Читать книгу „Aids“ und „Corona“: Zwei Seiten derselben Medaille von Lug und Trug (Teilband 6) - Richard A. Huthmacher - Страница 39
ОглавлениеUnd eine Vielzahl von Fragen bleibt offen 68:
„Die Charité muss sich fragen lassen, wieso Informationen über Todesursache und Impfstatus des Kindes veröffentlicht werden konnten, die für die Einordnung dieses Falles unerlässliche Information über die entscheidende Vorerkrankung jedoch plötzlich der ärztlichen Schweigepflicht unterlag. Und dies jetzt plötzlich nicht mehr …
Die Berliner Gesundheitsbehörden müssen sich fragen lassen, ob die Behörden einer demokratisch gewählten Regierung die Öffentlichkeit mit dem Verschweigen entscheidender Fakten über Monate hinweg wissentlich und willentlich täuschen dürfen. Und es taucht die Frage auf, ob die existierenden Gründe für eine Masernimpfung denn tatsächlich so schlecht und wenig überzeugend sind, dass die Gesundheitsbehörden glauben, nur mit derartigen Täuschungsmanövern der sie wählenden Öffentlichkeit gegenüber das selbstgesteckte Ziel einer hohen Durchimpfungsrate zu erreichen.
Die Medien müssen sich fragen lassen, warum sie – trotz frühestmöglicher Hinweise – nicht in sonst so bewährt investigativer Art Ihre Funktion als Kontrollorgan der Politik wahrgenommen haben, sondern unkritisch und ebenfalls an jeder wissenschaftlichen Wahrheit vorbei (erinnert sei an die ´Berechnung´ der SZ, dass Masern eine Sterblichkeit von 1:500 hätten ...) als Büttel der Politik dazu beitrugen, Hysterie zu schüren.“
Sehr treffend, meine Liebe, werden die Hintergründe des (angeblich durch die Masern verursachten) Todes des Berliner Buben in der Strafanzeige des Heilpraktikers Wolf-Alexander Melhorn 69 zusammengefasst; in ihr wird ebenso der Zusammenhang von Impfungen und Impfschäden dargestellt wie die Vertuschung letzterer durch die – tatsächlich – für den Tod des Kindes (und unzähliger weiterer Kinder weltweit) Verantwortlichen – u.a. Politiker und Ärzte, welche die Interessen des Medizinisch-Industriellen Komplexes betreiben – zum Ausdruck gebracht.
An dem Berliner Fall wird deutlich, wie Unschuldige zu Schuldigen und wie die Schuldigen vermeintlich unschuldig werden. Wie orwellsches Neusprech die Fakten verdreht.
Es wird deutlich, dass es nicht um die Wahrheit geht, sondern um Interessen. Die auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen werden. Wobei deren Tod durchaus billigend in Kauf genommen wird:
„An
Polizeidienststelle
73479 Ellwangen
6.3.2015
Hiermit erstatte ich
Anzeige wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Impfung gegen den Impfarzt des Verstorbenen und gegen Unbekannt
wegen des dringenden Verdachts verspäteter oder unzureichender Vitamin-A-Substitution … nach WHO-Therapiestandard zur Behandlung von Masern.
Das verstorbene Kind war zum Todeszeitpunkt 1,5 Jahre alt und wohnhaft in Berlin. In den Medien ist darüber ausführlich berichtet. … [Das Kind] hatte … seit Geburt eine Herzkrankheit.
Tatbestand:
1. Das verstorbene Kleinkind hatte gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) bereits die erste MMR-Impfung (Masern-Mumps-Röteln) … und sollte nach Information aus seinem Umfeld in den nächsten Wochen die Folgeimpfung … [erhalten].
Bekanntlich werden bei Erstimpfungen gegen Masern … Lebendviren geimpft. Wegen des damit verbundenen Erkrankungsrisikos sollen … [deshalb] nur gesunde Kinder geimpft werden.
