Читать книгу Durch die Mauer – Als Anwalt für die Kirche - Reymar von Wedel - Страница 5
ОглавлениеI. Als Kirchenjurist
1. Ein Erlebnis
1952 wurde ich als Referendar zum Konsistorium der Evangelischen Kirche geschickt. Ich war kirchlich interessiert, hatte aber nicht die Absicht, Kirchenjurist zu werden. Mir lag ein günstiges Angebot der Firma Siemens vor.
Zu dieser Zeit wurde die Synode, d.h. das Kirchenparlament, zu einer außerordentlichen Sitzung eingeladen. Es ging um Auseinandersetzungen mit Behörden der DDR. Hierüber berichtete der Bischof Dr. Otto Dibelius.
Vor allem gab es Konflikte um die Jugendarbeit. Die DDR organisierte damals die FDJ (Freie Deutsche Jugend). In diesem Zusammenhang versuchte sie, die kirchliche Jugendarbeit zu behindern. So wurden kreiskirchliche Veranstaltungen unter nichtigen Vorwänden verboten. Gegenüber der Konfirmation wurde die Jugendweihe aufgebaut. Der Religionsunterricht wurde aus der Schule verdrängt.
Die DDR versuchte auch, den Zusammenhalt der Kirche zwischen Ost und West zu beeinträchtigen. Sie verlangte, den Sitz der Kirchenleitung nach Brandenburg zu verlegen. Ein Pfarrer wurde verhaftet, weil er Unterlagen für seine Jugendarbeit aus Westberlin mitgebracht hatte. Auch andere Gemeindeglieder waren von den Sicherheitsbehörden festgenommen worden.
Über diese Vorgänge wurde heftig debattiert. Besonders beeindruckte mich das Votum von Günter Jacob, dem Generalsuperintendenten von Cottbus. Er erklärte das konstantinische Zeitalter, d.h. die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche, für beendet. Die Regierung der DDR sei verstockt.
Diese Debatte machte mich nachdenklich. Konnte ich das günstige Angebot der Firma Siemens annehmen und meine Mitchristen in der DDR im Stich lassen? Noch am gleichen Tage sagte ich bei Siemens ab und bewarb mich bei der Kirche.
2. Grundlagen meiner Arbeit
Am 15. Mai 1954 wurde ich juristischer Mitarbeiter der Kirche. Die dominierende Figur der Kirche war damals der Bischof Dr. Otto Dibelius. Er wurde auch von den staatlichen Organen anerkannt und gewürdigt.
Mit der Regierung der DDR entstanden jedoch bald heftige Differenzen. Dibelius bestritt, dass die Regierung der DDR Obrigkeit im Sinne des Neuen Testaments sei. Die Regierung der DDR wiederum nannte ihn Atombischof. Sie verbot ihm, in der Ostberliner Marienkirche zu predigen. Er hielt sich aber nicht an dieses Verbot und predigte regelmäßig dort bis zum Bau der Mauer.
Kurt Scharf
Das Konsistorium war in zwei Abteilungen aufgeteilt. Leiter der Abteilung Brandenburg war Präses Kurt Scharf. Er wurde so benannt, weil er in der Nazizeit Leiter der Bekennenden Kirche in Brandenburg gewesen war. Obwohl ich zunächst der Abteilung Berlin zugewiesen wurde, nahm mich Scharf bald als juristischen Mitarbeiter in Anspruch. Ich wurde Justitiar für die Ostregion der Kirche. Dafür beantragte ich auch meine Anwaltszulassung. Als Präses Scharf im Frühjahr 1961 Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland wurde, berief er mich zu seinem persönlichen Referenten.
Das Verhältnis zu Scharf wurde bald zum bestimmenden Faktor meiner Arbeit. Dies hing nicht nur mit meiner beruflichen Position, sondern vor allem mit seiner Persönlichkeit zusammen. Er behandelte mich nicht wie einen Untergebenen, sondern wie einen christlichen Bruder. Er wurde mein geistlicher Vater. In unseren Gesprächen stärkte er auch meinen christlichen Glauben.
3. Mein erster Konflikt
Eine meiner ersten Aufgabe war es, das Protokoll der Kirchenleitung zu führen. Es ging u.a. um die kirchliche Landwirtschaft.
