragspartner für die Entwicklung und Lieferung von Teilumfängen beauftragt ist. Zum vertraglichen Abnahmetest gehören Testumfänge beim Zulieferer, die vertraglich mit dem Fahrzeughersteller vereinbart sind (z.B. genau festgelegte Testfälle für die elektromagnetische Verträglichkeit). Eine Abnahme des Lieferumfangs erfolgt durch den Fahrzeughersteller erst dann, wenn auch diese vertraglich vereinbarten Tests durchgeführt und vertraglich vereinbarte Abnahmekriterien (Testendekriterien) erfüllt wurden.

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