Zeugnis: Sachverständiger
2. Das schließlich an Masern verstorbene Kind war aber nicht gesund, sondern hatte schon vor seiner Impfung einen Herzschaden.
… [Es] bestand außerdem keine Dringlichkeit für eine … Impfung, denn nach Einlassung von Müttern … waren … in dem Kindergarten des Verstorbenen keine Masernfälle gemeldet.
Folglich hätte das verstorbene Kind nur geimpft werden dürfen, wenn der Impfarzt vor der Impfung sichergestellt h[ä]tte, dass es durch eine Impfung keinen Schaden … [nimmt].
In der Öffentlichkeit wird von interessierter ärztlicher Seite fälschlich … [behauptet], Impfen sei grundsätzlich harmlos, … nach einer Impfung [träten allenfalls] leichtes Fieber u.ä. auf …
[In der Tat] ist eine solche Impfreaktion … Ausdruck eines gesunden Abwehrsystems, das sich – etwa durch Fieber – gegen die Einbringung körperfremder Substanzen zur Wehr setzt … [Es] ist … sogar heilsam, wenn das auftretende Fieber dann nicht medikamentös unterdrückt wird.
Abzugrenzen ist … die Impfschadenreaktion, die in der Regel erst Wochen oder Monate nach der Impfung – etwa im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen – … auffällt. Braucht es doch unterschiedlich lange, bis die toxischen Zusatzstoffe der Impfmittel die kindlichen Nerven [und deren] … entwicklungsgemäßes Aussprossen behindern oder stoppen. Die [je konkreten] Erscheinungen [eines Impfschadens] sind … nie [exakt] vorhersagbar.
Manche impfgeschädigten Kinder machen … zunächst … eine … ´rückläufige´ Entwicklung durch, indem sie Fähigkeiten wieder verlieren, die sie … bereits … hatten. Andere Kinder haben schwerste Nervenleiden wie Dystonien, Zuckungen oder Bewegungsausfälle … Wieder andere können beispielsweise … nicht mehr hören oder sehen …
[Jedenfalls handelt es sich um] …Leiden, die … [oft] lebenslang das Kind und die zugehörige Familie schwer belasten.
Wieder andere [Schäden] sind vergleichsweise so gering, dass die Symptome erst dadurch als Impfschaden … bewusst werden, … [dass] … die [zeitliche] Nähe zur Impfung hergestellt … [werden kann;] … vor allem die Ärzteschaft hat – als zunächst schadensersatzpflichtiger Impfverursacher! – kein … Interesse daran, in die Kritik zu geraten. Ist Impfen doch eine Körperverletzung, die oftmals … erst auf ärztliches Drängen … hin erfolgt.
Zeugnis: Sachverständiger
3. Der Impfarzt als eigentlicher Schadensverursacher hat … eine besondere Bedeutung, auch wenn er … nur bei Missachtung seiner beruflichen Sorgfaltspflicht haftet.
Immer [jedoch] kann er sich in Streitfragen … des staatlichen Wohlwollens sicher sein, denn der Staat stellt sich … beim Impfen erst mal auf die Seite der Ärzteschaft. Löst die … Anerkennung eines Impfschadens doch … möglicherweise lebenslange Rentenzahlungen an den Impfgeschädigten aus. Nicht grundlos entscheiden daher die Versorgungsämter bei Impfschadenansprüchen … [äußerst] zögerlich zugunsten eines Impfgeschädigten.
4. Im vorliegenden Falle wurde … der Öffentlichkeit … nur … [mitgeteilt], das … Kind sei … an Masern gestorben. Mit dieser Information wurde … geschickt heruntergespielt, dass das Kind in Wirklichkeit starb, weil es herzkrank … [war], aber trotzdem mit Lebendviren geimpft … [wurde], sich daraus … dann ein Impfschaden entwickelte, der durch … Masernbefall schließlich zum Tod des Kindes führte.