Das Land Brandenburg hatte 1946 das staatliche Patronat für die Kirchengemeinde, zu dem auch die sogenannte Baulast gehörte, abgeschafft. Dafür hatte es der Kirche Domgüter überlassen. Aber diese erwiesen sich als ein Danaergeschenk. Die Landwirtschaft kostete viel Geld und brachte wenig ein. Dafür musste ein Soll erfüllt werden, das für die nicht zum sozialistischen System gehörende Kirche besonders hoch angesetzt wurde. Dazu mussten ständig Saatgut, Dünger, Maschinen und ähnliches eingeführt werden.
Das dafür erforderliche Geld ging den Gemeinden verloren. Zwar half Bonn bei der Finanzierung, weil die Bundesregierung an einem Rest der privaten Landwirtschaft in der DDR interessiert war. Aber alles zahlten die Bonner auch nicht. Die Kirche musste erhebliche Zuschüsse leisten. Daher wollten viele kirchliche Mitarbeiter die Landwirtschaft abschaffen. Rufer im Streit war der Seelower Superintendent Siegfried Ringhandt.
Mit ebenso viel Eifer wie Unkenntnis schrieb ich mein Protokoll. Eine Woche später erhob sich der besagte Ringhandt in seiner vollen Größe und erklärte: »Der Herr Assessor hat falsch protokolliert«. Wutentbrannt sprang ich auf und rief: »Das verbitte ich mir«. Die ganze Runde schmunzelte, denn – was ich noch nicht wusste – mit Ringhandt legte man sich nicht gerne an. Dibelius als souveräner Vorsitzender schlichtete den Streit, und am Schluss der Sitzung kam Ringhandt und schüttelte mir die Hand. Das war der Anfang einer 40-jährigen Freundschaft.
Ringhandt hatte sich in der NS-Zeit Scharf und der Bekennenden Kirche angeschlossen. Er wurde als Gemeindepfarrer in Brandenburg eingesetzt. Er blieb aber einer der engsten Mitarbeiter von Scharf.
4. Gegen die Abgrenzung
Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg erstreckte sich über vier Besatzungsbezirke. Es entstanden sehr bald Differenzen zwischen den drei westlichen und der sowjetischen Besatzung. Dadurch war Berlin von einer Spaltung bedroht. Das eine Land Berlin entwickelte sich zwischen Ost und West auseinander. Dies gipfelte in den beiderseitigen Währungsreformen. Auch Berlin zerfiel 1948 in zwei verschiedene Währungsgebiete. Die DDR verlangte von der Berliner Kirche, dass nur ihre Staatsbürger über das Geld verfügen durften. Daher zog Präses Scharf nach Ostberlin. Er wurde Bürger der DDR und erhielt ihren Personalausweis.
Auch die Kirche wurde durch die staatliche Abgrenzung bedroht. Es wurde deutlich, dass die DDR genügend Macht besaß, mit Polizei und Zollbeamten Menschen am Übertritt in ihr Gebiet zu hindern. Dies galt auch umgekehrt. Sie konnte die Menschen hindern, ihr Gebiet zu verlassen. Dem musste die Kirche widerstehen.
Dennoch dachte fast niemand an eine totale Trennung. Berlin war von den vier Siegermächten besetzt. Der Viermächtestatus beruhte auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung. Die westlichen Siegermächte hatten starke Militärgarnisonen stationiert. Es erschien daher unvorstellbar, eine riesige Stadt wie Berlin mit unzähligen Übergängen völlig zu spalten. Jedenfalls sah kein Politiker dies voraus.
Nur Kurt Scharf sah weiter. Aus seinen Kontakten mit den nord- und mitteldeutschen Kirchen wusste er, dass die Zonengrenze zur Bundesrepublik militärisch streng bewacht wurde. Die DDR hatte eine Fünf-Kilometer-Sperrzone errichtet. Ein Funktionär hatte ihm auch von der Besorgnis seiner Regierung über den Flüchtlingsstrom berichtet. Täglich strömten Flüchtlinge über die Sektorengrenze. Die DDR drohte auszubluten. Dies konnte ein Motiv für eine totale Absperrung sein. Er beobachtete schließlich die weltpolitische Lage. Die Sowjetunion grenzte ihren Machtbereich immer rigoroser gegenüber dem Westen ab. Das konnte sie auch in Berlin tun.