Eine vorherige Verträglichkeitsprüfung des Impfstoffes hätte … jedenfalls ergeben, dass wegen der Herzschädigung von einer Impfung … Abstand zu nehmen war …
Zeugnis: Sachverständiger
Schon der Beipackzettel des Impfmittels hätte … [möglicherweise die Gefahr] erkennen lassen, auch wenn davon … nicht sicher auszugehen ist, … [weil] bei der … Zulassung von Impfstoffen …selbst den bundesdeutschen Aufsichtsbehörden … die genaue Zusammensetzung des Impfstoffes nur teilweise … [offengelegt] wird …
Zeugnis: Sachverständiger
Da allen Impfstoffen in Deutschland … bis heute [ebenso] ein mit Doppelblindversuchen … [belegter] Wirk- [wie] Ungefährlichkeitsnachweis fehlt, lässt sich zwar die Gefährlichkeit des … Impfstoffes ... leugnen, doch entbindet dies den jeweils impfenden Arzt nicht von seiner Verantwortung für … [die] Impfung.
Insbesondere bei [Kontra-]Indikationen wie etwa dem Herzfehler des … verstorbenen Kindes muss … ein … Arzt … auf … [das] Impfen … [dann] eben verzichten. Schließlich sind bundesweit im Jahr 2014 nur 2 Kinder an Masern gestorben, so dass im Riskovergleich eine Impfung … nachrangig war.
Zeugnis: Sachverständiger
5. Das kranke Kind kann vorliegend am Zusammenspiel der Lebenderreger im gespritzten Komplexmittel gestorben sein wie möglicherweise auch an der Einzelwirkung … [der] Lebenderreger in dem geimpften Komplexmittel.
Nach bisherigen Veröffentlichungen sind solche Fragen ungeprüft … [, mithin ein] Ermittlungsversäumnis … [und deshalb zu untersuchen].
6. Ebenso unveröffentlicht und … wohl ungeklärt ist auch, ob das schon vor seiner Erstimpfung … kranke Kind nicht Opfer der in den Impfmitteln enthaltenen, giftigen Impfmittelzusatzstoffe ist. Die zum Tode führenden Masern bekam das Kind schließlich erst Wochen nach seiner Erst-Impfung, denn andere Mütter dieses KiGa [Kindergartens] wurden erst nach dem Tod des Kindes über einen Masernbefall im KiGa informiert. Folglich handelt es sich … um einen ´klassischen´ Impfschadenfall: durch die Impfung war [–] durch die Impfzusatzstoffe [–] das Abwehrsystem des vorerkrankten Kindes so weit herabsetzt worden, dass es für Masern anfällig wurde, an denen es [dann] verstarb.
Zeugnis: Sachverständiger
Impfzusatzstoffe … [, die] ´Thiomersal´ – ein[en] Quecksilberabkömmling – oder Aluminiumhydroxid, ein[en] Aluminiumabkömmling [enthalten].
Beide Impfmittelzusätze sind hoch toxisch, weshalb ´Thiomersal´ … seit dem Jahre 2010 aus den Impfmitteln herausgenommen sein soll, Quecksilber aber – weil sonst keine … Vielfachimpfungen möglich wären – unter anderem Namen … in den Impfmitteln belassen … [wurde].
Zeugnis: Sachverständiger
Das ebenso nerven[schädigende] Aluminiumhydroxid wird … aus gleichem Grund [weiterhin] als Impfmittelzusatzstoff eingesetzt.
Zeugnis: Sachverständiger
7. Masern sind – nach amtlicher Veröffentlichung der WHO – bei ausreichender Vitamin-A-Ernährung eines Kindes üblicherweise … kein therapeutisches Problem.
Beim vorliegenden Todesfall wurde über eine therapeutische Vitamin-A-Substitution nichts bekannt. Daher könnte eine unzureichende Substitution von Vitamin-A – [eine] … ärztliche Missachtung des internationalen Therapiestandards der WHO bei Masern – … eine zusätzliche Erklärung für den Tod des Kindes sein.
Zeugnis: Sachverständiger