Was würde das für die Berlin-Brandenburger Kirche bedeuten? Sie war 1946 zur selbständigen Einheit geworden. Sie war eine Frucht des Kirchenkampfes gegen die Nazis. Viele sahen ihre Einheit als ein Geschenk Gottes an. Dies durfte nicht vertan werden. Die Aktionsfähigkeit der Kirche musste gesichert werden. Die Synode würde nicht mehr zusammentreffen können. Sie würde keine Beschlüsse mehr fassen und keine Wahlen mehr abhalten können.
Wie konnten Einheit und Handlungsfähigkeit der Kirche erhalten bleiben, wenn die DDR die Grenzen völlig sperren würde? Die Teile mussten als handlungsfähige Glieder konstituiert werden. Die befragten Juristen hielten dies für möglich. Dazu war allerdings eine Änderung der Verfassung erforderlich.
Scharf trug seine Gedanken der noch gemeinsamen Kirchenleitung vor. Vor allem die Mitglieder aus Westberlin reagierten verständnislos. Die Befürchtung, dass die Sektorengrenze völlig gesperrt werden könnte, sei unrealistisch. Die DDR könne nicht ohne Zustimmung der Sowjetunion handeln. Diese müsse mit einer scharfen Reaktion der USA rechnen. Selbst militärische Maßnahmen seien nicht ausgeschlossen. Auch sei Berlin durch eine Fülle von Straßen verbunden wie ein lebendiger Körper. Eine totale Sperre sei auch aus technischen Gründen nicht möglich. Daher seien Maßnahmen, die eine solche Sperre voraussetzen, defätistisch. Sie schwächten zudem den Willen zum Widerstand. Sie schadeten der Gemeinsamkeit der Berliner Bürger. Sie führten dazu, die Schwestern und Brüder im Osten im Stich zu lassen.
All diesen Einwänden gegenüber beharrte Kurt Scharf darauf, dass das entscheidende Ziel seiner Vorschläge die von Gott geschenkte Einheit der Kirche und ihrer Handlungsfähigkeit sei. Demgegenüber seien alle politischen Erwägungen zweitrangig. Die Einheit der Kirche werde aber auch allen politischen Zielen der DDR, der Abgrenzung ihres Staatsgebietes und damit der Spaltung der Kirche entgegenwirken. Sie sei ein Akt des Widerstandes dagegen, nicht aus politischen, sondern aus geistlichen Gründen.
Der Vorsitzende, Bischof Dibelius, schwieg lange. Er war wie die Kritiker politisch westlich orientiert. Aber er war Realist und sah wie Scharf die politische Gefahr. Auch hatte er als Bischof die Einheit der Kirche zu wahren. Er durfte sie nicht zerbrechen lassen. In seinem Votum unterstützte er Scharf. Dies überzeugte die widersprechenden Mitglieder der Kirchenleitung. Sie beauftragten das Konsistorium, einen Entwurf für eine Notverordnung vorzubereiten.
In diesem Entwurf wurde noch einmal die unzerstörbare Einheit der Kirche bekräftigt. Im Falle der Trennung sollten die Funktionen der gemeinsamen Leistungsordnung auf die Gremien der jeweiligen Region übertragen werden. Das einheitliche Bischofsamt sollte bestehen bleiben. Der neue Bischof sollte von beiden Regionen gewählt werden.
Der Entwurf wurde den Synodalen zugestellt. Damit wurde er bekannt. Die Presse reagierte aufgeregt und empört. Alles, was in der Kirchenleitung kritisiert worden war, wurde wieder vorgebracht. Selbst der Regierende Bürgermeister Willy Brandt äußerte sich in diesem Sinne.
Die Notverordnung der Kirchenleitung wurde der Synode vorgelegt. Scharf begründete sie vor dem Plenum. Im Fall der Trennung sollten die verschiedenen Regionen selbständig handeln dürfen. Sie sollten jedoch in enger Zusammenarbeit wirken. Ein Bischof sollte gemeinsam gewählt werden. Nach Scharfs Vortrag stimmte die Synode dem Entwurf zu.
In diesem Zusammenhang beauftragte mich Scharf, Justitiar für den Ostbereich zu werden. Zu diesem Zweck sollte ich als Anwalt zugelassen werden, damit ich auch in Ostberlin mit den Behörden in der DDR verhandeln konnte.